Gigabit im Haus: Die letzten Meter werden mühsam
Kein Mieter hat etwas davon, wenn das gigabitfähige Netz am Übergabepunkt im Keller endet und in der Wohnung nur ein paar mickrige Megabit ankommen. Deshalb muss die Glasfaser nicht nur bis an die Gebäude (FTTB) herangeführt werden, sondern bis in die Wohnungen reichen (FTTH). Die Inhouse-Verkabelung auf der sogenannten Netzebene 4 (NE4) liegt traditionell in den Händen kleiner und mittelständischer Netzbetreiber, die der FRK vertritt. Doch auf sie könnten schwere Zeiten zukommen.
Um Highspeed Internet bis in die Wohnung zu bringen, muss auch die Inhouse-Verkabelung gigabitfähig sein
Unitymedia
Welche Dimension die Aufrüstung der Gebäudeverkabelung annimmt, wird deutlich, wenn man die Zahlen der OECD heranzieht. Demzufolge reicht nur bei 4,6 Prozent der deutschen Haushalte die Glasfaser bis zum Endkunden. Dagegen erhalten rund 40 Prozent der Haushalte nach Angaben des Branchenverbands VATM Gigabit-Geschwindigkeiten über einen aufgerüsteten Kabelanschluss (HFC). Welche Infrastruktur ist nun die zukunftsfähigere?
Keine Vorgaben, keine Regelungen
Mirko Paschke, Leiter der AG Digitale Netze im Bundesverkehrsministerium, will die Inhouse-Verkabelung zum zentralen Thema machen
MH Media
Ein Blick in das Telekommunikationsgesetz (TKG) hilft nicht weiter. Dort ist lediglich die Rede von hochgeschwindigskeitsfähigen passiven Infrastrukturen. Auch der Referentenentwurf zur TKG-Novelle vom 7. August 2020 schafft keine Abhilfe. „Es fehlt eine übergreifende Vorgabe für den wettbewerblichen TK-Markt als Ganzes“, resümiert Mirko Paschke, Leiter der AG Digitale Netze im Bundesverkehrsministerium, auf dem FRK-Breitbandkongress.
Standardisierungen und gesetzliche Vorgaben, wie sie in anderen Ländern längst existieren, würden für Planungs- und Investitionssicherheit sorgen. Doch lange Zeit konnte man sich innerhalb der AG Digital Netze nicht einmal darauf einigen, ob die Zukunft der Inhouse-Verkabelung in Glasfaser oder HFC zu sehen sei. Die Folge: Eine Empfehlung gibt es nicht, geschweige denn rechtliche Vorgaben. Stattdessen soll die Entscheidung zwischen einer FTTH- oder HFC-Aufrüstung auf Basis der örtlichen Gegebenheiten fallen. Hierzu will die AG Digital Netze noch in diesem Herbst eine Handreichung veröffentlichen.
Investitionsrisiko könnte steigen
FRK-Vorstandsmitglied Uwe Rehnig schlägt eine Trennung von Netz und Dienst vor, um für ausbauende Netzbetreiber die Investitionssicherheit zu erhalten
MH Media
Selbst wenn anhand dieser Handreichung die Aufrüstung der Inhouse-Verkabelung in Angriff genommen werden könnte, drückt die FRK-Mitglieder der Schuh noch an einer anderen Stelle: Wird die Umlagefähigkeit der Kabelanschlusskosten auf die Betriebskosten und damit der Abschluss von Mehrnutzerverträgen gestrichen, wie es im derzeitigen TKG-Referentenentwurf geplant ist, steigt für die Netzbetreiber das Investitionsrisiko. „Mehrnutzerverträge mit Hauseigentümern schaffen für ausbauende Netzbetreiber Kalkulationssicherheit und dienen gegenüber Banken als Sicherungsinstrument für Finanzierungskredite“, erklärt Uwe Rehnig, Geschäftsführer der Rehnig BAK Fernsehen, der auf dem Leipziger Breitbandkongress in den FRK-Vorstand gewählt wurde.
Sein Vorschlag: die Trennung von Netz und Dienst. Dazu müsste in der Betriebskostenverordnung lediglich in § 2 Ziff. 15b ein Halbsatz gestrichen werden. „Das brächte dem Mieter Wahlfreiheit und eine langfristige Finanzierbarkeit der NE4-Aufrüstung“, sagt Rehnig, denn die Aufrüstung der NE4 sei die Voraussetzung dafür, dass der Mieter zwischen unterschiedlichen Diensten auswählen könne. Ob der Gesetzgeber der Argumentation des FRK-Vorstandsmitglieds folgt, ist jedoch völlig offen. AG-Leiter Paschke brachte es mit seiner Forderung auf den Punkt: „Die Inhouse-Verkabelung muss eines der zentralen Themen in der anstehenden Diskussion um die TKG-Novelle sein.“