EU-Roaming

Der Euro-Tarif: Wann ist er endlich erhältlich?

Fristen und Gültigkeitsbereich - was Sie als Nutzer beachten sollten
Von Janko Weßlowsky

Der lange Weg zu einer EU-weiten Roaming-Regelung neigt sich dem Ende zu. Nachdem am 23. Mai bereits das EU-Parlament dem Kompromissvorschlag der deutschen EU-Ratspräsidentschaft und der EU-Kommission zugestimmt hat, ist heute nunmehr auch die letzte Hürde genommen worden. Die zuständigen Fachminister der jeweiligen EU-Staaten haben die neue Roaming-Verordnung ebenfalls abgenickt. Damit steht nun fest: Der Euro-Tarif wird kommen. Doch wann eigentlich? Und was muss der Verbraucher dabei beachten? Diese Fragen soll Ihnen der folgende Artikel beantworten.

Mehrfachfristen müssen beachtet werden

Der so genannte "Euro-Tarif" ist zunächst einmal kein realer Tarif, sondern bezeichnet im Grunde nur die von der EU nun festgelegte Höchstgrenze für die jeweiligen Roaming-Tarife, welche die Mobilfunkunternehmen künftig anbieten müssen. Der Kunde wird somit nicht einen allgemein gültigen Euro-Tarif an sich buchen können, sondern vielmehr ein von seinem Anbieter vorgelegtes Roaming-Tarifangebot, welches diese Höchstgrenzen beachtet. Dies ist wichtig zu beachten, da dieses Angebot sich von Anbieter zu Anbieter durchaus unterscheiden kann. Bindend ist nur, dass die Höchstgrenzen respektiert werden müssen und ein Tarifwechsel den Kunden nichts kosten darf. Dass die Kunden indes schon während der jetzt kommenden Sommerferien von den neuen Roaming-Tarifen profitieren können, darf getrost bezweifelt werden. Der Grund liegt in einer relativ komplizierten Fristenlösung der nun verabschiedeten Verordnung, welche sowohl Verbraucher als auch Netzbetreiber vor übereilten Aktionen schützen soll. Das allerdings hat einige Unsicherheiten zur Folge.

Der früheste Zeitpunkt, zu welchem die neue Verordnung in Kraft treten kann, ist der 30. Juni. Denn am 29. Juni wird der Entschließungstext vorraussichtlich im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden, einen Tag später erhält er damit Rechtskraft. Ab diesem Moment müssen laut Verordnung alle Roaming-Altkunden innerhalb eines Monats über das auf dem Euro-Tarif basierende Roaming-Angebot ihres Anbieters informiert werden, damit sie sich für diese Tarifoption oder einen beliebigen anderen Roamingtarif entscheiden können. Ihre Entscheidung müssen sie ihren Anbietern wiederum binnen zwei Monaten mitteilen. Der beantragte Tarif muss daraufhin seinerseits binnen eines Monats nach Eingang des Antrags des Kunden freigeschaltet werden. Aus dieser Regelung heraus ergeben sich für die Kunden zwei mögliche Extrem-Szenarien.

Möglichkeit 1: Der eigene Anbieter spielt mit

Unter der Annahme, dass der eigene Anbieter aufgrund der langen Vorwarnzeit bereits entsprechende Pläne in der Schublade hat, könnte sich folgendes Szenario ergeben: Ende Juni tritt die neue Verordnung in Kraft und der eigene Heimanbieter reagiert umgehend, indem er einem sein, auf der Euro-Verordnung basierendes, Tarifmodell und die Alternativen dazu darlegt. Vorausgesetzt, man hat sich als Kunde bereits entsprechend Gedanken gemacht und entscheidet sich ebenso flott für das gewünschte Modell, so kann der Tarif schon im Laufe des Juli freigeschaltet werden. Realistisch wäre allerdings aufgrund der Postwege und eingerechneten Reaktionszeiten zum Antworten ein Termin zur zweiten Hälfte des Juli.

Für Bundesländer wie Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Rheinland-Pfalz und das Saarland kommt selbst das etwas spät. Deren Ferienanfänge liegen so zeitig, dass zum Zeitpunkt der Freischaltung des neuen Tarifs die Sommerferien teilweise schon zur Hälfte um wären. Besonders hart trifft dies Roaming-Kunden aus Nordrhein-Westfalen. Wer sich hier an die offiziellen Sommerferien halten muss, zum Beispiel weil er Kinder im schulpflichtigen Alter hat, erhält den neuen Tarif vermutlich erst dann, wenn die Ferien wieder fast zu Ende sind - denn das sind sie hier schon am 3. August. Für Bewohner der anderen Bundesländer heißt es hingegen: Besser nicht damit rechnen, dass die Roaming-Option bereits zu Ferienbeginn verfügbar ist und daher genau prüfen, ob bei Reiseantritt auch wirklich der Tarif aufgebucht wurde. Ist dies noch nicht der Fall, sollte eine Alternative in Form einer speziellen Reise-SIM wie zum Beispiel sunsim oder touristmobile oder auch eine Callingcard genutzt werden.

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Artikel aus dem Themenspecial "Reise und Roaming"