Rechtsschutz

So soll der VDSL-Vectoring-Ausbau der Telekom sofort gestoppt werden

Die Wettbewerber der Telekom wollen mit harten Bandagen den VDSL-Vectoring-Ausbau der Telekom stoppen.Über den Branchenverband Breko teilen sie mit, dass sie einstweiligen Rechtsschutz beantragen. Das könnte den Ausbau um Jahre verzögern und uninteressant machen.
Von Thorsten Neuhetzki

Justitia ist gefragt beim VDSL-Vectoring-Ausbau der Telekom Justitia ist gefragt beim VDSL-Vectoring-Ausbau der Telekom
Foto: @ liveostockimages---Fotolia.com
Wie bereits gestern berichtet, wollen die alternativen Netzbetreiber mit rechtlichen Schritten gegen die von der Bundesnetzagentur (BNetzA) am 1. September getroffene Vectoring-II-Entscheidung vorgehen. Dabei geht es um den Ausbau aller Kabelverzweiger im Nahbereich der Vermittlungsstellen mit einem VDSL-Netz von bis zu 100 MBit/s. Die Telekom hatte hier weitreichende Exklusivrechte eingeräumt bekommen. Den Wettbewerbern ist das ein Dorn im Auge, geht es doch immerhin um nahezu 6 Millionen Haushalte, die die Telekom exklusiv versorgen kann.

Eine ganze Reihe der von der Entscheidung der Bundesnetzagentur betroffenen Breko-Mitgliedsunternehmen reicht heute Klage gegen die Entscheidung beim Verwaltungsgericht Köln ein, berichtet der Branchenverband Breko. Darunter sind große Anbieter wie EWE Tel, aber auch überregional operierenden Netzbetreiber bis hin zu City-Carriern oder Stadtwerken. Neben der im Raum Hannover tätigen htp ist jedoch kein weiterer Anbieter bekannt, der Breko teilt lediglich mit, dass es sich um eine zweistellige Zahl handelt. Der Geschäftsführer der EWE hatte gestern 15 Anbieter genannt.

Das Besondere an dem Vorgang ist, dass die beteiligten Unternehmen zeitnah ein Eilverfahren beantragen wollen,den sogenannten einstweiligen Rechtsschutz. Mit einem Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz kann in dringenden Fällen eine einstweilige Anordnung vor der eigentlichen Hauptverhandlung getroffen werden, damit bis zur finalen Entscheidung des Gerichts keine unumkehrbaren Fakten geschaffen werden können, teilt der Breko mit. Die finale Entscheidung könne mehrere Jahre in Anspruch nehmen. Im Falle der Vectoring-II-Entscheidung zielt das einstweilige Rechtsschutzverfahren also auf eine Aussetzung des BNetzA-Beschlusses bis zum Urteilsspruch in der Hauptsache.

Breko fürchtet ein doppeltes Telekom-Monopol

Justitia ist gefragt beim VDSL-Vectoring-Ausbau der Telekom Justitia ist gefragt beim VDSL-Vectoring-Ausbau der Telekom
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Die Strategie der Deutschen Telekom zielt nach Auffassung des Breko auf ein doppeltes Monopol: Einerseits sollen die Wettbewerber von der physischen Infrastruktur verdrängt werden. Andererseits zielt der Ex-Monopolist durch die Blockade wettbewerbsfähiger Vorleistungsprodukte offensichtlich ebenso auf ein Monopol auf der Dienste-Ebene. "Hiergegen werden wir uns mit aller Kraft stemmen", versichert Breko-Geschäftsführer Dr. Stephan Albers. "Ohne das Engagement der alternativen Netzbetreiber wird der flächendeckende Glasfaserausbau nicht gelingen. Anstelle entsprechender Rahmenbedingungen wirft uns der Regulierer jedoch Knüppel zwischen die Beine - und zwingt uns nach einem mehr als eineinhalbjährigen Verfahren nun dazu, den Rechtsweg zu beschreiten." Eine Vielzahl von Netzbetreibern des Breko hatte im Zuge des Vectoring-II-Verfahrens gegenüber der Bundesnetzagentur Ausbau- und Investitionszusagen in teils erheblichem Umfang gemacht, um ein Vectoring-Monopol der Telekom zu verhindern und so die Chance auf einen zukunftssicheren Glasfaserausbau bis ins Gebäude (FTTB) oder bis direkt in die Wohnung (FTTH) nicht unmöglich werden zu lassen. Die Zusagen waren jedoch weitgehend unberücksichtigt geblieben. Vor allem diese unmittelbar betroffenen Unternehmen ziehen nun nach Breko-Angaben vor das Kölner Verwaltungsgericht, um mit diesem Schritt einen wichtigen Beitrag zum Erhalt von Vielfalt und Wettbewerb auf dem deutschen Telekommunikationsmarkt zu leisten.

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