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Bayern beginnt im Alleingang mit Online-Durchsuchungen

Minister will Verfassungsgerichts-Urteil nicht abwarten
Von AFP / Björn Brodersen

Bayern plant einen Alleingang bei der umstrittenen Online-Durchsuchung. "Wir warten nicht mehr", sagte der bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU) dem Focus. Im Februar solle ein Gesetzentwurf auf den Weg gebracht werden, um den bayerischen Verfassungsschützern Online-Durchsuchungen gegen Terrorverdächtige zu ermöglichen. Das Bundesverfassungsgericht will erst im Frühjahr ein Grundsatzurteil zu den Online-Durchsuchungen fällen.

Herrmann ist der Auffassung, "dass wir mit Online-Durchsuchungen nicht länger warten dürfen, weil die Gefahr terroristischer Anschlagsplanungen im Internet leider nicht virtuell, sondern sehr real ist". Etwaige Vorgaben aus Karlsruhe könne man während der parlamentarischen Beratungen im Landtag ohne Probleme in die Gesetzgebung einfließen lassen. Die SPD hingegen zaudere - und werde "so zum Sicherheitsrisiko für unser Land", fügte Herrmann hinzu.

"Nur eine Handvoll Online-Durchsuchungen"

Herrmann widersprach Befürchtungen, der Verfassungsschutz könne mit dem neuen Fahndungsinstrument beliebig die persönlichen Daten unbescholtener Bürger durchsuchen, ohne dass die etwas davon mitbekämen. Er rechne in Bayern pro Jahr nur "mit einer Handvoll Online-Durchsuchungen". Für tausende Durchsuchungen fehlten den bayerischen Sicherheitsbehörden die personellen und auch die technischen Voraussetzungen. "Das wollen wir auch gar nicht", sagte er.

Herrmann kündigte an, er werde jede vom Verfassungsschutz beantragte Online-Durchsuchung "persönlich genehmigen" und dieses Instrument nur bei einem begründeten Verdacht auf schwerste Straftaten zulassen, wie die Vorbereitung eines terroristischen Anschlags. Auch die Kommission, die im Landtag die Arbeit des Verfassungsschutzes überwache und der auch Abgeordnete der SPD angehörten, müsse jeder einzelnen Maßnahme zustimmen. Bei Gefahr im Verzug werde die Genehmigung nachträglich eingeholt.

Im vergangenen September hatte bereits Hamburgs Innensenator Udo Nagel erklärt, dass man bereits entsprechende Gesetzentwürfe für Online-Durchsuchungen erarbeite, die kurz nach der Bürgerschaftswahl verabschiedet werden könnten.

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