Klage

Kundin zerrt Vodafone wegen Vorratsdatenspeicherung vor Gericht (Update)

Anwalt sieht keine Berechtigung für freiwillige Datenspeicherung
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Kundin zerrt Vodafone wegen Vorratsdatenspeicherung vor Gericht Kundin zerrt Vodafone wegen Vorratsdatenspeicherung vor Gericht
Foto: teltarif.de
Obwohl es momentan keine gesetzliche Grundlage für eine Vorratsdatenspeicherung gibt, speichern die Mobilfunkanbieter freiwillig weiter Daten, die nicht unbedingt für die Abrechnung notwendig sind. Dagegen wehrt sich nun eine Vodafone-Kundin gerichtlich - Klagen gegen weitere Provider sollen folgen.

Das Magazin netzpolitik.org berichtet von einer Vodafone-Nutzerin, die über ihren Anwalt Klage beim Amtsgericht Düsseldorf eingereicht hat. Im März hatte der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung Mitkläger gesucht, die über eine Rechtsschutzversicherung verfügen und sich an einer Sammelklage gegen deutsche Mobilfunkanbieter beteiligen würden. Nachdem sich mehrere Personen gemeldet hatten, ist Vodafone nun der erste Provider, der vor den Kadi gezerrt wird.

Anwalt versuchte es zuerst mit Unterlassungserklärung

Kundin zerrt Vodafone wegen Vorratsdatenspeicherung vor Gericht Kundin zerrt Vodafone wegen Vorratsdatenspeicherung vor Gericht
Foto: teltarif.de
Im Jahr 2010 war das Gesetzt zur Vorrats­daten­speicherung vom Bun­des­ver­fassungs­ge­richt gekippt worden. Davor hatten die Anbieter aber viel Geld investiert, um die ursprünglich geplanten gesetzlichen Vorgaben technisch zu erfüllen. Diese Infra­struktur nutzen die Provider nun nach dem Urteil des Bun­des­ver­fassungs­ge­richts aber weiterhin - mit unterschiedlichen Begründungen und abweichender Speicherdauer. Auf Anfrage wird meist die Abrechnung von Mobil­funk­dienst­leistungen als Grund für die freiwillige Speicherung der Verbindungsdaten genutzt.

Diese Argumentation will nun Meinhard Starostik, der Anwalt der Klägerin, anhand von Vodafone erstmals gerichtlich überprüfen lassen. Dazu hat er auf seiner Webseite diverse Dokumente veröffentlicht. Ende Mai hat der Anwalt Vodafone per Unterlassungserklärung erstmals dazu aufgefordert, die Speicherung nicht relevanter Daten wie IMEI (Gerätekennung), IMSI (SIM-Karten-Kennung) und Funkzellen, in denen ein Anruf gestartet wurde, zu unterlassen.

Dirk Herkströter, Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter von Vodafone, lehnte dies in einem Schreiben kategorisch ab. Die Funkzelle würde zur Abrechnung standortbasierter Dienste benötigt. Die Speicherung der IMEI sei notwendig, um gerätebezogene Dienste abzurechnen beziehungsweise um überprüfen zu können, ob bestimmte geräteabhängige Leistungen überhaupt erbracht werden können.

Da all dies auf die Mandantin wohl nicht zutrifft, reichte der Anwalt am 20. Juli die Klage gegen Vodafone ein und verkündete auf seiner Homepage, dass Klagen gegen weitere Anbieter "bald" folgen würden.

Update 26. Juli, 14:15 Uhr: Die Klage im Detail - was darf der Provider speichern?

In einer weiteren Meldung geht teltarif.de anhand der Klageschrift der Frage nach, welche Verbindungsdaten bisher gespeichert wurden, ob dies mit der aktuellen Rechtslage vereinbar ist und welche Rechtsauffassung die Klägerin vertritt.

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