Ein Link ist noch kein Urheberrechtsverstoß
Der Europäische Gerichtshof muss über die Rechtmäßigkeit von Links auf Urheberrechtsverstöße entscheiden.
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Ein Internet-Link zu Inhalten, die Urheberrechte
verletzen, ist nach Einschätzung eines wichtigen EU-Gutachters nicht
rechtswidrig. Dabei komme es nicht darauf an, ob die Person, die den
Link setzt, von dem Verstoß weiß oder nicht, argumentiert Melchior
Wathelet in einer heute veröffentlichten Stellungnahme für
den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Ein Urteil dürfte erst in
einigen Monaten fallen (Rechtssache C-160/15).
Der Europäische Gerichtshof muss über die Rechtmäßigkeit von Links auf Urheberrechtsverstöße entscheiden.
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Meist halten sich die
Luxemburger Richter dabei an die Empfehlungen des sogenannten
Generalanwalts.
Anlass des EuGH-Verfahrens ist ein Fall aus den Niederlanden. Der Medienkonzern Sanoma, der dort das Magazin Playboy herausgibt, hatte auf Lanzarote Nacktfotos des niederländischen TV-Stars Brit Dekker machen lassen. Die GS Media, die die Website GeenStijl ("Kein Stil") betreibt, veröffentlichte Anzeigen und Links zu anderen Websites, die die Bilder widerrechtlich veröffentlicht hatten. Die Playboy-Ausgabe mit den Fotos war zu diesem Zeitpunkt noch nicht erschienen. Sanoma forderte, dass die Verlinkung entfernt werden sollte, die GS Media weigerte sich aber.
Nach Ansicht von Wathelet hat die GS Media damit keine Urheberrechte verletzt. Die Links sorgten zwar dafür, dass die umstrittenen Bilder deutlich leichter aufzufinden waren. Der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurden sie allerdings durch die Website, die sie ins Internet gestellt hat, nicht durch andere, die die Inhalte verlinkt haben. Dabei setzt der Gutachter aber voraus, dass die Bilder auch ohne das Eingreifen von GS Media zugänglich waren.
Wathelet erklärte eine andere Auslegung des EU-Rechts könne das Funktionieren des Internets erheblich beeinträchtigen und das erklärte Ziel, die Informationsgesellschaft in Europa zu fördern, gefährden.