Netzpartnerschaft

Kooperation zwischen Telekom und NetCologne gescheitert

Zusammenarbeit bezog sich auf untersagtes VDSL-Kontingent-Angebot
Von Thorsten Neuhetzki

Die Telekom-Kooperation mit Netcologne ist vorerst gescheitert Die Telekom-Kooperation mit Netcologne ist vorerst gescheitert
Foto: NetCologne
Die im Januar bekannt gewordene Kooperation zwischen der Deutschen Telekom und dem Kölner Netzbetreiber NetCologne wird nach Darstellung der Telekom nicht zustande kommen. Wie das Bonner Unternehmen heute bekannt gab, beruhte das Kooperationsmodell auf dem VDSL-Bitstream-Angebot, dass die Bundesnetzagentur gestern untersagt hatte. Da es um eine gegenseitige Netzbuchung ging, können nun Teile der Kooperation nicht umgesetzt werden.

Die Telekom-Kooperation mit Netcologne ist vorerst gescheitert Die Telekom-Kooperation mit Netcologne ist vorerst gescheitert
Foto: NetCologne
Bei der untersagten Vorleistung geht es um einen Mengenrabatt, den die Telekom ihren Mitbewerbern einräumen wollte, verpflichten diese sich, über einen Zeitraum von mehreren Jahren ein großes Kontingent VDSL-Anschlüsse per Bitstream bei der Telekom zu buchen. Würde ein Netzbetreiber das als Vorleistung gebuchte Kontingent buchen und die enthaltenen Anschlüsse möglichst vollständig vermarkten, so hätte das Modell einen großen Preisnachlass ergeben.

Basis für die gegenseitige Netznutzung sei nach Angaben der Telekom dieses Kontingentmodell gewesen. Die Telekom hätte sich verpflichtet, eine bestimmte Anzahl von Glasfaseranschlüsse von NetCologne zu buchen. NetCologne hätte im Gegenzug ein bestimmtes Kontingent an VDSL-Anschlüssen der Telekom gemietet. Das hat die Bundesnetzagentur nun untersagt. Die zuständige Beschlusskammer sei zu dem vorläufigen Ergebnis gekommen, dass das Modell die Wettbewerbsmöglichkeiten anderer Unternehmen in erheblicher Weise beeinträchtigt, ohne dass dafür eine sachliche Rechtfertigung bestehe, teilte die Behörde mit. Zudem mache das Modell den Aufbau neuer Infrastrukturen, wie etwa Glasfaseranschlüsse bis zum Kunden, durch Wettbewerber unattraktiv.

Ein Ziel der Vereinbarung: Bessere Auslastung und Planungssicherheit

Bereits gestern äußerte sich die Telekom gegenüber teltarif.de mit den Worten, dass die Ablehnung der Bundesnetzagentur ist ein schlechtes Signal für den Breitbandausbau in Deutschland sei. Die Telekommunikationsbranche habe immer betont, dass Kooperationen und Risikoteilung für den Breitbandausbau entscheidend sind. "Wir hatten gezeigt, dass wir zu freiwilligen Einigungen willig und fähig sind", betonte ein Telekom-Sprecher. "Mit dem Modell konnten wir in der Branche weitgehend Konsens darüber erreichen, wie Risikoteilungen für Netzinvestitionen aussehen können. Es ist bedauerlich, dass dieser Marktkonsens nun untersagt wird."

Eines der Ziele der Vereinbarung sei die bessere Auslastung der neuen Breitbandinfrastruktur gewesen. Durch die Verpflichtung auf die Abnahme bestimmter Kontingente hätten die investierenden Unternehmen mehr Planungssicherheit erlangt und das Risiko der Investitionen teilen können. Die Telekom wollte nach eigenen Angaben ähnliche Kooperationen auch mit anderen Unternehmen vereinbaren. Um welche Anbieter es sich dabei handelt, wollte die Telekom jedoch nicht sagen. Entsprechende Kooperationen werden durch den Beschluss der Bundesnetzagentur nun verhindert.

Buchung von Glasfaser-Vorleistung nicht ausgeschlossen

Wie ein Sprecher der Telekom gegenüber teltarif.de sagte, müsse nun erst einmal abgewartet werden, wie die Begründung der Bundesnetzagentur ausfalle. Zudem ist die Entscheidung des Regulierers bisher nur vorläufig getroffen worden - auch wenn eine Zurücknahme als unwahrscheinlich gilt. Der Sprecher schloss nicht aus, dass die Telekom zu einem späteren Zeitpunkt auf anderer Basis Anschlüsse von Netcologne als Vorleistung mietet, um ihren Kunden Glasfaseranschlüsse in Köln zu bieten. "Der Charme der geplanten Kooperation und die Planungssicherheit für beide Parteien geht hierdurch jedoch verloren."

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