EU-Roaming

Der Euro-Tarif: Wann ist er endlich erhältlich?

Fristen und Gültigkeitsbereich - was Sie als Nutzer beachten sollten
Von Janko Weßlowsky

Sieht es mit dem Nutzen der Roaming-Verordnung für diese Sommerferien schon unter der Annahme eines wohlwollenden Heimanbieters schwierig aus, braucht man für andere Fälle kaum noch Hoffnung hegen. Denn wenn ein Mobilfunkbetreiber - aus welchen Gründen auch immer - die ihm gegebenen Fristen voll ausschöpft, sind die Sommerferien längst vorbei. Addiert man zu dem Stichdatum 29./30. Juni den vollen Zeitraum von einem Monat, der den Heimanbietern für die Vorlage eines entsprechenden Angebotes eingeräumt wurde, befindet man sich bereits Ende Juli.

Vorausgesetzt, der Kunde entscheidet sich sofort für die Annahme einer entsprechenden Roaming-Tarifoption, hat der Mobilfunkprovider nochmals einen ganzen Monat Zeit für die Aufschaltung derselben. Dies entspräche einem Zeitpunkt gegen Ende August. Kalkuliert man eine entsprechende Reaktionszeit des Kunden und Postlaufzeiten ein, so ist sogar ein Zeitraum gegen Anfang oder Mitte September durchaus wahrscheinlich. Selbst für die spät in den Urlaub startenden Bundesländer Bayern und Baden-Württemberg ist dann der Sommerurlaub fast vorbei. So kann es gut vorkommen, dass Kunden trotz verhältnismäßig schneller eigener Reaktion zu diesen Sommerferien nicht mehr in den Genuss der beschlossenen Höchstgrenzen gelangen.

Geltungsbereich beachten

Aber selbst wenn das dem Euro-Tarif entsprechende Roaming-Angebot des Mobilfunkanbieters noch rechtzeitig geschaltet wird, sind weitere Aspekte zu bedenken. So gelten die Konditionen des Euro-Tarifes nur innerhalb der Europäischen Union, denn Ziel der Roaming-Verordnung ist "die Schaffung eines europäischen Sozial-, Bildungs- und Kulturraums auf der Grundlage der Mobilität des Einzelnen". Dies soll die "Kommunikation zwischen den Menschen fördern, damit ein wahres Europa für Bürgerinnen und Bürger entsteht". Kurz: Die Roaming-Verordnung soll die Kommunikation innerhalb der Europäischen Union erleichtern, beliebte Urlaubsziele wie die Schweiz und die Türkei sind hingegen außen vor gelassen.

Wird also eine Reise in ein entsprechendes Auslandsziel geplant, sollte vor der Entscheidung für den neu angebotenen Roaming-Tarif genau geprüft werden, ob nicht etwa ein anderer Roaming-Tarif des Anbieters viel vorteilhafter für einen ist. Gerade in Deutschland sind in der Vergangenheit mit der "My Europe Top" von o2 und insbesondere dem ReiseVersprechen von Vodafone einige durchaus bereits günstige Tarifoptionen auf den Markt gekommen. Erstere bietet für monatlich 8 Euro 39 Cent für abgehende und ankommende Gespräche rund um die Uhr - wobei die ersten 100 Minuten für ankommende Gespräche bereits enthalten sind. Beim Reiseversprechen wiederum telefonieren Kunden in 18 Ländern bei Standardgesprächen nach Deutschland sowie für Telefonate innerhalb des Reiselandes zu den gleichen Konditionen wie zu Hause, vorausgesetzt sie sind im Vodafone-Netz des jeweiligen Landes oder einem Partnernetz von Vodafone eingebucht. Hinzu kommt pro Verbindung allerdings ein Entgelt von 75 Cent. Auch spezielle Prepaid-Produkte wie sunsim oder Che Mobil können in solchen Fällen klare Vorteile bieten - so dass ein Wechsel in einen neuen, aufgrund der EU-Verordnung vom Anbieter eingerichteten Roaming-Tarif vielleicht gar nicht erstrebenswert ist.

Wichtig ist: Wenn Sie aus solchen oder ähnlichen Gründen nicht automatisch in den Euro-Tarif umgestellt werden möchten heißt es, innerhalb von zwei Monaten nach Vorlage der Informationen durch den Heimanbieter die Wahl zu treffen und mitzuteilen. Denn wer dies nicht tut und noch keinen speziellen Roaming-Tarif seines Anbieters besitzt, wird laut Verordnung automatisch auf den neuen auf dem Euro-Tarif basierenden Roaming-Tarif umgestellt.

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