Bayern

Weg für Online-Durchsuchungen in Bayern frei

Dem Internet-Terrorismus müssten wirksame Maßnahmen entgegengesetzt werden
Von ddp / Anja Zimmermann

Das bayerische Kabinett hat seinen Gesetzentwurf zu Online-Durchsuchungen den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts angepasst. Der Ministerrat beschloss heute in München eine Änderung des Bayerischen Verfassungsschutzgesetzes, die eine Rechtsgrundlage für die Online-Datenerhebung schafft, wie die Staatskanzlei mitteilte. Ministerpräsident Günther Beckstein (CSU) betonte, der islamistische Terrorismus stütze sich in einem Ausmaß auf das Internet, das vor wenigen Jahren noch unvorstellbar erschienen sei. Die Sicherheitsbehörden müssten dem "Internet-Terrorismus wirksame Maßnahmen entgegensetzen können".

Innenminister Joachim Herrmann (CSU) erläuterte, in das Gesetz seien die Vorgaben aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Februar eingebaut worden. Gegenüber dem ursprünglichen Gesetzentwurf habe sich im Wesentlichen "nur bei der Genehmigung der Maßnahme eine Änderung ergeben". Statt einer unabhängigen Kommission des bayerischen Landtags müsse nun ein Richter eine Online-Durchsuchung genehmigen. Zugleich sei der Straftatenkatalog, auf den sich eine Online-Datenerhebung beziehen könne, gegenüber dem ursprünglichen Entwurf eingeschränkt worden.

Bei der Online-Datenerhebung gehe es darum, Anschläge und sonstige schwere Straftaten aufzuklären, sagte Herrmann weiter. Daher müssten tatsächliche Anhaltspunkte für eine konkrete Gefahr "für ein überragend wichtiges Rechtsgut" vorliegen. "Es werden im Jahr nicht mehr als eine Handvoll Fälle sein", sagte der Minister. Befürchtungen, dass das Arzt- und Anwaltsgeheimnis, das Beichtgeheimnis oder das Redaktionsgeheimnis angetastet würden, entbehrten jeder Grundlage. "Eine Online-Datenerhebung bei einem Berufsgeheimnisträger scheidet aus, wenn er nicht selbst beispielsweise Sprengsätze zusammenbaut."

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