Alleingang

Vorratsdatenspeicherung: De Maizière und Maas planen nationalen Alleingang

Die Bundesregierung plant offensichtlich eine Alleingang bei der umstrittenen Vorratsdatenspeicherung. Einem Bericht zufolge laufen bereits Gespräche zwischen dem Innen- und dem Justizminister.
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Bundesregierung plant Alleingang bei Vorratsdatenspeicherung Bundesregierung plant Alleingang bei Vorratsdatenspeicherung
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Die Bundesregierung will in einem nationalen Alleingang die umstrittene Vorratsdaten­speicherung einführen. Nach einem Bericht des Spiegel sollen Innenminister Thomas de Maizière (CDU) und Justizminister Heiko Maas (SPD), bislang ein strikter Gegner des Fahndungsinstruments, für ein entsprechendes Gesetz persönlich einen Kompromiss aushandeln. Entsprechende Gespräche laufen bereits.

Bereits im vergangenen Jahr hatte der AK Vorratsdatenspeicherung vor einem Vorhaben de Maizières gewarnt, das noch über die frühere Vorratsdatenspeicherung hinausgehe. Dabei soll sogar der Inhalt der Internetnutzung gespeichert werden. Die Aktivisten der AK VorratsdatenspeicherungSie warfen dem Innenminister vor, eine beispiellose Datenspeicherung einführen zu wollen, mit der Geheimdienste, Polizei und andere Behörden ohne richterlichen Beschluss auf riesige Datensammlungen zugreifen können. Internet-Diensteanbieter müssten Nutzungsdaten und Bestandsdaten unbefristet und unbegrenzt speichern.

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Der Europäische Gerichtshof hatte 2014 eine EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung kassiert, unter anderem weil er im anlasslosen massenhaften Vorhalten von Daten zu Fahndungszwecken einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Grundrechte von EU-Bürgern sah. Danach hieß es in Deutschland, das Instrument solle erst eingeführt werden, wenn die EU eine grundrechtskonforme Richtlinie beschließe.

Wie der Spiegel weiter berichtet, hatte die Kommission der Bundesregierung kürzlich jedoch signalisiert, auf absehbare Zeit werde sie kein entsprechendes Papier vorlegen. In Berlin entschloss man sich deshalb zu einem nationalen Alleingang. Ein möglicher Kompromiss mit Maas könnte darin bestehen, dass Berufsgeheimnisträger wie Ärzte, Anwälte oder Journalisten von der Datenspeicherung ausgenommen werden.

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