EU-Roaming-Desaster: o2 zahlt Geld an Kunden zurück (Update)
o2 erstattet Roaming-Gebühren zurück
Logo: o2, Montage: teltarif.de
Nachdem o2 2017 die Umstellung auf das regulierte EU-Roaming nicht wie gewünscht durchgeführt hatte, verklagte der vzbv das Unternehmen. Im Herbst 2020 folgte dann die juristische Klatsche für Telefónica: Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs hätte der Telefonanbieter damals automatisch alle Kunden auf den neuen Tarif fürs EU-Ausland umstellen müssen und nicht nur Verbraucher mit bestimmten Tarifmodellen. Die ganze Geschichte haben wir in diesem Bericht zusammengefasst.
Trotzdem dauerte es immer noch, bis Kunden, die nicht manuell in ihrem Kundenkonto aufs regulierte EU-Roaming gewechselt waren, auf den EU-Tarif umgestellt wurden. Und eine Entschädigung haben die Betroffenen, denen höhere Kosten entstanden sind, in der Zwischenzeit auch nur in Einzelfällen erhalten. Das soll sich nun ändern.
So setzt o2 nun die Verordnung um
o2 erstattet Roaming-Gebühren zurück
Logo: o2, Montage: teltarif.de
Der vzbv und Telefónica haben sich laut einer Mitteilung des Verbraucher-Verbands nun über die Folgen dieses Urteils verständigt. Die Betroffenen sollen davon auf verschiedene Weise profitieren.
Telefónica hat offenbar zugesagt, die noch erforderlichen Umstellungen in den regulierten Roaming-Tarif nachzuholen. Allerdings ist es möglich, dass es o2-Kunden mit einer anderen Roaming-Option gibt, die diese vielleicht bewusst weiterverwenden wollen, beispielsweise weil sie auch gewünschte Länder außerhalb der EU enthält. Die Kunden haben darum die Möglichkeit, dieser Umstellung zu widersprechen. Telefónica wird die Betroffenen hierüber rechtzeitig und individuell informieren.
Darüber hinaus will Telefónica von den betroffenen Kunden ab dem 3. September 2020 bis zum Zeitpunkt der Umstellung auf den regulierten EU-Roaming Tarif entweder keine Entgelte berechnen, die über die bei Anwendung des regulierten EU-Roaming Tarifs hinausgehen, oder diese Gebühren automatisch zurückerstatten, zum Beispiel per Gutschrift.
Auch nachträgliche Erstattung von Gebühren
Telefónica und der vzbv haben darüber hinaus vereinbart, dass o2 Verbrauchern in bestimmten Fällen auch Roaming-Entgelte erstatten wird, die vor dem Gerichtsurteil am 3. September 2020 angefallen sind. Die zu erstattenden Entgelte für Telefonate könnten etwa als "Verbindungen innerhalb der EU" oder für Internetverbindungen zum Beispiel als "Roaming Day Pack" auf der Rechnung aufgetaucht sein. Das "Roaming Day Pack" kostete beispielsweise 1,99 Euro pro Tag im Ausland.
Telefónica hat dazu unter o2online.de/service/roaming-pruefung einen Bereich eingerichtet, über den die Kunden ihre Ansprüche geltend machen können. Für eine Erstattung müssen aber diverse Voraussetzungen gegeben sein.
Der Kunde muss mit Telefónica bereits vor dem 15. Juni 2017 einen Mobilfunkvertrag abgeschlossen haben. Die Höhe der berechneten Gebühren müssen die Kunden anhand geeigneter Belege wie Rechnungen oder Einzelverbindungsnachweisen darlegen. Außerdem muss der Kunde den Mobilfunkvertrag nach dem 15. Juni 2017 innerhalb der Europäischen Union beziehungsweise in Liechtenstein, Norwegen oder Island verwendet haben. Und Telefónica muss dafür Roaming-Entgelte in Rechnung gestellt haben, die bei einer Nutzung in Deutschland nicht angefallen wären.
Klaus Müller, Vorstand des vzbv, hält dies für eine "unkomplizierte" Variante der Erstattung. Die Praxis wird hingegen zeigen, ob tatsächlich alle Betroffenen noch die entsprechenden Rechnungen oder Einzelverbindungsnachweise vorliegen haben und sich die Arbeit machen, das PDF-Formular herunterzuladen, auszufüllen, alle Belege auszudrucken und alles gesammelt per Post oder Fax (!) an die o2-Kundenbetreuung in Nürnberg zu senden. Gerade in einem derartigen Fall zeigt es sich wieder einmal, wie rückständig o2 dabei ist, für derartige Vorfälle nicht per E-Mail erreichbar zu sein.
Update 18:20 Uhr: Statement von Telefónica
In Reaktion auf unsere Berichterstattung sandte uns o2 folgendes Statement:
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 3. September 2020 über die Auslegung der seit 15. Juni 2017 geltenden EU-Roaming-Verordnung entschieden. Dabei hat das Gericht festgestellt: Kunden hätten automatisch in einen Roam-like-at-Home Tarif umgestellt werden müssen, es sei denn, sie haben der Umstellung ausdrücklich widersprochen.Ende des Updates.Bevor die EU-Roaming-Verordnung 2017 in Kraft getreten ist, hat o2 alle Kunden über die neue Regulierung informiert. Dabei hat o2 bewusst allen Postpaid-Kunden selbst die Entscheidung überlassen, ob sie aus ihrem bisherigen Tarif in den Roam-like-at-Home Tarif umgestellt werden möchten. Dies sollte sicherstellen, dass Kunden nicht gegen ihren Willen in teilweise für sie ungünstigere Tarife überführt werden. o2 hat die Kunden zudem informiert, dass sie jederzeit in den Roam-like-at-Home Tarif wechseln können. Dieses Vorgehen geschah in Absprache mit der Bundesnetzagentur und wurde auch von der Bundesregierung als kundenfreundlicher Weg befürwortet.
Aufgrund des Urteils geben wir unseren Kunden nun nachträglich die Gelegenheit, eine Erstattung von EU-Roaming Entgelten zu beantragen, die bei einer automatischen Umstellung in den regulierten EU-Roaming-Tarif nicht angefallen wären.
teltarif.de musste 2018 beispielsweise einem o2-Kunden helfen, dem trotz EU-Roaming für eine Tschechien-Reise Roaming-Gebühren berechnet worden waren.