Politik

Streit um schnelles Internet für alle

Die Politik diskutiert über einen "Universaldienst" für den Weg ins Web
Von dapd / Thorsten Neuhetzki

Braucht Deutschland einen Internet-Universaldienst? Braucht Deutschland einen Internet-Universaldienst?
Foto: dpa
In den Chef-Etagen deutscher Telekommunikationskonzerne macht sich Verunsicherung breit. Vor allem Politiker aus Bayern dringen darauf, jedem Bürger einen schnellen Zugang zum weltweiten Datennetz zu garantieren, mit möglicherweise unabsehbaren Folgen. Vodafone mahnt etwa in einem Lobby-Papier, diese Pläne könnten durchaus einer "Re-Monopolisierung der Telekommunikationsmärkte Vorschub leisten".

Braucht Deutschland einen Internet-Universaldienst? Braucht Deutschland einen Internet-Universaldienst?
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Streitpunkt ist die Frage, ob Deutschland für den Zugang ins Netz einen sogenannten Universaldienst braucht. Dann müsste die Industrie allen Bürgern eine schnelle Bandbreite für das Surfen im World Wide Web garantieren. So etwas kennt vor allem die Postbranche schon seit langem: Ihre Boten müssen Briefe an alle Haushalte zustellen, gleich wie mühsam der Transport aufs Land oder in die Berge auch sein mag.

Einen solchen Universaldienst auch für den Breitbandanschluss treiben insbesondere einzelne Köpfe der CSU und der Linken voran - als Teil der anstehenden Aktualisierung der Telekommunikationsgesetze, kurz TKG-Novelle, mit der sich der Bundestag derzeit befasst. Morgen will sich beispielsweise der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie die Kritik von Verbraucherschützern und Unternehmen zu einem ersten Gesetzesentwurf der Bundesregierung anhören.

Breitband bis in den Bauernhof

Die Abgeordneten haben die anstehende Novelle bereits Mitte Mai in einer ersten Lesung diskutiert. Im Plenum fiel vor allem einer als Verfechter des Universaldienstes auf: Georg Nüßlein. Der Wahlkreis des CSU-Manns ist Neu-Ulm. Das liegt nach eigener Beschreibung des Abgeordneten "in einem wunderschönen, ländlich geprägten Raum".

Menschen auf dem Land sind es vor allem, die sich schnelles Internet wünschen. Das weiß Nüßlein, der deshalb im Plenum mahnte: "Ich werde mir hinterher nicht vorwerfen lassen, dass Hintertupfingen oder das letzte Forsthaus nicht versorgt sind." Auch ländliche Gemeinden hätten "einen Anspruch auf Versorgung", nicht nur Städte. Nüßlein will sich dabei nicht auf die Telekommunikationskonzerne verlassen. Er beschrieb gar ein "absehbares Marktversagen" und forderte deshalb "ein Instrument".

Das Problem bei einem Universaldienst wäre aber: Mobilfunkanbieter haben sich hierzulande bereits verpflichtet, die weißen Flecken bei der Versorgung mit schnellen Anschlüssen an das Netz zu schließen. Das Netz mit dem neuen Standard LTE, dem Nachfolger des derzeit verbreiteten UMTS für schnelles Internet per Funk, müssen Deutsche Telekom, Vodafone und o2 zuerst auf dem Land ausbauen. Vor allem in den neuen Ländern sollen so weit größere Datenraten möglich sein als sie ISDN oder analoge Anschlüsse auf dem Stand der Neunziger bieten.

Mindestens 3 MBit/s stellt etwa die Telekom für LTE in Aussicht. Das reicht beispielsweise für klassische Fernsehbilder, nicht aber für das hochauflösende HDTV. Nüßlein und andere in der CSU geben sich damit deshalb nicht zufrieden: Sie wünschen sich 16, besser noch mindestens 25 MBit/s. Einige Konzerne sorgen sich daher, dass dafür vor allem Glasfaser bis in die Bauernhöfe gelegt werden müsste - ein Geschäft, an dem wiederum überdurchschnittlich der einstige Staatsmonopolist Telekom profitieren könnte. Es seien Investitionen für den Ausbau der Funktechnik bedroht, mahnt Vodafone.

