Polizei-Befugnisse

Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung gilt ab Freitag

Bundes­innen­minister Thomas de Maizière bezeichnet das Gesetz zur Vor­rats­daten­speicherung als "ausgewogenen Gesetz" und "wichtiges Instrument" zur Verbrechensbekämpfung. Am Freitag tritt es in Kraft.
Von dpa /

Weiterhin Proteste gegen die Vorratsdatenspeicherung Weiterhin Proteste gegen die Vorratsdatenspeicherung
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Das umstrittene Gesetz zur Vor­rats­daten­speicherung tritt am Freitag in Kraft. "Mit dem aus­ge­wogenen Gesetz geben wir unserer Polizei ein wichtiges Instrument für die Ver­brechens­be­kämpfung", sagte Bundes­innen­minister Thomas de Maizière (CDU) heute in Berlin.

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Der Bundestag hatte Anfang November nach jahrelangem Streit die Erlaubnis für das sogenannte Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchst­speicher­frist für Ver­kehrs­daten gegeben. Die Vor­rats­daten­speicherung bedeutet, dass die Telefon- und Internetdaten der Bürger systematisch gespeichert werden. Die Datensammlung soll Fahndern bei der Jagd nach Terroristen und anderen Schwerverbrechern helfen.

Kritiker wie die frühere Bundes­justiz­ministerin Sabine Leut­heusser-Schnarren­berger (FDP) warnen davor, mit der Vor­rats­daten­speicherung "der totalen Überwachung Tür und Tor" zu öffnen. In Bayern soll nach Plänen von Innenminister Joachim Herrmann (CSU) auch der Ver­fassungs­schutz Zugriff auf Tele­fon­ver­bindungs- und Internet­daten bekommen.

Alle Meldungen zur Vor­rats­daten­speicherung finden Sie in der Übersicht unserer Berichte zum Thema.

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