Neuer Prozess um Telekom Börsengang
Neuer Prozess um Telekom Börsengang
Bild: Fotolia/Telekom/OLG Frankfurt - Montage: teltarif.de
In deutlich kleineren Dimensionen als sein
Vorgänger beginnt am Mittwoch ein neuer Prozess um einen Börsengang
der einstmals staatlichen Deutschen Telekom AG. In dem Verfahren vor
dem Oberlandesgericht Frankfurt werden rund 150 Klagen enttäuschter
Anleger gebündelt, die sich vom Prospekt zum zweiten Börsengang des
Unternehmens im Jahr 1999 getäuscht fühlen. Nach Anwaltsangaben
beklagen sie nach dramatischen Kursverlusten zusammen rund 10 Millionen
Euro Verlust und verlangen Schadensersatz.
Der Prozess wird unter dem Vorsitz von Birgitta Schier-Ammann beim selben OLG-Senat verhandelt, der bereits im Mai vergangenen Jahres die weit umfangreichere Sammelklage zum dritten Börsengang aus dem Jahr 2000 abgeschmettert hatte. Das Gericht hatte in dem damals zu prüfenden Börsenprospekt keine gravierenden Fehler entdecken können. Die Telekom verweist auf dieses erste Urteil und hält ihre Börsenprospekte weiterhin für richtig und vollständig.
Neuer Prozess um Telekom Börsengang
Bild: Fotolia/Telekom/OLG Frankfurt - Montage: teltarif.de
In dem neuen Prozess geht es um zahlreiche Rechtsfragen und
Tatsachen, die schon im ersten Verfahren besprochen und geprüft
worden waren. Im Zentrum steht erneut die Bewertung der
Telekom-Immobilien zur Eröffnungsbilanz, aber auch Haftungsfragen
zwischen der Telekom, dem Bund und der Staatsbank KfW. Dass der Senat
seine Meinung zu diesen Themen geändert haben könnte, gilt als
unwahrscheinlich. Einige Komplexe aus dem Vorprozess spielen hingegen
keine Rolle, weil sie zeitlich nach dem zweiten Börsengang liegen.
"Auch dieses Verfahren wird beim Bundesgerichtshof landen", erklärt der Anwalt des Musterklägers, Andreas Tilp. Er werde darauf dringen, dass alles rechtlich sauber ablaufe. Auch wenn es um die selben Dinge gehe, sei die neue Klage formal völlig unabhängig. Beklagte sind die Telekom, der Bund, die KfW sowie die Deutsche Bank.
Der 23. Zivilsenat hat einem Gerichtssprecher zufolge zunächst nur einen Verhandlungstag angesetzt, um mit den Parteien das weitere Vorgehen zu besprechen. Mit einem Urteil wird daher am Mittwoch nicht gerechnet.