Statement

Unitymedia: Routerfreiheit gilt auch für Bestandskunden

Der Kabelnetzbetreiber Unitymedia möchte auch Bestandskunden die Wahlfreiheit über den verwendeten Router lassen. Zunächst hatte es einen gegenteiligen Medienbericht gegeben.
Von dpa / Daniel Rottinger

Auch Bestandskunden sollen von der Routerfreiheit profitieren Auch Bestandskunden sollen von der Routerfreiheit profitieren
Bild: Unitymedia
Im August fällt der Routerzwang für Internetnutzer - auch Kabelriese Unitymedia will dann an alle Kunden die Zugangsdaten für den Internetanschluss herausgeben. Diese können dann frei entscheiden, mit welcher Hardware sie über den Kabel­anschluss auf das Internet zugreifen. Wie ein Sprecher von Unitymedia auf Anfrage erklärte, sollen sowohl Neu- als auch Bestandskunden ab dem 1. August ihre Zugangsdaten erhalten. Den genauen Ablauf wolle das Unternehmen noch mitteilen.

Unitymedia kontert Golem.de-Artikel

Auch Bestandskunden sollen von der Routerfreiheit profitieren Auch Bestandskunden sollen von der Routerfreiheit profitieren
Bild: Unitymedia
Unitymedia wies damit einen Bericht des Fachportals Golem.de zurück. Es hatte unter Berufung auf ein vorliegendes Schreiben an Kunden berichtet, dass zunächst nur Neukunden ihre Zugangsdaten erhalten würden. Später teilte Unitymedia Golem.de mit, Neukunden zunächst zu priorisieren, da das Gesetz die Routerfreiheit und Herausgabe der Zugangsdaten nur für Neukunden explizit regele.

Bundestag und Bundesrat hatten im November 2015 die Abschaffung von durch die Anbieter vorgeschriebene Zwangsrouter beschlossen. Vor allem Kabelnetzbetreiber hatten sich dagegen gewehrt. Als Gründe wurden unter anderem Sicherheitsbedenken und mögliche Störungen des Netzes genannt.

Verbraucherschützer kritisieren Öffnung der Kunden-WLAN-Hotspots

Unitymedia steht momentan noch wegen einer anderen Angelegenheit im Blickpunkt von Verbraucher­schützern. Der Kabelanbieter informiert seine Kunden derzeit per Post, dass auf ihren Routern ein zweites WLAN-Netz aktiviert wird. Die Idee hinter den sogenannten WiFiSpots: Kunden können unterwegs über die Router der anderen Kunden ohne Zusatzkosten per WLAN ins Netz und sparen Mobilfunk-Datenvolumen. Die Verbraucher­zentrale Nordrhein-Westfalen kritisiert diese "Umsetzung von Unitymedia nach Gutsherrenart", weil die Aktivierung des Hotspots ohne Zustimmung erfolge. Anschlussinhaber müssen widersprechen, falls sie nicht Teil des WiFiSpots-Netzes werden wollen. Auf teltarif.de haben wir ausführlich über dieses Thema berichtet.

teltarif.de-Podcast geht auf Wegfall des Routerzwangs ein

In unserem Podcast "Strippenzieher und Tarifdschungel" sind wir in einer Folge auf das Ende des Routerzwangs eingegangen. Hier können Sie direkt in die Folge reinhören oder als MP3 herunterladen:

Vecto­ring-Entschei­dung und Router­zwan­gende

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