Moratorium

Schäuble stoppt Online-Durchsuchungen durch Geheimdienste

Rechtsgrundlage für umstrittene Ermittlungsmethode wird überprüft
Von ddp / Marie-Anne Winter

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) hat die umstrittenen Online-Durchsuchungen der Geheimdienste des Bundes vorläufig untersagt. "Es gibt ein Moratorium", sagte eine Ministeriumssprecherin der "Financial Times Deutschland" (FTD [Link entfernt] ). Schäuble habe eine Prüfung der aktuellen Rechtsgrundlage für die umstrittene Ermittlungsmethode angeordnet. Solange diese laufe, dürfe der Bundesverfassungsschutz nicht heimlich Computer-Daten ausspähen.

Das Kanzleramt hatte am Mittwoch eingeräumt, dass Verfassungsschutz und Bundesnachrichtendienst bereits seit 2005 heimlich über das Internet Computer ausspähen. Die Ermittlungen wurden auch fortgesetzt, nachdem der Bundesgerichtshof Online-Durchsuchungen der Polizei im Februar für unzulässig erklärt hatte. Parlamentarier aller Fraktionen hatten mit scharfer Kritik auf das Eingeständnis der Regierung reagiert.

Der Bundesverfassungsschutz berief sich auf eine Dienstvorschrift des damaligen Innenminister Otto Schily (SPD). Diese besagte, dass Online-Razzien zu den im Verfassungsschutzgesetz genannten heimlichen Ermittlungsmethoden zu zählen seien. Selbst Koalitionspolitiker sehen in dem Schily-Erlass jedoch keine geeignete Rechtsgrundlage.

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