Zusätzliche Frequenzen im 1,5-GHz-Spektrum für Breitbandausbau
Zusätzliche Frequenzen im 1,5-GHz-Spektrum für Breitbandausbau
Bild: dpa
Für den Ausbau des schnellen Internets in Deutschland
sollen zusätzliche Frequenzen zur mobilen Übertragung genutzt werden.
Sie werden auch in eine baldige Versteigerung einbezogen, deren Erlös
zum Großteil in den Breitbandausbau fließen soll. Das geht aus einem
Bericht des Bundesinfrastrukturministeriums für den zuständigen
Bundestagsausschuss hervor. Den Ertrag der im Frühjahr 2015 geplanten
Versteigerung wollen sich Bund und Länder je zur Hälfte teilen und in
Förderprogramme lenken, wie erste verbindliche Absprachen vorsehen.
Als weitere Kanäle für mobiles Internet sollen demnach neben den derzeit noch vom Rundfunk genutzten 700-Megahertz-Frequenzen auch 1,5-Gigahertz-Frequenzen verwendet werden.
Zusätzliche Frequenzen sollen Ausbauziele der Regierung näher bringen
Zusätzliche Frequenzen im 1,5-GHz-Spektrum für Breitbandausbau
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Die schwarz-rote Bundesregierung hat das Ziel ausgegeben, bis 2018
flächendeckend Übertragungsgeschwindigkeiten von 50 Megabit pro
Sekunde zu erreichen. Bundesweit sind solche schnellen Zugänge
aktuell für knapp zwei Drittel der Haushalte verfügbar. Vor allem in
dünn besiedelten Gebieten soll Drahtlostechnik eingesetzt werden,
statt Kabel zu vergraben. Eine Vollabdeckung mit 50 MBit/s erfordert
laut Schätzungen Investitionen von bis zu 20 Milliarden Euro.
Infrastrukturminister Alexander Dobrindt (CSU) sagte, Deutschland dürfe bei den Entwicklungen den Anschluss nicht verlieren. "Wir müssen eine digitale Dynamik entfachen, um Wachstum, Wohlstand und Arbeitsplätze zu sichern." Die Vergabe freiwerdender Funkfrequenzen werde gerade vorbereitet. Die Erlöse sollen nach Abzug von Umstellungs- und Verwaltungskosten für den Breitbandausbau reserviert werden. Eine genaue Höhe der erwarteten Einnahmen wird nicht genannt.
Aufgeteilt werden soll das Geld hälftig zwischen Bund und Ländern, wie inzwischen abgesprochen wurde. Dann soll es zweckgebunden über Förderprogramme von Bund und Ländern eingesetzt werden. Besiegelt werden soll dies voraussichtlich beim Treffen der Ministerpräsidenten mit Kanzlerin Angela Merkel (CDU) am 11. Dezember.
Verbraucherschützer kritisieren Folgen für die Verbraucher
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) kritisiert unterdessen die Versteigerung von Rundfunkfrequenzen. Die Weiterentwicklung des digitalen Fernsehens und die flächendeckende Versorgung seien gefährdet.
Der Referent für Telekommunikation beim vzbv, Ilja Braun, kommentierte gegenüber der Rechtsanwaltskanzlei Wilde Beuger Solmecke [Link entfernt] das Vorhaben: "DVB-T ist ursprünglich als das Überall-Fernsehen beworben worden. Durch die geplante Versteigerung ist der Fortbestand des kostengünstigen Antennenfernsehens bedroht. Viele Verbraucher, die sich erst vor wenigen Jahren DVB-T-fähige Endgeräte gekauft haben, werden diese nicht mehr nutzen können und benötigen neue", bemängelte Braun. Nach Ansicht der Verbraucherschützer sollen die Erlöse aus der Versteigerung für den Breitbandausbau nicht ausreichen. Eine vorschnelle Auktion auf Kosten der Rundfunkversorgung ist nach Auffassung des vzbv die falsche Antwort auf die Herausforderungen, Verbraucher flächendeckend mit Highspeed-Internet zu versorgen.