Beschwerde

Abfrage von Handydaten: Piraten planen Verfassungsbeschwerde

Bürger sind eingeladen, sich der Sammel-Beschwerde anzuschließen
Von dpa / Rita Deutschbein

Abfrage von Handydaten: Piraten planen Verfassungsbeschwerde Piraten planen Verfassungsbeschwerde
Bild: stopp-bda.de
Auch die Neufassung der gesetzlichen Grundlage für den Zugriff von Behörden auf persönliche Daten von Handy- und Internet­nutzern wird das Bundes­verfassungs­gericht beschäftigen. Zwei Datenschutz­aktivisten der Piraten­partei kündigten heute eine entsprechende Verfassungs­beschwerde an. Zugleich luden sie alle Bürger ein, sich dieser heute gestarteten Sammel-Verfassungs­beschwerde anzu­schließen.

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Bild: stopp-bda.de
Die am Freitag vergangener Woche auch vom Bundesrat gebilligte Neufassung des Tele­kommunikations­gesetzes (TKG) stelle einen "verfassungs­widrigen Eingriff in die informationelle Selbst­bestimmung" dar, erklärten der Fraktions­vorsitzende der Piraten­partei in Schleswig-Holstein, Patrick Breyer, und die Themen­beauftragte der Partei für den Datenschutz, Katharina Nocun. "Wir fordern alle Bürger dazu auf, sich unserer Sammel-Verfassungs­beschwerde anzuschließen, mitzu­zeichnen und so ein Zeichen für Grundrechte zu setzen", hieß es in einer Presse­mitteilung.

Abfrage von Informationen zu Handy- und Internet­nutzern

Polizei, Bundes­kriminalamt und Nachrichten­dienste sollen im Zuge der sogenannten Bestands­daten­auskunft bei Ermittlungen Informationen zu Handy- und Internet­nutzern abfragen können. Dazu gehören etwa Name und Adresse eines Handybesitzers. Das gilt bereits für Ordnungs­widrigkeiten. In bestimmten Fällen können die Behörden auch persönliche Kenn­zahlen (PINs) abfragen. Wie das konkret aussieht, legen die Länder in ihren Polizeigesetzen fest.

Patrick Breyer und sein Bruder Jonas haben bei der Bestands­daten­auskunft schon einmal einen Teilerfolg beim Bundes­verfassungs­gericht erzielt. Die Richter ließen im Februar 2012 den Zugriff von Behörden auf Nutzerdaten zu, verlangten aber, dass die Regelungen genauer formuliert werden. Damit war die nun verabschiedete Neuregelung erst nötig geworden.

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