Recht

EU-Urteil zum Markenrecht: Ver­wechslungs­gefahr bei Sky & Skype

"Skype" oder "Sky" - wer den Unterschied hören will, muss unter Umständen gut aufpassen. Zu gut, meint das EU-Gericht in Luxemburg. Da der Sender "Sky" zuerst da war, konnte "Skype" seinen Namen nicht als Marke schützen lassen.
Von dpa / Marleen Frontzeck-Hornke

Verwirrspiel um Skype und Sky Verwirrspiel um "Skype" und "Sky"
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Klingt fast gleich, sieht ähnlich aus: Zwischen der Marke des britischen Senders "Sky" und dem Namen des Internet-Telefoniedienstes "Skype" besteht Ver­wechslungs­gefahr. Das entschieden die Richter des EU-Gerichts in Luxemburg (Rechtssachen T-423/12, T-183/13 und T-184/13). Sie gaben damit dem EU-Markenamt Recht, das den Eintrag von "Skype" als Marke nach Protesten von "Sky" abgelehnt hatte. "Sky" ließ seinen Namen vor "Skype" schützen und besitzt damit die älteren Rechte.

Der Software-Konzern Microsoft, zu dem "Skype" inzwischen gehört, will nun Rechtsmittel einlegen. "Wir sind zuversichtlich, dass es keine Verwechslung dieser Marken und Dienste gibt", teilte ein Sprecher mit. "Diese Entscheidung verlangt von uns nicht, Produkt­bezeichnungen in irgendeiner Weise zu ändern." Vor Gericht geht es nur um das Thema Markenschutz ganz grundsätzlich, aber nicht etwa um Verbote, die Namen zu nutzen. Auch Markenrechtler Jens Matthes von der Frankfurter Kanzler Allen & Overy geht nicht davon aus, dass sich der Microsoft-Ableger nun umbenennen muss.

Bildliche, klangliche und begriffliche Ähnlichkeit

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Zwischen den beiden Zeichen gebe es eine bildliche, klangliche und begriffliche Ähnlichkeit, urteilten die Richter. So würden Menschen das Wort "Sky" ("Himmel" auf Englisch) in "Skype" leicht wiederfinden. Zudem werde das "Y" in "Skype" nicht kürzer ausgesprochen als in "Sky". Die wolkenförmige Umrandung des Wortes "Skype" im Logo der Firma macht die Sache aus Sicht der Richter noch schlimmer - denn dies könne den Betrachter erst recht an den Begriff "Himmel" ("Sky") denken lassen.

Damit kann sich "Sky" gegen die Verwendung des Begriffes "Skype" wehren. Allerdings ist gegen das Urteil des EU-Gerichts noch eine Berufung beim übergeordneten Europäischen Gerichtshof möglich. Skype wurde im Jahr 2003 von den skandinavischen Software-Entwicklern Niklas Zennström und Janus Friis gegründet und im Oktober 2011 nach einem zwischen­zeitlichen Intermezzo bei eBay für 8,5 Milliarden Dollar an Microsoft verkauft. Die Klage gegen den IT-Dienstleister "Skype" hatte "Sky" bereits 2005 und 2006 erhoben.

Microsoft: "Von Ver­wechslungs­gefahr könne keine Rede sein"

Die Verantwortlichen bei Microsoft sehen das ganz anders. Von Ver­wechslungs­gefahr könne keine Rede sein. Das Unternehmen will die Entscheidung des EU-Gerichts vor dem übergeordneten Europäischen Gerichtshof anfechten.

Diesem Versuch räumt Markenrechtler Matthes wenig Chancen ein - obwohl "Skype" inzwischen sehr bekannt ist. Das Gericht habe die Situation in den Jahren 2004 und 2005 in Betracht gezogen, als das Unternehmen die Marke schützen lassen wollte.

Der Experte sieht zudem in der versuchten breiten Anmeldung der Marke für viele verschiedene Kategorien einen Fehler. Das Unternehmen wollte "Skype" als Zeichen für Waren unter anderem aus dem Bereich der Ausstattung von Audio- und Videogeräten schützen lassen, aber auch für Güter im Bereich der Telefonie und der Fotografie. "Man sollte sich wirklich auf das konzentrieren, was man heute macht und was realistischerweise vom Geschäft her in den nächsten drei oder fünf Jahren zu erwarten ist." Dann gebe es auch weniger mögliche Überschneidung mit anderen Marken und damit weniger Angriffsfläche. Er selbst würde "Skype" raten, erneut zu versuchen, die Marke eintragen zu lassen - diesmal aber gezielter.

Dass "Sky" vor Gericht durchsetzen könnte, dass "Skype" auf die Nutzung seines Namens verzichtet, glaubt er nicht. "Da bin ich relativ gelassen, denn ein Gericht würde ja heute auch nur nach heutiger Situation urteilen." Und ob der Internet-Telefonieanbieter "Skype" heute mit dem Sender "Sky" verwechselt wird, sei eine ganz andere Frage.

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