EU geht wegen Telekom-Regeln gegen Deutschland vor
Wirtschafts-Minister Altmaier (Mitte) dürfte Post aus Brüssel bekommen. Deutschland hat den Europäischen Kodex nicht richtig umgesetzt.
Foto: Picture Alliance / dpa
Die Nachricht kommt etwas überraschend: Weil Deutschland und andere Staaten Vorschriften etwa für Telefonate ins EU-Ausland nicht umgesetzt hätten, will die EU-Kommission rechtlich gegen diese Länder vorgehen.
24 Länder haben 2 Monate Zeit zur Stellungnahme
Wirtschafts-Minister Altmaier (Mitte) dürfte Post aus Brüssel bekommen. Deutschland hat den Europäischen Kodex nicht richtig umgesetzt.
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Man habe gegen 24 Staaten ein sogenanntes Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet und sie schriftlich dazu aufgefordert, unverzüglich alle erforderlichen Maßnahmen umzusetzen, teilte die Brüsseler Behörde heute mit.
Die Länder haben nun zwei Monate Zeit, zu reagieren. Räumen sie die Bedenken der EU-Kommission im Laufe des Verfahrens nicht aus, droht eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof.
2018 wurde der Europäische Kodex verabschiedet
Die EU-Staaten und das Europaparlament hatten sich bereits 2018 auf den Kodex für die elektronische Kommunikation (eine Art europäisches TKG) verständigt. Bislang hätten laut der EU-Kommission allerdings nur Griechenland, Ungarn und Finnland die Regeln in nationales Recht umgesetzt - obwohl die Frist am 21. Dezember 2020 auslief.
Telefonate nicht teurer als 22,61 Cent (brutto)
Der Kodex soll die Regeln für die elektronische Kommunikation in der EU modernisieren. Vorgesehen ist unter anderem, dass Telefonate aus dem eigenen Land in einen anderen EU-Staat pro Minute nur noch höchstens 22,61 Cent (19 Cent netto) kosten dürfen - egal ob vom Handy oder vom Festnetztelefon aus. SMS sollen höchstens sieben Cent (sechs Cent netto) kosten. Ebenso sollen die neuen Regeln nach Angaben der EU-Kommission für klarere Verträge und leichter zugängliche Notrufverbindungen sorgen. Auch für den Ausbau des 5G-Netzes spielt der Kodex eine Rolle.
Die Tarife für Endkunden-Anrufe mit Ziel Ausland wurden wohl weitgehend längst angepasst. Der EU geht das aber offenbar nicht weit genug.
In einer nachfolgenden Meldung behandeln wir die Frage: Gegen wen richtet sich das EU-Verfahren wirklich?