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BNetzA: Alte C-Netz-Frequenzen sollen neue Aufgaben bekommen

Die Bundesnetzagentur plant Änderungen am Frequenz-Nutzungsplan. Dabei geht es auch um die alten C-Netz-Frequenzen und 700-MHz-Frequenzen.
Von Thorsten Neuhetzki

Änderungen am Frequenzplan angedacht Änderungen am Frequenzplan angedacht
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Die Bundesnetzagentur will den Frequenzplan für Deutschland ändern. Dabei geht es um die Definition der Dienste, die generell auf bestimmten Frequenzen funken dürfen - nicht um konkrete Anbieter. Einen entsprechenden Entwurf des neuen Frequenzplans hat die Behörde nun vorgelegt, bis 10. August kann dieser kommentiert werden. Die Änderungen betreffen insgesamt vier Frequenzbereiche: Frequenzen um 450 MHz, 700 MHz, 1350 und 1500 MHz.

Bei den Frequenzen zwischen 450 und 455,74 mit dem Duplex-Bereich 460 bis 465,74 MHz handelt es sich weitgehend um die Frequenzen des alten C-Netzes. Sie werden heute, 17 Jahre nach der Abschaltung des Vorläufers der heutigen Handy-Netze, für andere Telekommunikationsdienste genutzt. So wurde beispielsweise im ersten Schritt der WLAN-Hotspot im ICE über diese Frequenzen versorgt. Auch Bündelfunk wird in dem Frequenzbereich realisiert. Die Lizenzen hierfür sind bis Ende 2020 bzw. Ende 2025 befristet.

Die BNetzA plant, im Bereich zwischen 451 und 455,74 MHz samt entsprechendem Duplex-Bereich künftig "Funkanwendungen der BOS / Militärische Funkanwendungen" aber auch weiterhin Betriebsfunk/Bündelfunk zuzulassen. Gleiches betrifft Frequenzen zwischen 461 und 465,74 MHz. In den Erläuterungen heißt es, die Frequenzteilbereiche sollen "für Anwendungen durch Behörden, Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS), für militärische Funkanwendungen sowie kritische Infrastrukturen (beispielsweise Energie, BOS, Militär) nutzbar gemacht werden. Damit passt die BNetzA den Frequenzplan auch der Praxis an, da beispielsweise das Unternehmen 450Connect nach der Übernahme von Inquam als Lizenzinhaber bereits Energie-Systeme über diese Frequenzen steuert.

700-MHz-Mittenlücke

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Im kommenden Jahren werden die 2015 vergebenen Mobilfunkfrequenzen um 700 MHz in Deutschland zum Einsatz kommen. Sie versprechen mehr Kapazität und Netzabdeckung mit LTE oder gar schon 5G. Bevor sie genutzt werden können, müssen die Frequenzen jedoch vom digitalen Antennenfernsehen DVB-T geräumt werden. Mit Aktivierung der Mobilfunknetze entsteht eine Frequenz-Mittenlücke im Bereich von 733 bis 758 MHz zwischen dem Down- und Uplink-Bereich der Handynetze.

Während ein Teil dieser Frequenzen Funkanwendungen der BOS und dem Militär vorbehalten bleibt, sollen insgesamt 15 MHz Spektrum im Bereich von 738 bis 753 MHz für drahtlosen Netzzugang zur Verfügung gestellt werden. Es soll sich dabei um einen "Supplementary Downlink" (SDL) handeln. Im Klartext könnten also diese Frequenzen an die Mobilfunk-Netzbetreiber vergeben werden, die so ein größeres Spektrum in ihren Netzen für den Weg vom Netz zum Kunden zur Verfügung hätten. Die Vergabe dieser Frequenzen könnte zusammen mit der geplanten Frequenzvergabe der auslaufenden UMTS-Frequenzen erfolgen.

1350 und 1500 MHz für Funkmikrofone

Die Frequenzbereiche 1350 bis 1400 MHz sowie 1518 bis 1525 MHz werden nach Planungen der Bundesnetzagentur noch internationalen Vorgaben künftig für Funkmikrofone zur Verfügung stehen. Mit bis zu 50 mW können dann in Studios aber auch bei Außenproduktionen Sprache, Musik- und Tonsignale übertragen werden.

Welcher Mobilfunker nutzt welche Frequenzen?

Die deutschen Mobilfunkanbieter setzen in den unterschiedlichen Frequenzbereichen verschiedene Netzstandards ein. Wir zeigen Ihnen, wer GSM, UMTS und LTE auf welchen Frequenzen einsetzt.

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