EU-Recht gegen schnelles Netz für alle

Während Nüßleins Plan etwa von der Linken geteilt wird und - eher grundsätzlich - auch von Teilen der SPD und den Grünen, hat die schwarz-gelbe Bundesregierung bereits große Zweifel durchblicken lassen. Gerade mit Blick auf LTE teilte das Wirtschaftsministerium auf eine Anfrage im Bundestag mit, es seien "nicht zuletzt aufgrund der bereits erreichten Ausbaufortschritte mögliche weitere Maßnahmen gründlich zu prüfen". Selbst in den eigenen Reihen weht Gegenwind.

Auch bekennende Fans eines Universaldienstes für den Zugang ins Netz wie der SPD-Abgeordnete Martin Dörmann äußern Bedenken. Die EU könne den Plänen im Weg stehen, wenn die Mindestgeschwindigkeit zu hoch festgesetzt werde: "Sie hat sich daran zu orientieren, welche Bandbreite von der Mehrheit der Nutzer tatsächlich verwendet wird", mahnte Dörmann im Parlament. Bisher nutzten die meisten Bürger eben nur 2 bis 6 MBit/s - eine Rate, die LTE in der Fläche bietet.

Nüßlein weist hingegen fleißig darauf hin, dass LTE auf anderen Frequenzen in Städten bis zu 100 MBit/s bieten werde. Damit sei in naher Zukunft die Chancengleichheit der Bürger bedroht: "Dann muss das Architekturbüro oder das IT-Unternehmen vom Land in die Stadt ziehen." Ein fatales Signal sei das, berge Breitband doch "die große Chance, Strukturdefizite zwischen Stadt und Land zu nivellieren."

Dörmann entgegnete dem bayerischen Abgeordneten, europarechtlich wäre ein Universaldienst mit höheren Bandbreiten "auf keinen Fall" zulässig. Der SPD-Parlamentarier vertritt den Wahlkreis Köln, der bereits technisch hervorragend erschlossen ist.

Konzerne auf dem Prüfstand

Die Frage scheint damit weniger zu sein, ob die Politik die Provider dazu verpflichten sollte, allen Bürgern rasante Web-Verbindungen anzubieten. Offen ist vielmehr, ob sie Breitbandanschlüsse ans Internet überhaupt festschreiben sollte. Die Unternehmen, die eine solche Verpflichtung treffen würde, sehen dafür keinen Bedarf. In dem Positionspapier von Vodafone heißt es, es seien zunächst "die Wettbewerbspotentiale auszuschöpfen" und der LTE-Ausbau "abzuwarten".

In diesem Punkt aber kann auch Dörmann einer gesetzlichen Pflicht etwas abgewinnen. "Die Erfahrung lehrt, dass man mit Ankündigungen vorsichtig sein muss", sagte der SPD-Abgeordnete dazu im Bundestag. Um "vielleicht verbleibende vereinzelte Lücken" zu schließen, mache eine gesetzlich abgesicherte Grundversorgung "durchaus Sinn". Seine Fraktion fordert die Regierung per Antrag auf, "die Voraussetzungen für die Aufnahme eines breitbandigen Internetanschlusses als Universaldienst im Telekommunikationsgesetz zu schaffen".

Auch der Bundesverband der Verbraucherzentralen fordert in seiner Stellungnahme zur TKG-Novelle schon mal vorsorglich, im ausstehenden Gesetz eine "bandbreitenbezogene Begriffsbestimmung" aufzunehmen. Ein Beschluss der TKG-Novelle, der Klarheit schaffen würde, wird hingegen erst nach der Sommerpause im Herbst dieses Jahres erwartet. Mit anderen Worten: Die Telekommunikationsbranche darf weiter bangen.

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