Stellungnahme

Preiserhöhung bei Kabel Deutschland: Diese Tarife sind konkret betroffen

Die Preiserhöhung bei Kabel Deutschland ab Oktober stößt vielen Kunden sauer auf. Gegenüber teltarif.de nimmt der Kabelnetzbetreiber Stellung und rechtfertigt sein Vorgehen. Wir berichten, welche Tarife betroffen sind.
Von

Preiserhöhung bei Kabel Deutschland Preiserhöhung bei Kabel Deutschland: Diese Tarife sind konkret betroffen
Bild: Kabel Deutschland
Die von Kabel Deutschland vor wenigen Tagen angekündigte Preiserhöhung hat bei den betroffenen Kunden nicht gerade Begeisterung ausgelöst. Nach eigenen Angaben versendet der Kabelnetzbetreiber seit Montag, den 7. Juli, in mehreren Tranchen bis zum 30. Juli entsprechende Briefe an die betroffenen Kunden, deren Grundgebühr sich nach oben ändern soll.

Preiserhöhung bei Kabel Deutschland Preiserhöhung bei Kabel Deutschland: Diese Tarife sind konkret betroffen
Bild: Kabel Deutschland
Kurz nach der Bekanntgabe der Preiserhöhung waren allerdings einige Fragen offen geblieben. Einerseits war nicht klar, welche Verträge genau betroffen sind. Andererseits offenbarte ein Blick auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, dass sich das Unternehmen dort Preiserhöhungen bis zu einer Grenze von maximal fünf Prozent mit der Begründung gestiegener Betriebskosten ohne Sonderkündigungsrecht des Kunden vorbehält. Gegenüber teltarif.de hat Kabel Deutschland nun ausführlich Stellung bezogen und unsere Fragen zur anstehenden Preiserhöhung beantwortet.

Diese Verträge sind von der Preiserhöhung betroffen

Von Kabel Deutschland erhielten wir auf Anfrage folgende Liste der Tarife mit Angabe der jeweiligen Preissteigerung:

  • Internet und Telefon 6plus: von 24,90 auf 26,14 Euro
  • Internet und Telefon 16: von 24,90 auf 26,14 Euro
  • Internet und Telefon 32flex: von 24,90 auf 26,14 Euro
  • Internet und Telefon 32: von 29,90 auf 31,39 Euro
  • Internetanschluss 32: von 29,90 auf 31,39 Euro

Kundenverträge, die sich innerhalb der Mindestvertragslaufzeit befinden, seien nicht betroffen, teilte Kabel Deutschland mit. Aktuell seien darüber hinaus keine weiteren Preisanpassungen geplant. Einige Branchenbeobachter sahen die Preiserhöhung in Zusammenhang mit der Übernahme des Kabelnetzbetreibers durch Vodafone. Auf die Frage, ob diese Preiserhöhung von Vodafone angeordnet worden sei, antwortet der Netzbetreiber: "Nein. Die Preisanpassung war bereits vor der Übernahme durch Vodafone geplant."
Schließlich stellten wir die Frage, ob dem Unternehmen schon Beschwerden, Abmahnungen oder Klagen von Verbraucherzentralen zu diesem Fall vorlägen. Dies verneint Kabel Deutschland - vereinzelt hätten sich Kunden an das Unternehmen gewandt, die individuell vom Kundenservice betreut würden. Darüber hinausgehende Beschwerden oder ähnliches würden nicht vorliegen.

Rechtfertigung von Kabel Deutschland: Kosten für den Netzbetrieb "deutlich gestiegen"

In einer ausführlichen Stellungnahme schreibt ein Sprecher von Kabel Deutschland:

Die Markteinführung von Internet und Telefon über das Fernsehkabel vor rund 10 Jahren hat den deutschen Telekommunikationsmarkt entscheidend verändert. Der Eintritt von Kabel Deutschland in den damals hochpreisigen Internetmarkt führte zu einem lebhaften Wettbewerb und hohen Internet-Bandbreiten. Kabel Deutschland bietet derzeit Downloadgeschwindigkeiten von bis zu 100 MBit/s an. Aus technischer Sicht wären heute bereits 600 bis 800 MBit/s möglich. Aktuell können 14,2 Millionen Haushalte in unserem Verbreitungsgebiet in Deutschland schnelles Breitband-Internet von Kabel Deutschland nutzen.

Bislang konnten wir die Preise für die Internet- und Telefonanschlüsse unserer Kunden immer stabil halten. Jedoch sind die Kosten für den Betrieb unseres Netzes in letzter Zeit deutlich gestiegen. Deshalb passen wir zum 1. Oktober 2014 für Kunden mit bestehenden Verträgen ab dem Jahre 2009 die Preise für Internet- und Telefonanschlüsse moderat an. Sie werden an die aktuellen Internet- und Telefon-Tarife von Kabel Deutschland angeglichen. Es wurden nur Tarife angepasst, die KD nicht mehr aktiv vermarktet, d.h. so sind 100-MBit/s-Produkte nicht betroffen. Die Anpassung hängt jeweils von den gebuchten Produkten ab, beträgt aber weniger als 5 Prozent der bisherigen Grundgebühr. Sämtliche weiteren Vertragsbestandteile, darunter auch die Vertragslaufzeit, bleiben unverändert.

Mittlerweile hat uns auch eine ausführliche rechtliche Einschätzung eines Rechtsexperten erreicht, der zur Frage Stellung nimmt, ob die AGB von Kabel Deutschland den gesetzlichen Bedingungen entsprechen und ob der Kabelnetzbetreiber nicht dazu verpflichtet ist, den von einer Preiserhöhung betroffenen Kunden ein Sonderkündigungsrecht einzuräumen. Diese haben wir hier veröffentlicht: Das sagt ein Rechtsanwalt zur Preiserhöhung.

Mehr zum Thema Vodafone (Kabel)