Bundesnetzagentur jetzt doch wieder für den Routerzwang
Doch wieder Routerzwang? Der Referentenentwurf der BNetzA sieht das vor
Foto: teltarif.de / Thorsten Neuhetzki
Die Bundesnetzagentur stellt sich nun offenbar doch
auf die Seite der Befürworter eines Routerzwangs. Der Regulierer hat
einen als final bezeichneten Entwurf der Transparenzverordnung
zur Abstimmung an die Bundesministerien geschickt. Aus diesem Entwurf, der inzwischen auch der Redaktion von teltarif.de
vorliegt, geht hervor,
dass ein Austausch des Zugangsgerätes nicht in jedem Fall vorgesehen sein muss. Über den Entwurf hatten zuerst die Kollegen
der WirtschaftsWoche (WiWo) berichtet
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Geänderter Passus beim Abschnitt zum Produktinformationsblatt
Doch wieder Routerzwang? Der Referentenentwurf der BNetzA sieht das vor
Foto: teltarif.de / Thorsten Neuhetzki
Der geänderte Passus findet sich unter dem Punkt "Produktinformationsblatt" des Referentenentwurfs. In den bisher bekannten Entwürfen hieß es hier,
der Provider müsse neben Daten wie Vertragslaufzeit, die Voraussetzungen für die Verlängerung und Beendigung des Vertrages oder die Datenübertragungsrate einen "Hinweis auf Austauschbarkeit des Netzabschlussgeräts mit frei am Markt verkäuflichen Geräten" geben.
Diese Stelle ist aus dem neuen Entwurf verschwunden und wurde ersetzt durch eine ganze Passage, die den Fall betrifft, dass "der Telekommunikationsdienst mit einem integrierten Zugangsgerät (Integrated Access Device = "IAD") gebündelt vermarktet wird". Dann nämlich müsse der Anbieter einen "Hinweis auf das Recht zum Anschluss von Telekommunikationsendeinrichtungen an die entsprechende Schnittstelle" geben und - und das ist der entscheidende Satz - einen "Hinweis, sofern das integrierte Zugangsgerät vom Kunden nicht ausgetauscht werden darf" geben. Im Klartext heißt das: Schreibt ein Anbieter in sein Produktblatt, dass der Router oder das Modem vom Kunden nicht ausgetauscht werden kann, so ist der Routerzwang dem Entwurf zufolge in Ordnung.
Bundesnetzagentur stellt sich gegen Wirtschaftsministerium
Das Verhalten der Bundesnetzagentur irritiert die Branche insofern, als dass es noch vor einigen Monaten seitens der Behörde von Präsident Jochen Homann hieß, man plane die Abschaffung des Routerzwangs. Die Anbieter sollten durch den Verordnungsentwurf in einer Version vom Februar gezwungen werden, den Kunden Zugangskennungen und Passwörter mitteilen zu müssen, damit diese auch eigene Router nutzen können. Damit wäre das faktische Ende des Routerzwangs besiegelt worden. Auch im Koalitionsvertrag war eine Abschaffung des Routerzwangs festgeschrieben worden. Homanns Behörde widersetzt sich somit seiner Oberbehörde, dem Bundeswirtschaftsministerium. "Kommt die Verordnung so, wie sie jetzt in die Ministerien geht, dann wird das Gegenteil von Routerfreiheit festgeschrieben", schätzt ein Kenner der Routerbranche den Entwurf gegenüber unserer Redaktion ein.