Neuregelung

Polizeigewerkschaft besteht auf Vorratsdatenspeicherung

Die GdP besteht auf ein Neuregelung der Vorrats­daten­speicherung, ansonsten sei die Polizei auf dem digitalen Auge blind.
Von dpa / Marie-Anne Winter

Die Gewerkschaft der Polizei besteht auf eine baldige Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung. Die Gewerkschaft der Polizei besteht auf eine baldige Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung.
Biild: gdp.de
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hat die Bundesregierung vor einem dauerhaften Verzicht auf die Vorratsdatenspeicherung gewarnt. "Wenn die Koalition tatsächlich in der ganzen Wahlperiode kein Gesetz mehr machen würde, wäre das aus sicherheitspolitischer Sicht eine Katastrophe", sagte GdP-Bundesvize Arnold Plickert der Rheinischen Post. Die Vorratsdatenspeicherung bleibe "zwingend erforderlich". Der Tatort verlagere sich immer mehr ins Internet. Ohne Neuregelung der Verbindungsdatensammlung sei die Polizei jedoch "auf dem digitalen Auge blind".

Die Gewerkschaft der Polizei besteht auf eine baldige Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung. Die Gewerkschaft der Polizei besteht auf eine baldige Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung.
Biild: gdp.de
Mit Interesse nehme die Gewerkschaft die Pläne von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) zum schärferen Vorgehen gegen Kinderpornografie zur Kenntnis. "Wir Polizisten können ihm nur sagen, wie frustrierend es ist, immer wieder Täter nicht ermitteln zu können, weil die Vorratsdaten fehlen." Bei jeder vierten Straftat sei das schon jetzt der Fall, wie das Landeskriminalamt in Düsseldorf festgestellt habe.

Der Europäische Gerichtshof hatte wie berichtet der massenhaften Sammlung von Telefon- und Internetdaten unbescholtener Bürger einen Riegel vorgeschoben. Das EU-Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung verstoße gegen Grundrechte und sei deshalb ungültig, urteilte das Gericht. Nun heißt es, dass die schwarz-rote Koalition in dieser Wahlperiode auf ein Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung verzichten wolle.

Aber auch Unions-Innenpolitiker halten an der Vorratsdatenspeicherung fest. Diese "kommt so sicher wie das Amen in der Kirche, weil sie kommen muss", sagte der CSU-Abgeordnete Hans-Peter Uhl der Mitteldeutschen Zeitung. Der Vorsitzende des Bundestagsinnenausschusses Wolfgang Bosbach (CDU) sagte dem Blatt: "An der fachlichen Notwendigkeit von Mindestspeicherfristen hat die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes überhaupt nichts geändert."

Weitere Stimmen und Reaktionen auf das Urteil des EuGH finden Sie in einer weiteren Meldung.

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