NetCologne: Nur 3 Beschwerden wegen Konferenz-Gebühren
Extra-Berechnung von Telefonkonferenzen bei NetCologne
Bild: teltarif.de
Spielen klassische Telefonkonferenzen in der aktuellen Zeit, in der viele Menschen zu Hause arbeiten müssen, überhaupt noch eine große Rolle? Jedenfalls verzeichneten die Anbieter im Frühjahr 2020 einen regelrechten Ansturm und mussten ihre Kapazität erweitern. Doch sicherlich nutzt ein großer Teil der Heim-Arbeiter inzwischen Video-Konferenzdienste.
Kürzlich hatte teltarif.de darüber berichtet, dass NetCologne als einer der letzten Provider noch Extra-Gebühren für die Anwahl von Telefonkonferenz-Diensten berechnet, und zwar auch dann, wenn der Konferenzdienst eine Festnetznummer bereitstellt, der Kunde eine Festnetz-Flatrate bei NetCologne hat und möglicherweise davon ausgeht, dass die Anwahl dieser Nummer in die Flatrate eingeschlossen ist.
In Reaktion auf unseren Bericht hat NetCologne hierzu nun ausführlich Stellung bezogen.
Konferenz: Kommunikation von Mensch zu Mensch?
Extra-Berechnung von Telefonkonferenzen bei NetCologne
Bild: teltarif.de
Zunächst äußerte sich NetCologne grundsätzlich zu der Thematik mit den Telefonkonferenzen:
Gemäß unserer Geschäftsbedingungen werden Verbindungen zu Service-Diensten (z.B. Chat-, Callthrough- oder Konferenzdienste), auch wenn diese über geografische Festnetzrufnummern realisiert werden, kostenpflichtig abgerechnet. Da es sich hier um keine gewöhnlichen Festnetzgespräche mit zwei Teilnehmern handelt, sondern eine zusätzliche Dienstleistung in Anspruch genommen wird, ist diese nicht von der Festnetz-Flat abgedeckt. Sofern eine Rufnummer nicht auf unserer Homepage unter den kostenpflichtigen Service-Diensten aufgeführt wird, wird sie auch nicht separat in Rechnung gestellt.NetCologne argumentiert in diesem Punkt also ähnlich wie 1&1 vor der Einstellung der Extra-Berechnung, bei Telefonkonferenzen würde es sich nicht um "gewöhnliche Festnetzgespräche mit zwei Teilnehmern" handeln. 1&1 hatte seinerzeit die Formulierung verwendet: "Unsere Telefon-Flatrates beziehen sich auf eine Kommunikation von Mensch zu Mensch; daher werden Konferenzdienste gesondert ausgewiesen." NetCologne-Kunden sollten also tatsächlich vor jeder Nutzung eines Konferenzdienstes nachschauen, ob die betreffende Rufnummer auf der Liste der kostenpflichtigen Dienste aufgeführt ist.
NetCologne: Offenbar nur drei Beschwerden
Selbstverständlich wollten wir von NetCologne wissen, wie viele Kunden sich über die Praxis beschwert haben und ob der Netzbetreiber dauerhaft an dieser Praxis festhalten wird. Dazu teilt uns NetCologne mit:
Seit Beginn der Corona-Krise hatten wir diesbezüglich drei Kunden-Reklamationen, die wir aufgrund der aktuellen Situation selbstverständlich kulant behandelt haben. Die gering[en] entstandenen Kosten haben wir den Kunden entsprechend erstattet.NetCologne-Kunden, denen durch die Nutzung von Telefonkonferenz-Diensten eine erhöhte Rechnung entstanden ist, sollten also nicht zögern, diesbezüglich mit dem Netzbetreiber Kontakt aufzunehmen und gegebenenfalls um eine Erstattung bitten.Die Zahlen zeigen, dass der Bedarf von telefonischen Konferenzen begrenzt ist. In den aktuellen Zeiten wird vor allem die Internetnutzung immer wichtiger, mit der auch die häufig genutzte Funktion der Videotelefonate möglich sind. Dies haben wir erkannt und schnell reagiert, sodass wir seit September für alle Neu- und Bestandskunden 500 MBit/s für nur 39,95 Euro anbieten. Ob wir zukünftig auch die Kosten von Anrufen bei Service-Diensten anpassen werden, können wir Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt nicht sagen.