Verwirrung

Bundesnetzagentur jetzt doch wieder für den Routerzwang

Die Bundesnetz­agentur hat ihren finalen Entwurf der Transparenz­verordnung vorgelegt. Dieser sieht wieder die Möglichkeit zu Zwangs­routern vor. Lesen Sie, mit welchen Passagen die Behörde quasi den Zwangs­router durch die Hintertür ermöglichen will.
Von Thorsten Neuhetzki

Doch wieder Routerzwang? Der Referentenentwurf der BNetzA sieht das vor Doch wieder Routerzwang? Der Referentenentwurf der BNetzA sieht das vor
Foto: teltarif.de / Thorsten Neuhetzki
Die Bundesnetzagentur stellt sich nun offenbar doch auf die Seite der Befürworter eines Routerzwangs. Der Regulierer hat einen als final bezeichneten Entwurf der Transparenz­verordnung zur Abstimmung an die Bundes­ministerien geschickt. Aus diesem Entwurf, der inzwischen auch der Redaktion von teltarif.de vorliegt, geht hervor, dass ein Austausch des Zugangs­gerätes nicht in jedem Fall vorgesehen sein muss. Über den Entwurf hatten zuerst die Kollegen der WirtschaftsWoche (WiWo) berichtet [Link entfernt] .

Geänderter Passus beim Abschnitt zum Produktinformationsblatt

Doch wieder Routerzwang? Der Referentenentwurf der BNetzA sieht das vor Doch wieder Routerzwang? Der Referentenentwurf der BNetzA sieht das vor
Foto: teltarif.de / Thorsten Neuhetzki
Der geänderte Passus findet sich unter dem Punkt "Produkt­informationsblatt" des Referenten­entwurfs. In den bisher bekannten Entwürfen hieß es hier, der Provider müsse neben Daten wie Vertragslaufzeit, die Voraus­setzungen für die Verlängerung und Beendigung des Vertrages oder die Datenübertragungs­rate einen "Hinweis auf Austausch­barkeit des Netzabschluss­geräts mit frei am Markt verkäuflichen Geräten" geben.

Diese Stelle ist aus dem neuen Entwurf verschwunden und wurde ersetzt durch eine ganze Passage, die den Fall betrifft, dass "der Telekommuni­kationsdienst mit einem integrierten Zugangsgerät (Integrated Access Device = "IAD") gebündelt vermarktet wird". Dann nämlich müsse der Anbieter einen "Hinweis auf das Recht zum Anschluss von Tele­kommuni­kationsend­einrichtungen an die entsprechende Schnittstelle" geben und - und das ist der entscheidende Satz - einen "Hinweis, sofern das integrierte Zugangsgerät vom Kunden nicht ausgetauscht werden darf" geben. Im Klartext heißt das: Schreibt ein Anbieter in sein Produktblatt, dass der Router oder das Modem vom Kunden nicht ausgetauscht werden kann, so ist der Routerzwang dem Entwurf zufolge in Ordnung.

Bundesnetzagentur stellt sich gegen Wirtschaftsministerium

Das Verhalten der Bundesnetzagentur irritiert die Branche insofern, als dass es noch vor einigen Monaten seitens der Behörde von Präsident Jochen Homann hieß, man plane die Abschaffung des Routerzwangs. Die Anbieter sollten durch den Verordnungsentwurf in einer Version vom Februar gezwungen werden, den Kunden Zugangskennungen und Passwörter mitteilen zu müssen, damit diese auch eigene Router nutzen können. Damit wäre das faktische Ende des Routerzwangs besiegelt worden. Auch im Koalitionsvertrag war eine Abschaffung des Routerzwangs festgeschrieben worden. Homanns Behörde widersetzt sich somit seiner Oberbehörde, dem Bundeswirtschaftsministerium. "Kommt die Verordnung so, wie sie jetzt in die Ministerien geht, dann wird das Gegenteil von Routerfreiheit festgeschrieben", schätzt ein Kenner der Routerbranche den Entwurf gegenüber unserer Redaktion ein.

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