Breitbandausbau: Verlegekosten senken durch Zusammenarbeit
Breko äußert Befürchtungen zum Gesetzentwurf
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Das BMVI (Bundesministerium für Verkehr und Digitale Infrastruktur) hat den Gesetzentwurf zur Umsetzung
der "EU-Richtlinie zur Reduzierung der Kosten des Ausbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen" präsentiert.
In diesem Zusammenhang betont der Bundesverbands Breitbandkommunikation (Breko),
dass der Glasfaserausbau in "weißen Flecken" durch die Umsetzung der EU-Kostenreduzierungs-Richtlinien gestärkt werden müsse.
Dabei begrüßt der Breko vor allem die "Verpflichtung zur Koordinierung und Transparenz von Bauarbeiten, um notwendige (und teure)
Tiefbauarbeiten nicht mehrfach ausführen zu müssen". So werden bis zu 80 Prozent der Kosten des gesamten Breitbandausbaus in den Tiefbau gesteckt.
Hier weist der Breko auf alternative Verlegetechniken seiner Carrier hin "wie Mini-Trenching
(die minimal-invasive Verlegung der Leitungen in nur rund 30 Zentimetern Tiefe),
die Verlegung der Glasfaser in Abwasserrohren oder die oberirdische Verlegung als Freileitung auf Beton-, Stahl- oder Holzmasten".
Durch diese Maßnahmen ließen sich die Tiefbaukosten erheblich senken.
Ab dem 1. Januar 2017 ergibt sich aus der EU-Kostenreduzierungs-Richtlinie eine Verpflichtung, die die Ausstattung aller Neubauten mit einer hochgeschwindigkeitsfähigen, gebäudeinternen Infrastruktur (Glasfaserleitungen als Inhouse-Verkabelung) vorsieht. Im Falle einer umfangreicheren Sanierung von Gebäuden solle diese Verpflichtung ebenfalls gelten. Allerdings befürchte der Breko, "dass sich die durch die Gesetzesänderung ergebende - und unabhängig von einer marktbeherrschenden Stellung des Unternehmens ausgestaltete - Zugangsverpflichtung zu bestehenden und für den Breitbandausbau nutzbaren Telekommunikationsinfrastrukturen (zum Beispiel Leerrohre, Masten oder Verteilerkästen) auch kontraproduktiv auswirken kann". Dies könnte in den Augen des Breko zu einer Erschwerung von Kooperationen und Open-Access-Modellen führen.
"Hochwertiges Vorleistungsprodukt zur Verfügung stellen"
Breko äußert Befürchtungen zum Gesetzentwurf
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Dem Breko zufolge wäre es besser, wenn der "jeweilige Netzbetreiber dem nachfragenden Anbieter ein
hochwertiges Vorleistungsprodukt zur Verfügung" stellen würde, "über das der Nachfrager das bereits ausgebaute Netz nutzen kann".
Durch diese Maßnahmen ließe sich ein Doppelausbau vermeiden. Außerdem würde dies laut Breko zu einer besseren Auslastung der vorhandenen Netze führen.
Infolgedessen würde sich auch der Glasfaserausbau von FTTB und FTTH besser rechnen. Dabei begrüßt der Breko,
"dass das neue Gesetz diese Alternative zur Mitnutzung passiver Infrastrukturen ausdrücklich vorsieht".
Der Breko meint, dass ein Mitnutzungsanspruch die Geschäftsmodelle des betroffenen Netzbetreibers negativ beeinflussen könne.
"Etwa wenn durch konkurrierende Angebote die erforderliche Mindestanzahl an gebuchten Anschlüssen nicht erreicht wird -,
dass sich ein (weiterer) Glasfaserausbau nicht rechnet und eine flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Glasfaseranschlüssen
bis ins Gebäude (FTTB) oder direkt bis in die Wohnung (FTTH) verhindert oder zumindest verzögert wird."
Der Breko merkt weiterhin an, dass dadurch marktbeherrschende Unternehmen das neue Instrument auch strategisch nutzen könnten, "um Wettbewerb zu blockieren oder zu verhindern". Der Verband setze sich dafür ein, dass "ein Anspruch auf Zugang nur in 'weißen Flecken' unter Festlegung fairer und angemessener Entgelte gewährt werden muss". Nur so könne man den Breitbandausbau vor allem im ländlichen Raum ankurbeln.