Gegen wen richtet sich das EU-Verfahren wirklich?
Die EU-Kommission (hier die Chefin Ursula von der Leyen) hat ein Vertragsverletzungsverfahren gegen 24 Staaten eingeleitet.
Foto: Picture Alliance / dpa
Überraschend war die gestrige Meldung, dass die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren u.a. gegen die Bundesrepublik Deutschland eingeleitet hat und dabei die Auslands-Tarife als Grund nennt.
Nun ist das Thema Auslandstarife schon vor knapp zwei Jahren ausführlich behandelt worden. Nicht alle Telefonie-Anbieter hatten die neuen Obergrenzen sofort eingeführt. Wir haben nochmals bei einigen großen Anbietern nachfragt.
Deutsche Anbieter haben EU-Limits für Auslandstarife größtenteils umgesetzt
Die EU-Kommission (hier die Chefin Ursula von der Leyen) hat ein Vertragsverletzungsverfahren gegen 24 Staaten eingeleitet.
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Die Deutsche Telekom erinnerte daran, dass in Deutschland der EU-Kodex mit der anstehenden TKG-Novelle derzeit umgesetzt wird. Der Bonner Konzern hat dazu ein Themenspecial veröffentlicht.
Telekom: Festnetz günstiger als Vorgabe, Mobilfunk gemäß Vorgabe
In Bezug auf die Tarife bei Gesprächen ins Ausland setzt die Telekom bereits die EU-Vorgaben um, so lägen die Gespräche aus dem Telekom-Festnetz ins EU-Festnetz schon "seit Jahren weit unter der Vorgabe von 0,0243 Euro (netto); von Festnetz zu Mobilfunknetzen werden maximal 0,1840 Euro (netto) berechnet. Wer genaueres nachlesen möchte, findet die Preise auf Seite 4 des entsprechenden Tarifdokumentes "MagentaZuHause - Preisliste MagentaZuHause+CallStart" im Abschnitt "1.3.2 Verbindungen der Telekom in das Ausland (aus dem Festnetz)".
Telekom Mobilfunk einheitlich
Aus dem Telekom-Mobilfunknetz ins EU-Festnetz bzw. zu europäischen Mobilfunknetzen verlangt die Telekom "einheitlich die festgelegte Obergrenze", der Bruttopreis von 0,22 Euro pro Minute entspricht 0,1840 Euro netto, zu finden auf Seite 4 des Tarif-Dokumentes "MagentaMobil" - "Preisliste Mobilfunktarife" unter Kapitel "4.1 Sprachverbindungen in das Ausland (aus dem Mobilfunknetz)"
Vodafone: "Völlig ohne Schuld"
Ein Sprecher von Vodafone betonte, dass man hier "völlig ohne Schuld" sei, denn schon rechtzeitig zum Wirksamwerden der neuen EU-Auslandstarife seien die Preise angepasst worden.
EU adressiert wohl Bundesregierung und BNetzA
Ein weiterer Branchensprecher brachte uns auf die richtige Spur: Die richtige Adresse läge eher bei der Bundesnetzagentur (BNetzA). Die von der BNetzA definierten MTR (Mobile Termination Rates, also die Preise für ankommende Anrufe in Mobilfunknetzen) "weichen tatsächlich von den EU-Vorgaben ab und haben einen längeren Gleitpfad als es die EU-Vorgabe vorsieht, bis sich diese an die Zielvorgabe angleichen."
Ein weiterer Aspekt scheint die Tatsache zu sein, dass das neue Telekommunikationsgesetz (TKG) in Deutschland noch nicht in Kraft getreten ist, welches (unter anderem) die Vorgaben des Europäischen Kodex in deutsches Recht umsetzen soll. Das Bundeskabinett hatte die Novelle noch im Dezember verabschiedet, derzeit durchläuft es die "Lesungen" im Bundestag, bis es am Ende von Bundespräsident Steinmeier unterschrieben wird.
Das Handelsembargo der USA gegenüber bestimmten chinesischen Herstellern bleibt bestehen. Die Begründung ist jetzt aber weitaus nachvollziehbarer als vorher.