Gesetzentwurf

Breitbandausbau: Verlegekosten senken durch Zusammen­arbeit

Der Breko stimmt mit vielen Punkten des Gesetzentwurfes zur Umsetzung der "EU-Richtlinie zur Reduzierung der Kosten des Ausbaus von Hoch­geschwindig­keitsnetzen" überein. Allerdings äußert der Verband auch Befürchtungen, dass unter anderem den Open-Access-Modellen und den freiwilligen Kooperationen Steine in den Weg gelegt werden.
Von Marleen Frontzeck-Hornke

Breko äußert Befürchtungen zum Gesetzentwurf Breko äußert Befürchtungen zum Gesetzentwurf
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Das BMVI (Bundesministerium für Verkehr und Digitale Infra­struktur) hat den Gesetzentwurf zur Umsetzung der "EU-Richtlinie zur Reduzierung der Kosten des Ausbaus von Hoch­geschwindig­keitsnetzen" präsentiert. In diesem Zusammen­hang betont der Bundes­verbands Breit­band­kommunikation (Breko), dass der Glasfaserausbau in "weißen Flecken" durch die Umsetzung der EU-Kostenreduzierungs-Richtlinien gestärkt werden müsse. Dabei begrüßt der Breko vor allem die "Verpflichtung zur Koordinierung und Transparenz von Bauarbeiten, um notwendige (und teure) Tief­bauarbeiten nicht mehrfach ausführen zu müssen". So werden bis zu 80 Prozent der Kosten des gesamten Breitbandausbaus in den Tiefbau gesteckt. Hier weist der Breko auf alternative Verlegetechniken seiner Carrier hin "wie Mini-Trenching (die minimal-invasive Verlegung der Leitungen in nur rund 30 Zentimetern Tiefe), die Verlegung der Glasfaser in Abwasser­rohren oder die oberirdische Verlegung als Freileitung auf Beton-, Stahl- oder Holzmasten". Durch diese Maßnahmen ließen sich die Tiefbaukosten erheblich senken.

Ab dem 1. Januar 2017 ergibt sich aus der EU-Kosten­reduzierungs-Richtlinie eine Verpflichtung, die die Ausstattung aller Neubauten mit einer hoch­geschwindig­keitsfähigen, gebäude­internen Infrastruktur (Glasfaserleitungen als Inhouse-Verkabelung) vorsieht. Im Falle einer umfangreicheren Sanierung von Gebäuden solle diese Verpflichtung ebenfalls gelten. Allerdings befürchte der Breko, "dass sich die durch die Gesetzes­änderung ergebende - und unabhängig von einer markt­beherrschenden Stellung des Unternehmens ausgestaltete - Zugangs­verpflichtung zu bestehenden und für den Breitbandausbau nutzbaren Telekommunikations­infrastrukturen (zum Beispiel Leerrohre, Masten oder Verteilerkästen) auch kontra­produktiv auswirken kann". Dies könnte in den Augen des Breko zu einer Erschwerung von Kooperationen und Open-Access-Modellen führen.

"Hochwertiges Vorleistungsprodukt zur Verfügung stellen"

Breko äußert Befürchtungen zum Gesetzentwurf Breko äußert Befürchtungen zum Gesetzentwurf
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Dem Breko zufolge wäre es besser, wenn der "jeweilige Netzbetreiber dem nachfragenden Anbieter ein hochwertiges Vorleistungsprodukt zur Verfügung" stellen würde, "über das der Nachfrager das bereits ausgebaute Netz nutzen kann". Durch diese Maßnahmen ließe sich ein Doppelausbau vermeiden. Außerdem würde dies laut Breko zu einer besseren Auslastung der vorhandenen Netze führen. Infolgedessen würde sich auch der Glasfaserausbau von FTTB und FTTH besser rechnen. Dabei begrüßt der Breko, "dass das neue Gesetz diese Alternative zur Mitnutzung passiver Infrastrukturen ausdrücklich vorsieht". Der Breko meint, dass ein Mitnutzungs­anspruch die Geschäfts­modelle des betroffenen Netz­betreibers negativ beeinflussen könne. "Etwa wenn durch konkurrierende Angebote die erforderliche Mindestanzahl an gebuchten Anschlüssen nicht erreicht wird -, dass sich ein (weiterer) Glasfaser­ausbau nicht rechnet und eine flächen­deckende Versorgung der Bevölkerung mit Glasfaser­anschlüssen bis ins Gebäude (FTTB) oder direkt bis in die Wohnung (FTTH) verhindert oder zumindest verzögert wird."

Der Breko merkt weiterhin an, dass dadurch markt­beherrschende Unternehmen das neue Instrument auch strategisch nutzen könnten, "um Wettbewerb zu blockieren oder zu verhindern". Der Verband setze sich dafür ein, dass "ein Anspruch auf Zugang nur in 'weißen Flecken' unter Festlegung fairer und angemessener Entgelte gewährt werden muss". Nur so könne man den Breit­bandausbau vor allem im ländlichen Raum ankurbeln.

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