Telekom-Wettbewerber denken über Verfassungsbeschwerde nach
Verfassungsbeschwerde beim BVerfG möglich Die Wettbewerber der Deutschen Telekom denken laut über eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) nach. Das teilten die Wettbewerber durch einen ihrer Verbände, dem Bundesverband Breitbandkommunikation (Breko) heute in einer telefonischen Konferenz gegenüber Journalisten mit. Bei der möglichen Verfassungsbeschwerde geht es um die aktuell bei der Bundesnetzagentur liegende Entscheidung zum Einsatz von VDSL Vectoring im Nahbereich der Vermittlungsstellen (Hvt-Nahbereich). Verfassungsbeschwerde beim BVerfG möglich
Bei den Überlegungen stützt sich der Breko auf den im November vorgelegten Konsultationsentwurf der Bundesnetzagentur zum Antrag der Telekom. Dabei ist der Ansatz der Verfassungsbeschwerde die Entwertung der Investitionen der Anbieter, die mit einer veränderten Rechtslage einhergehen würde. Durch die Entscheidung der Bundesnetzagentur, so sie denn in geltendes Recht überführt wird, sehen die Wettbewerber ihre Investitionen am Hvt entwertet. Dabei geht es vor allem um die VDSL-Technik, die dort aufgebaut wurde, aber dann nicht mehr genutzt werden darf. Zwar seien dafür Kompensationen vorgesehen, doch seien diese begrenzt. Zudem werde die Glasfaserstrecke zum Hvt nicht in diese Kompensierung einberechnet, heißt es vom Breko. Hier sprach der Breko in der Telefonkonferenz sogar von einer Enteignung.
Der Verband sieht für eine Verfassungsbeschwerde vor dem BVerfG gute Chancen. Einreichen würde die Beschwerde allerdings nicht der Breko, sondern ein oder mehrere Mitgliedsunternehmen des Verbandes. Parallel dazu werden auch verwaltungsgerichtliche Maßnahmen gegen eine mögliche Entscheidung geprüft. Hier steht zunächst eine Klage vorm Verwaltungsgericht Köln (VG Köln) und dann der mögliche Gang zum Bundesverwaltungsgericht an.
Podcast zu VDSL Vectoring
In unserem Podcast "Strippenzieher und Tarifdschungel" haben wir uns mit der aktuellen Entwicklung zu VDSL Vectoring auseinandergesetzt. Hier können Sie direkt in die Folge reinhören oder sie als mp3 herunterladen: