Nach dem Tod des Kindes: Eltern erben Facebook-Konto
Urteil: Eltern erben Facebook-Konto des Kindes
Bild: dpa, teltarif.de
Stirbt ein Mensch, haben die Nachkommen die Aufgabe, dessen
Nachlass zu regeln. Schwierig ist dies aber, wenn es um digitale
Accounts geht. Haben die Hinterbliebenen nicht die
notwendigen Zugangsdaten beispielsweise für das Facebook-Profil des
Verstorbenen, war sich die Schließung des Accounts oder der Zugriff
auf diesen aber bislang recht mühsam. Dies könnte sich künftig ändern:
Das Landgericht Berlin entschied
in
einem Urteil, dass Eltern Anspruch auf Zugang zum Facebook-Konto
ihres verstorbenen Kindes haben.
Urteil: Eltern erben Facebook-Konto des Kindes
Bild: dpa, teltarif.de
Der Vertrag mit dem Sozialen Netzwerk sei Teil des Erbes, heißt es in der
Entscheidung. Die Richter wollten den digitalen Nachlass nicht anders
behandelt sehen als etwa Briefe oder Tagebücher. Geklagt hatte eine
Frau, deren Tochter 2012 unter bisher ungeklärten Umständen tödlich
verunglückt war. Die Mutter hofft, über das Facebook-Konto etwaige
Hinweise auf Motive für einen möglichen Suizid ihrer Tochter zu
bekommen.
Facebook äußerte Bedenken
Das Persönlichkeitsrecht des verstorbenen Kindes stehe der Entscheidung nicht entgegen, so die Richter. Als Sorgeberechtigte seien die Eltern berechtigt zu wissen, wie und worüber ihr minderjähriges Kind im Internet kommuniziere - sowohl zu Lebzeiten als auch nach dessen Tod. Die Tochter der Klägerin ist im Dezember 2012 im Alter von 15 Jahren gestorben. Facebook hatte deren Account daraufhin in den sogenannten Gedenkzustand versetzt, der bewirkt, dass ein Zugang zum Konto nur noch von Facebook-Freunden des Verstorbenen möglich ist.
Der Zugriff der Eltern auf Pinnwandeinträge und Chats der Tochter verletzt nach Ansicht der Richter auch nicht die Datenschutzrechte der Kommunikationspartner der Tochter. Facebook äußerte dagegen Bedenken: "Wir bemühen uns darum, eine Lösung zu finden, die der Familie hilft und gleichzeitig die Privatsphäre Dritter, die möglicherweise betroffen sind, schützt", teilte ein Sprecher mit.
Dem Anwalt der Eltern, Christian Pfaff, zufolge, ist es das erste Urteil in Deutschland, das die Vererbbarkeit eines Facebook-Kontos feststellt. Auch eine gesetzliche Regelung gebe es bisher nicht. Weiter offen sei allerdings, ob Facebook auch den Erben eines Erwachsenen vollständigen Zugang zum Konto des Verstorbenen gewähren muss.