WRC-23: UHF bleiben Rundfunk & Kultur erhalten
Aufatmen bei Rundfunkanbietern und der Veranstaltungsbranche: Auf der World Radiocommunications Conference 2023 (WRC-23) wurde entschieden, dass der Rundfunk im Frequenzbereich zwischen 470 und 694 MHz in Deutschland alleiniger Primärnutzer bleibt. Die Veranstaltungsbranche (PMSE, Programm Making Special Events) bleibt mit ihren drahtlosen Produktionsmitteln, wie bisher auch, Sekundärnutzer im TV-UHF-Band. Eine Überprüfung der WRC-Beschlüsse soll zudem erst auf der WRC-31 erfolgen. An den begehrten Frequenzen zeigten auch der Mobil- und Behördenfunk Interesse. Lange war daher unklar, wie Deutschland sich positionieren wird.
Zukunftsperspektive für 5G Broadcast
DVB-T2 kann auf Sendung bleiben
Bild: teltarif.de
"Es ist gut und wichtig, dass der Frequenzbereich zwischen 470 und 694 MHz für terrestrisches Fernsehen, DVB-T2, und Kultur nun bis auf Weiteres gesichert ist", begrüßte Medienstaatssekretärin Heike Raab die WRC-Beschlüsse zum TV-UHF-Band. "So ist sichergestellt, dass DVB-T2 auch künftig ein wichtiger Baustein für die Fernsehversorgung bleiben kann, um die Menschen direkt, kostengünstig und verlässlich erreichen zu können. Zudem hat der Rundfunk nun ausreichende Planungssicherheit, um die Entwicklung von 5G Broadcast weiter voranzutreiben", so Heike Raab weiter.
Mobilfunk wird Sekundärnutzer in mehreren Ländern von Europa
Allerdings wurde im Rahmen der WRC-23 für einzelne europäische Staaten eine zusätzliche sekundäre, also nachrangige, Zuweisung an den Mobilfunk im TV-UHF-Band (470-694 MHz) beschlossen. Eine ko-primäre Zuweisung für Mobilfunk im Bereich 614 bis 694 MHz haben elf arabische Staate bekommen.
"Der Status eines Sekundärnutzers bedeutet, dass dieser die Nutzung der Frequenzen durch den Primärnutzer (terrestrischer Rundfunk) nicht stören darf. Hier müssen wir nun sicherstellen, dass die europäische und nationale Umsetzung der WRC-Beschlüsse der Veranstaltungsbranche den größtmöglichen Schutz bietet", so die Staatssekretärin weiter. Die Weltfunkkonferenz entscheidet alle vier Jahre auf internationaler Ebene über die Belange des Funkwesens. Sie wird veranstaltet von der Internationalen Fernmeldeunion (ITU), einer Unterorganisation der Vereinten Nationen.
Um eine zweckmäßige und störungsfreie Nutzung des Funkfrequenzspektrums durch alle Funkdienste sicherzustellen, bedarf es weltweiter Festlegungen. Dies erfolgt auf internationaler Ebene durch die Vollzugsordnung für den Funkdienst (Radio Regulations), die unter anderem Zuweisungen von Frequenzen an einzelne Funkdienste enthält, wie zum Beispiel Rundfunk-, oder Mobilfunkdienste. Die auf der WRC gefassten Beschlüsse sind im Anschluss auf europäischer und nationaler Ebene umzusetzen.
Die ARD sieht kein Ende des digital-terrestrischen Fernsehens DVB-T2. 5G Broadcast sei kein Nachfolger, sondern eine völlig eigenständige Technologie. Es können beide nebeneinander existieren.