schneller?

Bekommen Neukunden die neuen Euro-Tarife bereits Ende Juni?

Widersprüchliche Angaben von EU-Parlament und EU-Verwaltung
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Seit gut einer Woche ist es nun amtlich: Die EU-Verordnung für billigere Roaminggebühren kommt. Nach der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt am 29. Juni gelten die Regelungen zum Euro-Tarif unmittelbar am folgenden Tag, also dem 30. Juni. Demnach sollen Gespräche vom EU-Ausland nach Hause maximal 58,3 Cent pro Minute (49 Cent zuzüglich Mehrwertsteuer) und ankommende Gespräche im EU-Ausland maximal 28,6 Cent pro Minute (24 Cent zuzüglich Mehrwertsteuer) kosten. Die Gebühren für den Versand einer SMS oder für die Nutzung von Datendiensten sind vorerst nicht reguliert worden, werden aber in der Folgezeit von den EU-Stellen intensiv beobachtet.

Im Verordnungstext werden - im folgenden vereinfacht - diese Fristen genannt, bis zu welchem Zeitpunkt die Mobilfunkanbieter spätestens einen mit der EU-Verordnung konformen Tarif bereitstellen müssen: Binnen eines Monats müssen alle Kunden über das neue Roamingangebot informiert werden. Wer dann sofort reagiert, muss binnen eines weiteren Monats umgestellt werden. Wer nicht reagiert, kommt im Laufe des Herbst aber automatisch in den Genuss der neuen günstigeren Preise. Eine genaue Darstellung der möglichen Szenarien und Fristen finden Sie in einem weiteren Übersichtstext auf teltarif.de.

ÖVP-Politiker Rübig: "Für Neukunden sofort"

Das Onlineangebot des österreichischen Fernsehsenders ORF [Link entfernt] zitiert nun aus einer Pressemeldung des ÖVP-Politikers Paul Rübig. Er war als Abgeordneter des Europäischen Parlaments maßgeblich an den Verhandlungen zur EU-Verordnung über das Roaming innerhalb der europäischen Gemeinschaft beteiligt. Demnach soll die Monatsfrist zur Kundeninformation und Bereitstellung der neuen Roamingtarife nur für Bestandskunden gelten, Neukunden "können als ab dem ersten Tag und binnen eines Tages den Eurotarif bekommen", schreibt Rübig. Der Politiker bezieht sich dabei auf den 30. Juni als erstmöglichen Termin. Bei Neukunden sei die Ein-Monatsfrist weder administrativ noch technisch notwendig. Diese Bestimmung der Verordnung treffe daher auf Neukunden nicht zu, sondern nur auf bereits existierende Kunden der Betreiber.

EU-Kommission: Regelung bei Neuvertrag nicht genau spezifiziert

Eine Sprecherin der EU-Kommission äußerte sich gegenüber teltarif.de zur gleichen Problematik in der vergangenen Woche deutlich zurückhaltender. Demnach sei dieser Fall im vorliegenden und von Parlament und Kommission verabschiedeten Verordnungstext nicht genau geregelt. Wahrscheinlich gelte also auch hier die Ein-Monatsfrist, so die Sprecherin. EU-Politiker und EU-Beamte hofften aber hier wie auch bei den Angeboten für Bestandskunden, dass durch den in der Telekommunikationsindustrie vorherrschenden Wettbewerbsdruck schon vor Ende Juli Neukunden in den Genuss von EU-Verordnungskonformen Roamingtarifen kommen.

In Deutschland bereits heute EU-Verordnungskonforme Tarife ab Juli angekündigt

Im Onlineangebot des ORF heißt es weiter, dass nicht nur die österreichischen Mobilfunkanbieter von der Rechtsauffassung Rübigs überrascht seien, sondern auch die Regulierungsbehörde des Alpenlandes RTR wird mit der Auffassung, dass "erst innerhalb eines Monats ab Inkrafttreten der Verordnung der Eurotarif angeboten werden muss", zitiert.

Freilich kann es auch bereits jetzt oder im Juli Auslandstarife geben, welche die neuen Grenzwerte unterschreiten. So bieten in Deutschland beispielsweise die Discounter callmobile und klarmobil sowie Base und E-Plus entsprechende Tarife bereits ab 1. Juli an. Links zu den Angebotsdetails finden Sie in der unten stehenden Newsliste.

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Artikel aus dem Themenspecial "Reise und Roaming"