Vorwahl-Desaster: BNetzA prüft Telefon-Tarife von Zoom
Falsche Abrechnung: BNetzA steht mit Zoom in Kontakt
Bild: dpa, Bearbeitung: teltarif.de
Nachdem Zoom wie von teltarif.de berichtet aufgrund eines Abrechnungsfehlers deutsche Festnetz-Nummern teilweise wie Sonderrufnummern berechnet, gab es bei einem Kunden, der mit unserer Redaktion in Verbindung steht, sogar eine vorübergehende Account-Sperre.
Das Problem bei der Falschabrechnung bezieht sich aber nicht nur auf Festnetz-Vorwahlen im deutschen Festnetz, die Zoom extra berechnet, offenbar werden auch Telefonate zu 0180- und 0800-Rufnummern mit 63,46 Cent pro angefangener Minute berechnet, obwohl seitens der deutschen Regulierung hier ganz andere Tarifierungsvorgaben gelten.
teltarif.de hat sich darum bei der Bundesnetzagentur zu diesem Vorfall erkundigt.
BNetzA steht mit Zoom in Kontakt
Falsche Abrechnung: BNetzA steht mit Zoom in Kontakt
Bild: dpa, Bearbeitung: teltarif.de
In ihrer etwas "zahmen" Antwort schreibt die BNetzA, das Unternehmen Zoom Voice Communications Inc, USA, habe sich "bei der Bundesnetzagentur ordnungsgemäß als Anbieter von Telekommunikationsdiensten registrieren lassen".
Die "im Internet verfügbaren Informationen des Unternehmens zu seinem Telefonie-Angebot" seien aber "nicht umfänglich" und würden "einige telekommunikationsrechtlichen Fragen" aufwerfen. "Die Bundesnetzagentur hört das Unternehmen deshalb zu den Einzelheiten seines Telefonie-Angebotes an", schreibt ein Sprecher der Behörde. Man bittet um Verständnis dafür, dass sich die Bundesnetzagentur derzeit noch nicht "zur Rechtmäßigkeit des Angebotes äußern" könne.
Verbraucher, die den Eindruck hätten, dass Zoom ihnen gegenüber "telekommunikationsrechtliche Verpflichtungen nicht erfüllt", könnten sich gerne an die Bundesnetzagentur wenden.
Noch zahlreiche unbeantwortete Fragen
teltarif.de empfiehlt, dass Betroffene sich auf jeden Fall in der Sache mit der Bundesnetzagentur in Verbindung setzen sollten. Noch nicht äußern wollte sich die Behörde zu unserer Frage, was die BNetzA in dem Fall eines Verstoßes gegen deutsche Tarifierungs-Vorgaben zu tun gedenkt und ob Zoom möglicherweise ein Zwangsgeld droht.
Die Frage, ob Zoom sich vor dem deutschen Markteintritt bei der BNetzA über das deutsche Vorwahlsystem erkundigt habe, wollte die Behörde ebenso wenig beantworten wie die Frage, wie viele von der Falschabrechnung Betroffene sich bis jetzt gemeldet hätten. Gegebenenfalls wird die BNetzA hierzu nach Abschluss des Verfahrens noch weitere Details nachliefern.
Welche Sonderrufnummern gehören zu welchem Dienst und wie hoch sind die Kosten für einen Anruf auf eine Sonderrufnummer? Wir geben Ihnen einen Überblick.