Facebook: Französische Behörden werfen Netzwerk Gesetzesverstöße vor
Online-Netzwerk sammelt Daten auch von Nicht-Facebook-Nutzern
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Kurz nacheinander nehmen zwei französische Behörden Facebook ins Visier.
Sie werfen dem US-Riesen vor, beim Datensammeln und bei seinen
Nutzungsbedingungen über die Stränge zu schlagen.
Französische Behörden haben Facebook Gesetzesverstöße bei der Datensammlung und in seinen Nutzungsbedingungen vorgeworfen. Die Datenschutzaufsicht CNIL rief das Unternehmen auf, sich binnen drei Monaten an die geltenden Vorschriften anzupassen. Die zum Wirtschaftsministerium gehörende Wettbewerbsbehörde DGCCRF schrieb Facebook zudem vor, "missbräuchliche Klauseln" aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu entfernen.
Facebook sammelt Daten von nicht angemeldeten Nutzern
Online-Netzwerk sammelt Daten auch von Nicht-Facebook-Nutzern
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Konkret kritisierte die CNIL unter anderem, dass das US-Unternehmen
auf anderen Webseiten auch Daten zum Surfverhalten von
Internetnutzern sammele, die kein Konto bei dem Online-Netzwerk
hätten. Wegen eines ähnlichen Vorwurfs liegt Facebook auch mit
belgischen Datenschützern im Clinch. "Wir sind davon überzeugt, dass
wir geltenden europäischen Gesetzen zum Datenschutz entsprechen und
werden gerne auf die Bedenken der CNIL eingehen", erklärte ein
Facebook-Sprecher. Der Schutz der Privatsphäre der Nutzer
habe für das Unternehmen oberste Priorität.
Datentransfer in die USA: Safe-Harbor-Abkommen nicht mehr anwendbar
Die Datenschützer kritisierten auch, das Unternehmen hole nicht das ausdrückliche Einverständnis seiner Nutzer ein, wenn es Daten zu politischen und religiösen Einstellungen sowie zur sexuellen Orientierung erhebe. Außerdem würden Daten auf Basis des Safe-Harbor-Abkommens in die USA übertragen, obwohl dieses im Oktober gekippt worden war. Ein neues Rahmenabkommen hatten EU und USA erst vor kurzem ausgehandelt.
Facebook hatte wiederholt betont, man übertrage die Daten nicht auf dem rechtlichen Fundament der Safe-Harbor-Vereinbarung, sondern habe andere Regelungen auf der Basis der weiterhin geltenden EU-Datenschutzverordnung getroffen. Die Aufforderung der CNIL schreibt Facebook keine konkreten Maßnahmen vor. Wenn nach Ablauf der Frist die Bedenken aber nicht beseitigt sind, könnte die Behörde weitere Schritte einleiten und letztlich auch Sanktionen verhängen.
Wettbewerbsbehörde: 60 Tage Umsetzungsfrist für Facebook
Für die von der Verbraucherschutz- und Wettbewerbsbehörde DGCCRF vorgegebenen Änderungen der Nutzungsbedingungen hat Facebook 60 Tage Zeit, kann aber auch Rechtsmittel einlegen. Die Aufseher kritisieren unter anderem, dass Facebook seine Nutzungsbedingungen ohne vorherige Ankündigung ändern und das Einverständnis des Nutzers voraussetzen könne. Zudem hält es die in den Bedingungen verankerte Recht, veröffentlichte Informationen der Nutzer nach eigenem Ermessen zu löschen, für einen Gesetzesverstoß. Ein Kommentar von Facebook zu diesen Vorwürfen stand am Nachmittag zunächst noch aus.