Entscheidung

BNetzA gibt VATM Recht: Telekom hat Wettbewerb behindert

Wegen Behin­de­rung des Wett­be­werbs hatten sich der VATM und einige Unter­nehmen bei der BNetzA beschwert. Mit Erfolg.
Von

Der VATM hat sich bei der Bundesnetzagentur über Wettbewerbsverhinderung durch die Telekom beschwert. Mit Erfolg. Der VATM hat sich bei der Bundesnetzagentur über Wettbewerbsverhinderung durch die Telekom beschwert. Mit Erfolg.
Foto: M-Net, Logos: BNetzA/VATM, Montage: teltarif.de
Jetzt ist es amtlich, im Amts­blatt Nr. 16 vom 2. September 2020 stellt die Bundes­netz­agentur (BNetzA) in Mittei­lung 235/2020 fest, dass auf Grund des Antrags des Verbands der Anbieter von Tele­kom­mu­ni­ka­tions- und Mehr­wert­diensten (VATM), der BT (Germany) GmbH & Co. oHG, Colt Tech­no­logy Services GmbH, ecotel commu­ni­ca­tion ag, envia TEL GmbH, EWE TEL GmbH, HL komm Tele­ko­mu­ni­ka­tions GmbH, Plusnet GmbH und Voda­fone GmbH auf Einlei­tung eines Miss­brauchs­ver­fah­rens unter dem Akten­zei­chen BK2c-19/032 ein Beschluss gefasst wurde.

Markt­macht ausge­nutzt

Der VATM hat sich bei der Bundesnetzagentur über Wettbewerbsverhinderung durch die Telekom beschwert. Mit Erfolg. Der VATM hat sich bei der Bundesnetzagentur über Wettbewerbsverhinderung durch die Telekom beschwert. Mit Erfolg.
Foto: M-Net, Logos: BNetzA/VATM, Montage: teltarif.de
Demnach habe die Telekom ihre beträcht­liche Markt­macht im Geschäfts­kun­den­markt „miss­bräuch­lich ausge­nutzt“, ihre Konkur­renten behin­dert und deren Wett­be­werbs­mög­lich­keiten erheb­lich beein­träch­tigt. Für den „Zugang zu Teil­neh­mer­an­schlüssen mit hoher Qualität“ hat die Regu­lie­rungs­be­hörde jetzt verbind­liche Regeln fest­ge­legt, mit denen eine deut­lich bessere Qualität gerade bei für die Wirt­schaft wich­tigen Tele­kom­mu­ni­ka­ti­ons­leis­tungen sicher­ge­stellt werden soll. Die Telekom muss nun ihre Ange­bote an die Wett­be­werber unter anderem hinsicht­lich deut­lich kürzerer Bereit­stel­lungs­zeiten nach­bes­sern.

Antrag­steller zufrieden

Das freut die Antrags­steller wie den VATM und die beschwer­de­füh­renden Unter­nehmen: „Solange es noch keine bundes­weiten alter­na­tiven Gigabit-Netze gibt - und das wird noch zehn Jahre dauern -, sind die Wett­be­wer­ber­un­ter­nehmen bei der Reali­sie­rung von Geschäfts­kun­den­an­schlüssen in ganz Deutsch­land auf das Kupfer­netz der Telekom und deren Vorpro­dukte ange­wiesen“, sagt VATM-Geschäfts­führer Jürgen Grützner.

Der VATM hatte das Miss­brauchs­ver­fahren bereits 2019 gemeinsam mit acht seiner Mitglieds­un­ter­nehmen ange­stoßen. Der VATM betont, als einziger Verband in Deutsch­land einen Groß­teil der Wett­be­wer­ber­un­ter­nehmen, welche die Wirt­schaft mit spezi­ellen Geschäfts­kun­den­an­ge­boten versorgen, zu vertreten.

Quälend lange Liefer­zeiten

Die BNetzA hat fest­ge­stellt, dass sich die Telekom vertrag­li­chen Rege­lungen zu ange­mes­senen Fristen für Auftrags­be­stä­ti­gungen und Produkt­be­reit­stel­lungen sowie zu Vertrags­strafen bislang „miss­bräuch­lich verwei­gert“. Zudem wurde unter­sucht, die bis zur tatsäch­li­chen Bereit­stel­lung eines Produkts vergangen sind: Im Durch­schnitt der Jahre 2017 bis 2019 waren es 71, maximal sogar 696 (!) Arbeits­tage. Zuletzt hatten sich die Lauf­zeiten immer weiter verschlech­tert, so dass sich der VATM zum Handeln gezwungen sah und die Einlei­tung eines soge­nannten Miss­brauchs­ver­fah­rens bean­tragte.

„Schlechte Termin­treue der Telekom bedeutet, dass sowohl der Geschäfts­kunde als auch der Wett­be­werb Schaden nehmen. Die faire Teil­nahme an Ausschrei­bungen der Wirt­schaft wurde hier­durch oftmals verhin­dert. Hier war ein Eingreifen drin­gend geboten“, fasst Grützner zusammen. Auch vom VATM gefor­derte Strafen für Verstöße gegen die neuen Regeln sind nun vor- gesehen. Die BNetzA sieht ein wirk­sames Druck­mittel – Sank­tio­nie­rung mit Vertrags­strafe – als erfor­der­lich an, um Bereit­stel­lungs­fristen auch verbind­lich wirken zu lassen.

Kürzere Fristen, höhere Strafen

Dabei hatte der Verband noch kürzere Fristen und höhere Vertrags­strafen gefor­dert. Die BNetzA plant sich die Bereit­stel­lungs­fristen noch genauer anzu­sehen. Der VATM freut sich: Die Entschei­dung ist zudem eine gute und wich­tige Grund­lage für unsere weiteren Verhand­lungen mit der Telekom. Dabei ist man nicht auf Streit gebürstet: „Denn wir wollen auch in Zukunft, wo immer möglich, die Eini­gung im Markt.“

Eine Einschät­zung (von Henning Gajek)

Dass die Telekom den Markt lieber nach ihren Vorstel­lungen gestalten und vor allen Dingen ihre eigenen Kosten senken will, ist nach­voll­ziehbar. Histo­ri­sche Sonder­pro­dukte (neudeutsch "legacy") sind teuer und machen keine Freude, also würde man sie liebend gerne einstellen oder die kompletten Aufträge gerne selber an Land ziehen. Oder das notwen­dige Personal für solche Sonder­lö­sungen wurde einge­spart, wodurch solche Aufträge natür­lich liegen blieben.

Der VATM hat sich bei der Bundes­netz­agentur offi­ziell beschwert und Recht bekommen. Damit hat die BNetzA gezeigt, dass fundierte und gut begrün­dete Kritik an der Telekom durchaus Erfolg haben kann. Der VATM weiß aber auch, dass man nur gemeinsam mit der Telekom zum Ziel kommen kann.

Mehr zum Thema VATM