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Klage gegen Deutsche Telekom auf wackligen Füßen

KapMuG ist Kleinanlegern vor dem OLG Frankfurt/Main keine große Hilfe
Von ddp /

Die Klage der Telekom-Anleger vor dem Oberlandesgericht Frankfurt steht nach den ersten vier Prozesstagen auf wackligen Füßen. Die bisher gehörten Zeugen bestätigten die Argumentation der Deutschen Telekom - was nicht weiter verwundert, waren oder sind sie doch allesamt leitende Angestellte der beklagten Deutschen Telekom. Das gilt auch für die morgen im Zeugenstand erwarteten Tjark Schütte und Manfred Balz.

Die insgesamt zwölf Zeugen in dem riesengroßen Verfahren werden alle zur selben Sache befragt: Wie weit waren die Übernahmeverhandlungen mit dem US-Mobilfunkanbieter VoiceStream zum Zeitpunkt des dritten Börsengangs bereits gediehen? Stand der Milliardendeal bei der Veröffentlichung des Verkaufsprospekts am 26. Mai 2000 bereits fest? Oder bei der Aktienplatzierung gut drei Wochen später, am 19. Juni, was dann möglicherweise einen Nachtrag zum Börsenprospekt erfordert hätte?

Der Geschäftsbericht der Telekom aus dem Jahr 2001 weist für den 19. Juni zumindest die Vereinbarung einer vorläufigen "Due Diligence", also einer Prüfung der VoiceStream-Bilanzen aus. Der Leiter der Rechtsabteilung, Balz, soll morgen befragt werden, wann und zu welchem Zweck die Anwälte der Telekom mit einer vorläufigen Prüfung der VoiceStream-Bilanzen beauftragt wurden.

Bis dahin größte Übernahme in nur einer Woche erledigt?

Die bisher gehörten Manager der Telekom widersprachen der Einschätzung der Kläger. Erst Mitte Juli sei die Entscheidung zum Kauf des US-Unternehmens gefallen. Zwar zweifeln Klägeranwälte und Richter, ob die bis dahin größte Übernahme in der Unternehmensgeschichte der Telekom mit einem Kaufpreis von fast 40 Milliarden Euro tatsächlich in nur einer Woche - Vertragsunterzeichnung war am 23. Juli 2000 - über die Bühne ging. Millionenschwere Schadensersatzansprüche lassen sich allein aufgrund dieser Zweifel aber wohl kaum formulieren.

Ausgleichszahlungen für die Kursverluste der mehr als 16 000 klagenden Kleinanleger rücken damit in weite Ferne. Denn andere Beweisthemen sieht das Musterverfahren vor dem 23. Zivilsenat zunächst nicht vor. Den beigeladenen Anwälten der anderen Kläger sind damit die Hände gebunden. Sie dürfen die Zeugen nicht zu möglichen anderen Ungereimtheiten beim dritten Börsengang befragen. Sehr zur Freude von Ex-Unternehmenschef Ron Sommer, der sich im Zeugenstand bei heiklen Fragen einfach auf den fehlenden Zusammenhang zum Beweisthema berief und schweigen durfte.

"Das ist sehr unerquicklich, denn bei vielen Fragen sind die Zusammenhänge relevant", sagt Ralf Plück, Anwalt einer Wiesbadener Kanzlei, die nach eigenen Angaben allein 6 500 Kläger vertritt. Vielleicht waren gerade wegen des stark eingeschränkten Fragerechts am zweiten Tag der Zeugenvernehmung am vergangenen Dienstag bereits deutlich weniger Klägeranwälte erschienen.

Um in Sachen VoiceStream-Übernahme doch noch Genaueres zu erfahren, wollen die Kläger den damaligen Unternehmenschef John Stanton in den Zeugenstand rufen. Stanton könnte dann aussagen, wie konkret das Gespräch zwischen ihm und Sommer am 13. März 2000 in einem New Yorker Hotel war.

Verfahren zur Immobilienbewertung für zulässig gehalten

Die anderen 187 Streitpunkte der Ausgangsverfahren stuft der Senat überwiegend als Rechtsfragen ein, wofür keine Zeugenvernehmung notwendig sei. Die meisten der strittigen Punkte hatten die Verfahrensbeteiligten bereits an den ersten beiden Prozesstagen abgearbeitet. Dabei hatte der Vorsitzende Richter Christian Dittrich den Klägern schon den ersten Dämpfer beschert: Das Verfahren zur Immobilienbewertung (Clusterverfahren) der Deutschen Telekom halte er für zulässig.

Die Reaktion des Musterklägeranwalts Andreas Tilp klang wie eine Durchhalteparole. "Die bisherigen Einschätzungen des OLG sind lediglich vorläufig, wenngleich wir uns in Bezug auf die Unzulässigkeit des Clusterverfahrens eine andere vorläufige Einschätzung des Senats gewünscht hätten", sagte Tilp und holt zu einem fast schon verzweifelt anmutenden Gegenschlag aus.

"Vorsorglich" solle das Gericht nun prüfen, ob neben dem Vorwurf wegen Verstoßes gegen die Prospekthaftung nicht auch Kapitalanlagebetrug vorliege. Die Staatsanwaltschaft Bonn hatte wegen Kapitalanlagebetrug bei der Telekom ermittelt - allerdings im Zusammenhang mit dem ersten Börsengang 1996.

Tilp sieht in dem Verfahren einen "ungleichen Kampf" zwischen den Kleinanlegern auf der einen und "Telekom und Staat" auf der anderen Seite. Das eigens für die Klageflut vom Gesetzgeber geschaffene Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG [Link entfernt] ) ist dabei keine große Hilfe.

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