Breitbandausbau

Gigabit im Haus: Die letzten Meter werden mühsam

Auf dem jähr­lichen Kongress des Fach­ver­bands Rund­funk- und BreitbandKommunikation (FRK) in Leipzig stand unter anderem der Netz­ausbau in Gebäuden auf der Agenda, denn hier ist wenig gere­gelt, obwohl oder gerade weil die Moder­nisie­rung der Inhouse-Verka­belung alles andere als einfach wird – vor allem, wenn den Netz­betreiber die Inves­titi­ons­sicher­heit genommen wird.
Von Marc Hankmann

Kein Mieter hat etwas davon, wenn das giga­bit­fähige Netz am Über­gabe­punkt im Keller endet und in der Wohnung nur ein paar mick­rige Megabit ankommen. Deshalb muss die Glas­faser nicht nur bis an die Gebäude (FTTB) heran­geführt werden, sond­ern bis in die Wohnungen reichen (FTTH). Die Inhouse-Verka­belung auf der soge­nannten Netz­ebene 4 (NE4) liegt tradi­tio­nell in den Händen kleiner und mittel­stän­discher Netz­betreiber, die der FRK vertritt. Doch auf sie könnten schwere Zeiten zukommen.

HüP, Inhouse-Verkabelung Um Highspeed Internet bis in die Wohnung zu bringen, muss auch die Inhouse-Verkabelung gigabitfähig sein
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Welche Dimen­sion die Aufrüs­tung der Gebäu­dever­kabe­lung annimmt, wird deut­lich, wenn man die Zahlen der OECD heran­zieht. Demzu­folge reicht nur bei 4,6 Pro­zent der deut­schen Haus­halte die Glas­faser bis zum Endkunden. Dagegen erhalten rund 40 Prozent der Haus­halte nach Angaben des Bran­chen­ver­bands VATM Gigabit-Geschwin­dig­keiten über einen aufge­rüs­teten Kabel­anschluss (HFC). Welche Infra­struktur ist nun die zukunfts­fähi­gere?

Keine Vorgaben, keine Rege­lungen

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Ein Blick in das Tele­kom­muni­kati­ons­gesetz (TKG) hilft nicht weiter. Dort ist ledig­lich die Rede von hoch­geschwin­digs­keits­fähigen passiven Infra­struk­turen. Auch der Refe­ren­ten­ent­wurf zur TKG-Novelle vom 7. August 2020 schafft keine Abhilfe. „Es fehlt eine über­grei­fende Vorgabe für den wett­bewerb­lichen TK-Markt als Ganzes“, resü­miert Mirko Paschke, Leiter der AG Digi­tale Netze im Bundes­ver­kehrs­minis­terium, auf dem FRK-Breit­band­kon­gress.

Stan­dar­disie­rungen und gesetz­liche Vorgaben, wie sie in anderen Ländern längst exis­tieren, würden für Planungs- und Inves­titi­ons­sicher­heit sorgen. Doch lange Zeit konnte man sich inner­halb der AG Digital Netze nicht einmal darauf einigen, ob die Zukunft der Inhouse-Verka­belung in Glas­faser oder HFC zu sehen sei. Die Folge: Eine Empfeh­lung gibt es nicht, geschweige denn recht­liche Vorgaben. Statt­dessen soll die Entschei­dung zwi­schen einer FTTH- oder HFC-Aufrüs­tung auf Basis der örtli­chen Gege­ben­heiten fallen. Hierzu will die AG Digital Netze noch in diesem Herbst eine Hand­rei­chung veröf­fent­lichen.

Inves­titi­ons­risiko könnte steigen

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Selbst wenn anhand dieser Hand­rei­chung die Aufrüs­tung der Inhouse-Verka­belung in Angriff genommen werden könnte, drückt die FRK-Mitglieder der Schuh noch an einer anderen Stelle: Wird die Umla­gefä­hig­keit der Kabel­anschluss­kosten auf die Betriebs­kosten und damit der Abschluss von Mehr­nut­zer­ver­trägen gestri­chen, wie es im derzei­tigen TKG-Refe­ren­ten­ent­wurf geplant ist, steigt für die Netz­betreiber das Inves­titi­ons­risiko. „Mehr­nut­zer­ver­träge mit Haus­eigen­tümern schaffen für ausbau­ende Netz­betreiber Kalku­lati­ons­sicher­heit und dienen gegen­über Banken als Siche­rungs­instru­ment für Finan­zie­rungs­kre­dite“, erklärt Uwe Rehnig, Geschäfts­führer der Rehnig BAK Fern­sehen, der auf dem Leip­ziger Breit­band­kon­gress in den FRK-Vorstand gewählt wurde.

Sein Vorschlag: die Tren­nung von Netz und Dienst. Dazu müsste in der Betriebs­kos­ten­ver­ord­nung ledig­lich in § 2 Ziff. 15b ein Halb­satz gestri­chen werden. „Das brächte dem Mieter Wahl­frei­heit und eine lang­fris­tige Finan­zier­bar­keit der NE4-Aufrüs­tung“, sagt Rehnig, denn die Aufrüs­tung der NE4 sei die Voraus­set­zung dafür, dass der Mieter zwischen unter­schied­lichen Diensten auswählen könne. Ob der Gesetz­geber der Argu­men­tation des FRK-Vorstands­mit­glieds folgt, ist jedoch völlig offen. AG-Leiter Paschke brachte es mit seiner Forde­rung auf den Punkt: „Die Inhouse-Verka­belung muss eines der zen­tralen Themen in der anste­henden Diskus­sion um die TKG-Novelle sein.“

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