Software-Preise

Apple verteuert Apps: Preisanstieg im deutschen App Store

Apple hat ange­kündigt, die Preise für Software im App Store aufgrund von Schwankungen innerhalb der verschie­denen Wechsel­kurse sowie einer veränderten Steuer­last anpassen zu wollen. Die Hinter­gründe dazu und mit welchen Preisen nun gerechnet werden muss, haben wir zusammen­gefasst.
Von Rita Deutschbein

Apple verteuert Apps: Preisanstieg im deutschen App Store Apple verteuert Apps
Bild @ Frog 974 - Fotolia.com, Apple
Besitzer eines Apple-Gerätes werden demnächst eine Veränderung im App Store bemerken. Denn Apple hat angekündigt, die Preise für Software im App Store aufgrund von Schwankungen innerhalb der verschiedenen Wechselkurse sowie einer veränderten Steuerlast anpassen zu wollen. Für EU-Bürger bedeutet dies, dass sie für Apps künftig tiefer in die Tasche greifen müssen als bisher. Das gleiche gilt für Apple-Nutzer in Kanada und Norwegen, denn auch hier werden sich die Preise im App Store erhöhen. Eine Senkung wird es hingegen in Island geben und in Russland wolle man die Preise "anpassen", wobei nicht näher ausgeführt wird, ob die Anpassung nach oben oder unten erfolgt.

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Die Änderungen sollen im Laufe des Tages, spätestens jedoch morgen sowohl im App Store für mobile Anwendungen (iOS) als auch im Store für Mac-Programme erfolgen. Denkbar ist, dass dann die günstigsten Apps zu Preisen ab 99 Cent angeboten werden. Derzeit kostet die günstigste kostenpflichtige App 89 Cent, bis 2012 lag der Preis noch bei 79 Cent. In den USA beginnen die Preise für Anwendungen im App Store bei 99 Cent (soweit nicht kostenlos) wobei die Preisanpassung für andere Märkte nicht nach dem aktuellen Wechselkurs erfolgt, sondern nach einer festen Struktur festgesetzt wird.

Dollar-Kurs und Umsatzsteuer

Als Grund für die Entscheidung, die Preise für Apps innerhalb verschiedener Regionen ändern zu wollen, gibt Apple Schwankungen bei der Umrechnung des Dollars in andere Währungen an. Der Kurs des Dollar hat in den zurückliegenden Wochen beispielsweise gegenüber dem Euro stark zugelegt.

Zudem gelten ab diesem Jahr für Anbieter digitaler Dienstleistungen neue Regelungen zur Abfuhr der Umsatzsteuer. Wie auf der Webseite des Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW [Link entfernt] ) zu lesen ist, ist es für die korrekte Abfuhr nun entscheidend, in welchem Land solche digitalen Dienstleistungen abgerufen werden. Bisher galt der Umsatzsteuersatz des Landes, in dem das anbietende Unternehmen seinen Sitz hat. Für Entwickler bedeutet dies, dass sie nun abhängig von ihrem Wohnort pro verkaufter App von Apple vergütet werden und es keine einheitliche Auszahlung mehr gibt.

Erst vor Kurzem hat Apple das Widerrufsrecht für Käufe im iTunes Store geändert. Kunden wird nun ein 14-tägiges Rückgaberecht von Apps, Videos, Musik und anderen Medien gewährt. Mehr dazu lesen Sie in der Meldung Neues Widerrufsrecht für Apple iTunes: Apps, Filme & Co. 14 Tage zurückgeben.

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