verabschiedet

Bundestag beschließt neues Gesetz für DSL und Festnetz

Kein Internet-Universaldienst, bessere Wechselbedingungen und Call-by-Call-Ansagepflicht
Von Thorsten Neuhetzki

Der Bundestag hat die TKG-Novelle beschlossen Der Bundestag hat die TKG-Novelle beschlossen
Foto: dpa
Mit einer enorm kurzen Vorlaufzeit hat der Bundestag heute morgen die lange angedachte TKG-Novelle verabschiedet. Dabei hat der Bundestag über eine Gesetzesänderung mit mehr als 100 Seiten Länge abgestimmt, über deren Inhalt die Abgeordneten nach eigenen Angaben erst seit Dienstag Abend informiert wurden. Die wichtigsten Punkte in Kürze zusammengefasst: Einen Universaldienst für eine Mindestbandbreite bei Endkunden gibt es nicht. Dafür gibt es eine Verpflichtung, dass beim Bau von Autobahnen und anderen Infrastrukturen künftig Leerrohre verlegt werden, um diese für Glasfaserkabel nutzen zu können. Zudem gibt es Verbesserungen aus Verbrauchersicht: DSL-Anbieter müssen künftig eine Mindestbandbreite garantieren, ein Anschlusswechsel darf nur einen Tag dauern und für Call by Call gibt es eine Tarifansage. Das neue Gesetz setzt noch die Zustimmung des Bundesrates voraus. Ist diese erfolgt, soll es zum 1. März 2012 in Kraft treten.

Warteschleifen demnächst generell kostenlos

Der Bundestag hat die TKG-Novelle beschlossen Der Bundestag hat die TKG-Novelle beschlossen
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Warteschleifen dürfen für den Übergangszeitraum von einem Jahr eingesetzt werden, wenn lediglich die ersten zwei Minuten der Verbindung ab Rufaufbau für den Anrufer kostenfrei sind. Der Rufaufbau beginnt, nachdem der Anrufer die letzte Ziffer der Telefonnummer des Angerufenen eingegeben hat. Die Kostenfreiheit endet spätestens zwei Minuten nach Beginn des Rufaufbaus. Wer die Kosten in diesen ersten zwei Minuten ab Rufaufbau trägt, lässt das Gesetz bewusst offen. Verwirklichen lässt sich diese Übergangslösung durch einen verzögerten Connect, bei dem der Rückkanal erst mit einer Verzögerung von bis zu 120 Sekunden aufgebaut wird. Gemäß den Berichten der vergangenen Woche konnte sich die FDP mit dem Wegfall der Bagatellgrenze durchsetzen. Das bedeutet, dass Weitervermittlungen mit bis zu 30 Sekunden Dauer künftig nicht mehr berechnet werden dürfen. Nach dem Übergangszeitraum müssen Warteschleifen beim Verbindungsaufbau generell kostenlos sein. Das gilt auch für Gespräche aus den Mobilfunknetzen. Bei Ortsnetzrufnummern, herkömmlichen Mobilfunkrufnummern und entgeltfreien Rufnummern sowie Anrufen, die pauschal abgerechnet werden, bleiben Warteschleifen erlaubt.

Preisinformationen bei By-Call-Verbindungen

Anbieter von Call-by-Call Angeboten müssen vor Beginn eines Gespräches oder einer Internetverbindung über Kosten und Abrechnung des Service informieren. Bei Sprachverbindungen kann dieses über eine Tarifansage geschehen. Wir Internet-by-Call-Nutzer informiert werden sollen, lässt das Gesetz offen. Möglich wäre jedoch, dass als erste Internetseite beim Surfen eine entsprechende Information eingeblendet wird.

Verbesserungen bei Umzug und Nummernportierung

DSL-Anbieter müssen ihren Kunden künftig bei Vertragsabschluss eine Mindestgeschwindigkeit zusichern. Damit soll mit der TKG-Novelle die "bis-zu"-Problematik beseitigt werden, bei der Anschlüsse mit "bis zu 16 MBit/s" beworben werden, beim Kunden unter Umständen aber nur einstellige Datenraten ankommen. Allerdings: Für den Einzelfall werden diese Angaben wohl nicht gelten. Im Gesetz heißt es: "Abhängig von der konkreten technischen Realisierung kann zur Vermeidung von unverhältnismäßigem Aufwand für die betroffenen Unternehmen die Ermittlung von Durchschnittswerten ausreichend sein."

Wer berufsbedingt umzieht und von seinem bisherigen Festnetz-Anbieter nicht mehr versorgt werden kann, kann künftig mit einer Frist von drei Monaten aus dem bisherigen Vertrag ausscheiden. Gleichzeitig dürfen die Anbieter aber auch für den Umzug einen Betrag in Rechnung stellen. Dieser soll sich an den Kosten für einen Neuanschluss orientieren

Handynutzer erhalten künftig einen Anspruch darauf, jederzeit die Portierung ihrer Rufnummer verlangen zu können. Wird von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht, besteht der Vertrag zwischen bisherigem Anbieter und dem Kunden jedoch weiter, der Kunde muss also weiter für den Vertrag zahlen. Verbraucher erhalten zudem künftig auch die Möglichkeit, einzelnen Posten auf der Mobilfunkrechnung zu widersprechen, ohne dass dies zu einer Sperre des Anschlusses führen darf. Diese Möglichkeit gab es bislang nur für das Festnetz.

Auch die Problematik der Abrechnung von Vertragsschlüssen insbesondere im Internet über die Telefonrechnung wird in dem Gesetzentwurf angegangen. In Telefonrechnungen, die auch Leistungen Dritter ausweisen, sind künftig die in Rechnung gestellten Leistungen konkret zu bezeichnen. Zudem ist eine Lösung für das sogenannte WAP-Billing vorgesehen, also das Abrechnen über die Telefonrechnung bei Internetnutzung über Mobilfunk. Danach soll der Teilnehmer vom Netzanbieter verlangen können, dass die Identifizierung seines Mobilfunkanschlusses für die Inanspruchnahme und die Abrechnung von Leistungen, die nicht Telefonleistungen sind, kostenlos gesperrt wird. Der Kunde soll also die Möglichkeit erhalten, die Abrechnung über die Telefonrechnung zu verhindern. Die Möglichkeit der Sperre bestimmter Rufnummernbereiche soll künftig auch im Bereich des Mobilfunks bestehen.

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