Aufgepasst: Falsche Gewinnspiele bei Facebook & Co.
Verbraucherzentrale warnt vor Datenklau
Bild: Juergen-Faelchle - Fotolia.com
Es klingt zu gut, um wahr zu sein - und meistens
ist es das auch. Neben echten Gewinnspielen kursieren auf Facebook
und in anderen sozialen Netzwerken viele falsche Verlosungen und
Preisausschreiben. Echt und falsch zu unterscheiden, ist dabei oft
sehr schwierig, sagt Barbara Steinhöfel von der Verbraucherzentrale
Rheinland-Pfalz. Es gebe aber klare Alarmzeichen: "Aufpassen sollte
ich immer, wenn ich aufgefordert werde, etwas mit meinen Freunden zu
teilen."
Die falschen Gewinnspiele funktionieren fast immer nach der gleichen Masche: Angeblich verlost wird meistens begehrte Technik, etwa ein neues Smartphone, ein teures Tablet oder ein großer Fernseher. Zur Teilnahme muss der Nutzer nur unter einem Beitrag auf "Gefällt mir" klicken, einen Kommentar abgeben und den Link zur Seite mit seinen Freunden teilen. Erlaubt ist diese Praxis eigentlich nicht: Facebook verbietet in seinen Nutzungsbedingungen, die Teilnahme an einer Verlosung abhängig von einem Kommentar oder einem "Gefällt mir"-Klick unter einem Beitrag zu machen.
Hintermänner der falschen Gewinnspiele sind auf Daten aus
Verbraucherzentrale warnt vor Datenklau
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Manchmal finden sich auf der Gewinnspiel-Seite sogar Beiträge und
Fotos von vermeintlichen Gewinnern. Deren Profile entpuppen sich bei
genauem Hinsehen aber oft als Fälschungen, heißt es auf der Webseite
"Mimikama.at", die sich auf die Enttarnung falscher Facebook-Inhalte
spezialisiert hat.
Den Hintermännern der falschen Gewinnspiele geht es meistens ums Datensammeln. "Der Datenaustausch zwischen Facebook und Drittfirmen ist ja recht üppig", erklärt Steinhöfel. Aus den Informationen können die Sammler Profile ihrer Opfer erstellen und sie zum Beispiel mit zielgerichteter Werbung bombardieren. Die Verbraucherschützerin rät Nutzern von Facebook und anderen Netzwerken daher dringend, sparsam mit den wertvollen Daten umzugehen: "Persönliche Daten sind die Währung im Internetzeitalter."
Erst vor Kurzem wurde geurteilt, dass ein Unternehmen die Betätigung des "Like"-Buttons bei Facebook als Bedingung für die Teilnahme an einem Gewinnspiel nutzen darf. Dies sei in den Augen des Landgerichts Hamburg nicht wettbewerbswidrig. Geklagt hatte ein Verbraucherverband, das dem Unternehmen vorwarf, sich damit positive Werturteile zu erkaufen. Den ausführlichen Werdegang des Urteils mit Hintergrundinformationen erhalten Sie in unserem Artikel.