VDSL

Vor Vectoring-Entscheidung: VATM wendet sich an BNetzA-Beirat

Am Montag stellt die Bundesnetzagentur dem Beirat ihren Entscheidungsentwurf zum Vectoring-Antrag der Telekom vor. Kurz vorher wendet sich der VATM noch mit seinen Argumenten an die Beiratsmitglieder.
Von Thorsten Neuhetzki

Positionspapier des VATM Positionspapier des VATM
Foto: teltarif.de / Thorsten Neuhetzki
Am morgigen Montag wird die Bundesnetzagentur dem Beirat der Behörde ihren Entscheidung-Entwurf über den VDSL-Vectoring-Antrag der Telekom für den Hvt-Nahbereich vorstellen. Mehrere Quellen bestätigten dieses inzwischen unserer Redaktion und damit auch einen Bericht des Handelsblattes von dieser Woche. Und auch, wenn es erst einmal ein Entwurf ist, der noch kommentiert werden und auch geändert werden kann, ist die Spannung vor der Entscheidung hoch. Kurz vor der Beiratssitzung wendet sich jetzt der VATM als Branchenverband in einem offenen Brief an die Beiratsmitglieder der Bundesnetzagentur, um noch einmal die eigene Position darzulegen. Das Schreiben liegt der Redaktion von teltarif.de vor.

"Einige wichtige Informationen" wolle man den Mitgliedern des Beirates vor der Sitzung zukommen lassen, heißt es in dem Anschreiben. Man sehe die "Auswirkungen einer antragsgemäßen Entscheidung" - sprich dem Zustimmen des Telekom-Antrages - als "äußerst schädlich für den Breitbandausbau" an. Dabei gehe es insbesondere um den Ausbau von Netzen auf Glasfaserbasis bis zu den Häusern oder Wohnungen der Nutzer (FTTB/FFTH).

"Kvz-VULA kein Ersatz für Vectoring-Monopol"

Positionspapier des VATM Positionspapier des VATM
Foto: teltarif.de / Thorsten Neuhetzki
Dem Schreiben legt der VATM Positionspapiere bei, in denen es um zwei Punkte geht, die dem Lobby-Verband besonders wichtig sind. Zum einen sichere das Telekom-Angebot zum Hvt-Nahbereichsausbau "keine der politisch geforderten [...] Ausbauvorgaben in rechtlich verbindlicher Weise ab". Vielmehr diene das Telekom-Angebot (gemeint ist der vorgelegte Vertragsentwurf einer Investitionszusage) "der Absicherung der Telekom selbst, nicht, oder nicht zeitgerecht ausbauen zu müssen". Nach wie vor halte man die Berücksichtigung einer Investitions- oder Ausbauzusage eines regulierten Unternehmens im Rahmen einer Regulierungsentscheidung der BNetzA für rechtswidrig.

Im zweiten Punkt geht es um ein von der Telekom vorgeschlagenes Ersatzprodukt (Bitstream) und das von der BNetzA ins Gespräch gebrachte VULA-Produkt (Virtual Unbundled Local Access) am Kabelverzweiger. Das Kvz-VULA-Produkt sei aus Sicht des VATM "keinesfalls ein angemessener Ersatz für die von uns aufs schärfste abgelehnte Vergabe eines Vectoring-Monopols". Ein "angemessenes VULA-Produkt" sei nur ein Ersatz für den Fall, dass Vectoring grundsätzlich weiterhin allen ausbauenden Unternehmen zur Verfügung stehe.

Ausführliche Berichterstattung durch teltarif.de am Montag

teltarif.de wird am Montag nach Bekanntgabe der Entscheidung durch die Bundesnetzagentur ausführlich über den Entwurf und die Reaktionen der betroffenen Unternehmen berichten.

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