Neues TKG: o2 informiert Kunden über Vertragsstatus
In diesen Tagen bekommen Kunden von o2 und vermutlich auch anderen Telekommunikationsanbietern eine E-Mail oder einen Brief per klassischer Post. Dabei ist es egal, ob es sich um einen Laufzeitvertrag oder "nur" eine Prepaidkarte fürs Handy handelt.
Bei o2 werden die Kunden zwar nur mit "Lieber o2 Kunde" begrüßt und nicht wie oft üblich, mit Vornamen und Nachnamen, aber die Mail ist echt und ernst gemeint.
Informationen im Rahmen der gesetzlichen Regelung
Per E-Mail oder Papierpost informiert o2 aktuell seine Bestandskunden über abgeschlossene Verträge (auch Prepaid) gemäß neuem TKG
Foto: Telefónica/o2
o2 lege "großen Wert darauf, dass Sie sich im Rahmen der gesetzlichen Regelungen von uns stets gut informiert fühlen."
Daher informieren die TK-Anbieter einmal jährlich, gemäß der neuen gesetzlichen Pflicht nach §57 Absatz 3 des Telekommunikationsgesetzes (TKG), über den für den Kunden nach Ansicht des Anbieters besten Tarif. Dieser wird anhand der aktuell vereinbarten Tarifinhalte ermittelt.
Dabei wurden folgende Kriterien berücksichtigt, so o2: Die Leistungsbestandteile wie vereinbartes Datenvolumen, innerdeutsche Telefonie und SMS-Leistungen sowie die maximale Surf-Geschwindigkeit sowie der Tarifpreis: "Es werden nur die jeweiligen Standard-Listenpreise zum Tarifvergleich herangezogen", wird in dem Schreiben festgestellt und grenzt gleich ein: "Etwaige individuelle Rabatte oder zeitlich begrenzte Sonderaktionen werden nicht berücksichtigt."
Idealer Tarif gebucht?
Es folgt ein Satz, der je nach Kunde unterschiedlich lauten kann: "Unsere Analyse vom (Datum) hat gezeigt, dass Sie sich mit Ihrer aktuellen Wahl (o2-Tarif) mit der Rufnummer 01xx-****yyy bereits im für Sie besten Tarif befinden."
Zu beachten ist, dass die Rufnummer in der Mail nicht vollständig angezeigt wird. Das soll wohl ein Schutz sein, falls diese E-Mail in falsche Hände gerät, was ja beim Transport über das Internet durchaus passieren könnte.
Damit die Kunden "jederzeit den Überblick behalten", hat o2 die Eckdaten des aktuellen Kunden-Tarifs einschließlich der Kündigungsfristen und einer möglichen Vertragsverlängerung zusammengestellt. Es folgen Vertragsbeginn und Ende der Mindestvertragslaufzeit, der Hinweis auf die Kündigungsfrist (je nachdem 1, 12 oder 24 Monat(e) zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit) und das Datum des spätesten Termins für einen Kündigungseingang.
Ganz klar: Bei Nichtkündigung verlängert sich der Vertrag automatisch, kann aber seit 1. Dezember 2021 dann jederzeit mit einer Frist von 1 Monat gekündigt werden (wenn die Mindestlaufzeit erfüllt wurde).
Es folgen Informationen zum Anbieterwechsel und FAQ zu den Tarifinformationen.
Alle Tarife sind optimal
Wir haben in einige dieser E-Mails hineingeschaut: Regelmäßig wurde der gebuchte Tarif als der "optimalste" angesehen. Ein o2-Kunde hat einen Tarif mit 40 GB Volumen gebucht, verbraucht aber derzeit nur 2-3 GB im Monat.
Sicher könnte er in einen "kleineren" Tarif wechseln, aber wer weiß, ob er nächste Woche beruflich oder privat auf eine Reise geht, wo es um jedes GB für Fotos, Videokonferenzen oder Filme geht?
Eine Einschätzung (von Henning Gajek)
Wenn jemand den Mega-Flat-Tarif für viel Geld bucht und den nie nutzt, wäre der Anbieter schlecht beraten, den Kunden darauf aufmerksam zu machen. Die aktuelle Pandemie-Lage kann auch dafür sorgen, dass ursprünglich gebuchte Datenvolumina aktuell gar nicht gebraucht werden oder nutzbar sind.
Etwas Gutes hat die Geschichte aber doch: Ungenutzte Verträge könnten leicht in Vergessenheit geraten, besonders, wenn aktuell nichts oder wenig abgebucht wird. Durch die Erinnerung hat der Kunde die Möglichkeit, seinen Bestand zu überprüfen und ungenutzte oder nicht mehr benötigte Verträge fristgerecht zu kündigen.
Dabei könnte es durchaus vorkommen, dass man auf Verträge stößt, über deren Zustandekommen man sich gar nicht mehr im Klaren ist. Und das kann beispielsweise in bestimmten zwielichtigen Handy-Shops passieren, die auf diese Weise versuchen, ihre kargen Provisionseinnahmen aufzuhübschen.
Welche neuen Rechte Verbraucher 2022 noch haben, lesen Sie in einer weiteren News.