"Als wenn man von allen Autos die Kennzeichen abschrauben würde"
Ermittler fordern neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung
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Die Spitze des bayerischen Landeskriminalamts (LKA) fordert vehement ein möglichst rasches Gesetz zur
Vorratsdatenspeicherung. "Die Ermittler erwarten, dass jetzt dringend
eine Neuregelung kommt und dass die Grundsatzdebatte nicht wieder von
vorne losgeht", sagte LKA-Präsident Peter Dathe in einem Gespräch mit
der Nachrichtenagentur dpa in München. "Wir dürfen nicht sehenden
Auges in Kauf nehmen, dass die weißen Flecken in den Ermittlungsakten
immer größer werden." Zudem mahnte er, man dürfe bei der ganzen
Diskussion "die Opferbelange nicht aus den Augen verlieren".
Anlass für die neue Sorge der Ermittler ist eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, der der massenhaften Sammlung von Telefon- und Internetdaten vor kurzem einen Riegel vorgeschoben hatte. Er erklärte die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung für ungültig, weil es gegen Grundrechte verstoße. Die EU-Kommission muss nun eine Neuregelung vornehmen, will sich dafür aber offenbar Zeit lassen. Und die Bundesregierung wiederum will nach einem Bericht des "Spiegel" die neue EU-Richtlinie abwarten - und in dieser Wahlperiode deshalb wahrscheinlich auf ein Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung verzichten.
"Aus Ermittlersicht ist das ein Fiasko"
Ermittler fordern neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung
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"Aus Ermittlersicht ist das ein Fiasko", sagte der LKA-Experte für
Telekommunikationsüberwachung, Ernst Wirth. Er berichtete von einem
Fall, in dem ein Mörder einst vor allem deshalb überführt werden
konnte, weil seine Handy-Verbindungen exakt nachvollzogen werden
konnten. "Ohne Vorratsdatenspeicherung wären wir in dem Bereich blind
gewesen", sagte er. LKA-Präsident Dathe betonte, derlei Daten seien
"der Zement zwischen den einzelnen Mosaiksteinchen der Ermittlungen".
Der Chef der Cybercrime-Abteilung, Günter Seibold, betonte, ohne Vorratsdatenspeicherung seien die Ermittler "beim Blick in die Vergangenheit blind". Ohne derlei Daten lasse sich beispielsweise nicht mehr ohne weiteres beweisen, dass jemand kinderpornografische Seiten im Internet besucht habe. Wirth erklärte dies so: "Das ist, als wenn man von allen Autos die Kennzeichen abschrauben würde." Auch sogenannte Enkeltrick-Betrüger könnten ohne eine Speicherung von Telefonverbindungsdaten viel unbehelligter agieren, hieß es.
Was die Dauer der geforderten Datenspeicherung angeht, legte sich LKA-Präsident Dathe nicht fest, brachte aber eine Frist von drei Monaten ins Gespräch. Cybercrime-Experte Seibold sagte, ein Jahr sei mit Sicherheit zu lang.