Warnung vor Betrugsmasche angeblicher Verbraucherschützer
Die Verbraucherzentralen
warnen vor Betrugsversuchen,
die ihren Namen missbrauchen
Foto: dpa
Die Verbraucherzentrale Hessen warnt
vor einer Betrugsmasche, mit der unseriöse Geschäftemacher derzeit
bundesweit versuchen, Kasse zu machen. Die Methode: Die Täter geben sich am Telefon als
"Verbraucherzentrale Frankfurt" aus und geben vor, dem Angerufenen dabei helfen zu wollen, aus einem
angeblich übers Internet abgeschlossenen Lottospielvertrag wieder auszusteigen.
Zeitschriften-Abo als Gegenleistung
Als Gegenleistung für diese Hilfe verlangen die Anrufer jedoch, dass der Kunde ein Zeitschriftenabonnement abschließen soll - eine, wie die hessischen Verbraucherschützer finden, "dreiste Masche, mit der offensichtlich ein Abo-Vertrag am Telefon untergeschoben werden soll". Die Verbraucherzentrale rät dringend davon ab, sensible Daten wie Bankverbindungen am Telefon mitzuteilen.
Andere Masche: Angebliche Mitgliedsbeiträge einfordern
Die Verbraucherzentralen
warnen vor Betrugsversuchen,
die ihren Namen missbrauchen
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Auch die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt warnt
vor einem ähnlichen Vorgehen: Hier geben sich zwielichtige Firmen am Telefon als
"Verbraucherzentrale", "Verbraucherberatung" oder "Verbraucherschutz" aus und behaupten
beispielsweise, es stünden noch Mitgliedsbeiträge seitens des Angerufenen aus. Diese sollten die
Betroffenen dann per Nachnahmesendung in Höhe von 89 Euro begleichen.
Weigern sich die Angerufenen, melden sich die angeblichen Verbraucherschützer erneut und geben sich dann als Buchhaltung der erfundenen Verbraucherzentrale aus. Bei diesem Gespräch werde dann "mit mehr Nachdruck" versucht, die Gegenseite davon zu überzeugen, dass die Forderung zu Recht bestehe und beglichen werden müsse.
Anrufe sollten der Bundesnetzagentur gemeldet werden
Betroffene sollten sich mit der Polizei und der Bundesnetzagentur in Verbindung setzen, rät die hessische Verbraucherzentrale. Denn unerlaubte Werbeanrufe sind illegal, es droht ein Bußgeld von bis zu 50 000 Euro. Solche Vorkommnisse können der Bundesnetzagentur (E-Mail: rufnummernmissbrauch@bnetza.de) unter Angabe von Datum und Uhrzeit des Anrufs, Namen des anrufenden Unternehmens und Gesprächspartners und - sofern angezeigt - der Rufnummer der Gegenseite gemeldet werden.
Falls doch ein Zeitschriftenabonnement oder eine sonstige Leistung am Telefon abgeschlossen wurde, haben Verbraucher ein Widerrufsrecht von einem Monat. Wurde der Betroffene nicht über sein Widerrufsrecht informiert - was regelmäßig der Fall ist -, kann der Widerspruch sogar zeitlich unbeschränkt erfolgen.