Prüfung

Vorwahl-Desaster: BNetzA prüft Telefon-Tarife von Zoom

Zoom hat sich bei der BNetzA ordnungs­gemäß als Anbieter regis­trieren lassen. Die Tarif­angaben würden aber "Fragen aufwerfen", deswegen steht die Behörde mit Zoom in Kontakt.
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Falsche Abrechnung: BNetzA steht mit Zoom in Kontakt Falsche Abrechnung: BNetzA steht mit Zoom in Kontakt
Bild: dpa, Bearbeitung: teltarif.de
Nachdem Zoom wie von teltarif.de berichtet aufgrund eines Abrech­nungs­feh­lers deut­sche Fest­netz-Nummern teil­weise wie Sonderruf­num­mern berechnet, gab es bei einem Kunden, der mit unserer Redak­tion in Verbin­dung steht, sogar eine vorüber­gehende Account-Sperre.

Das Problem bei der Falsch­abrech­nung bezieht sich aber nicht nur auf Fest­netz-Vorwahlen im deut­schen Fest­netz, die Zoom extra berechnet, offenbar werden auch Tele­fonate zu 0180- und 0800-Rufnum­mern mit 63,46 Cent pro ange­fan­gener Minute berechnet, obwohl seitens der deut­schen Regu­lie­rung hier ganz andere Tari­fie­rungs­vor­gaben gelten.

teltarif.de hat sich darum bei der Bundes­netz­agentur zu diesem Vorfall erkun­digt.

BNetzA steht mit Zoom in Kontakt

Falsche Abrechnung: BNetzA steht mit Zoom in Kontakt Falsche Abrechnung: BNetzA steht mit Zoom in Kontakt
Bild: dpa, Bearbeitung: teltarif.de
In ihrer etwas "zahmen" Antwort schreibt die BNetzA, das Unter­nehmen Zoom Voice Commu­nica­tions Inc, USA, habe sich "bei der Bundes­netz­agentur ordnungs­gemäß als Anbieter von Tele­kom­muni­kati­ons­diensten regis­trieren lassen".

Die "im Internet verfüg­baren Infor­mationen des Unter­neh­mens zu seinem Tele­fonie-Angebot" seien aber "nicht umfäng­lich" und würden "einige tele­kom­muni­kati­ons­recht­lichen Fragen" aufwerfen. "Die Bundes­netz­agentur hört das Unter­nehmen deshalb zu den Einzel­heiten seines Tele­fonie-Ange­botes an", schreibt ein Spre­cher der Behörde. Man bittet um Verständnis dafür, dass sich die Bundes­netz­agentur derzeit noch nicht "zur Recht­mäßig­keit des Ange­botes äußern" könne.

Verbrau­cher, die den Eindruck hätten, dass Zoom ihnen gegen­über "tele­kom­muni­kati­ons­recht­liche Verpflich­tungen nicht erfüllt", könnten sich gerne an die Bundes­netz­agentur wenden.

Noch zahl­reiche unbe­ant­wor­tete Fragen

teltarif.de empfiehlt, dass Betrof­fene sich auf jeden Fall in der Sache mit der Bundes­netz­agentur in Verbin­dung setzen sollten. Noch nicht äußern wollte sich die Behörde zu unserer Frage, was die BNetzA in dem Fall eines Verstoßes gegen deut­sche Tari­fie­rungs-Vorgaben zu tun gedenkt und ob Zoom mögli­cher­weise ein Zwangs­geld droht.

Die Frage, ob Zoom sich vor dem deut­schen Markt­ein­tritt bei der BNetzA über das deut­sche Vorwahl­system erkun­digt habe, wollte die Behörde ebenso wenig beant­worten wie die Frage, wie viele von der Falsch­abrech­nung Betrof­fene sich bis jetzt gemeldet hätten. Gege­benen­falls wird die BNetzA hierzu nach Abschluss des Verfah­rens noch weitere Details nach­lie­fern.

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