Prozess-Auftakt

Abzocke: Kaufmann wegen Betrugs mit Abo-Fallen vor Gericht

Angeklagter: "Habe Kunden gute Ware für ihr Geld geliefert"
Von dapd /

Kaufmann wegen Betrugs mit Abo-Fallen vor Gericht Kaufmann wegen Betrugs mit
Abo-Fallen vor Gericht
Bild: teltarif.de
Ein Kaufmann, der im Internet gutgläubige Kunden in Abo-Fallen gelockt haben soll, muss sich vor dem Frankfurter Landgericht verantworten. Der 37-Jährige ist wegen besonders schweren und gewerbsmäßigen Betruges angeklagt.

Über vermeintlich kostenlose Seiten, auf denen man Routenplaner, Gedichte, Kochrezepte oder Sudokuspiele herunterladen konnten, habe der Angeklagte einen Button für Gewinnspiele oder Verlosungen installiert. Darüber seien die Kunden auf eine Anmeldeseite geraten, an deren Ende sechs Zeilen im Kleingedruckten darauf hinweisen, dass der Aufruf der Seiten zwischen 39,95 und 59,95 Euro kosteten.

Mehr als 1 000 Betrugsfälle wurden bekannt

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Abo-Fallen vor Gericht
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In ihrer seitenlangen Anklageschrift, in der mehr als 1 000 solcher Fälle aufgelistet sind, spricht die Staatsanwaltschaft von einer versteckten Kostenschrift. Der Angeklagte habe bewusst seine Kunden betrogen und sie später mit Mahnungen, unter anderem von Rechtsanwaltskanzleien, unter Druck gesetzt.

Die Staatsanwaltschaft hatte den heute 37-Jährigen bereits im April 2008 angeklagt. Doch das Landgericht hatte die Anklage nicht zugelassen, weil es der Ansicht war, die Internet-Nutzer hätten die Kostenpflicht der Seiten erkennen können. Auf die Beschwerde der Staatsanwaltschaft hin entschied das Oberlandesgericht jedoch, dass der Fall verhandelt werden müsse. Die Kammer hat neun Verhandlungstage bis zum Frühsommer geplant.

Angeklagter: Staatsanwaltschaft hat einseitig und willkürlich ermittelt

Der Angeklagte bestritt zum Prozessauftakt entschieden, sich strafbar gemacht zu haben. Er habe nie jemanden betrogen und sei unschuldig. Die Staatsanwaltschaft habe einseitig und willkürlich ermittelt und sich in einer Art Verfolgungswahn auf seine Person eingeschossen. Der 37-Jährige betonte, er habe sich juristisch beraten lassen. Diverse von ihm in Auftrag gegebene Rechtsgutachten belegten, dass er kein Betrüger sei. Im Übrigen sei er gar nicht in der Lage, eine Software zu entwickeln.

Der Kaufmann berichtete weiter, er sei im Februar vom Landgericht Osnabrück wegen Betruges zu einer eineinhalbjährigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. In diesem Prozess habe er bewiesen, dass er in der Lage sei, zu seinen Fehlern zu stehen. Im jetzt angeklagten Fall habe er sich jedoch nichts zuschulden kommen lassen, sondern Kunden gute Ware für ihr Geld geliefert.

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