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Telekom-Prozess um Börsengang: Urteilsverkündung verschoben

Urteil sollte ursprünglich am 13. April verkündet werden - jetzt am 18. Mai
Von Kaj-Sören Mossdorf / dapd

Die Urteilsverkündung im Prozess um den dritten Börsengang der Telekom Deutschlanf ist verschoben. Urteilsverkündung in Telekom-Prozess um dritten Börsengang verschoben
Logo: Telekom Foto: PictureArt - Fotolia.com, OLG Frankfurt am Main Screenshot / Montage: teltarif.de
Vor drei Jahren begann am Oberlandesgericht (OLG) in Frankfurt am Main ein Musterprozess um den dritten Börsengang der Telekom Deutschland. Doch ein Urteil scheint auch jetzt noch nicht in Sicht. Der Termin für die Urteilsverkündung wurde vom Mittwoch, den 13. April, auf den 18. Mai diesen Jahres verschoben. Auch dieser Termin sei aber noch nicht sicher, so ein Gerichtssprecher heute.

Die Urteilsverkündung im Prozess um den dritten Börsengang der Telekom Deutschlanf ist verschoben. Urteilsverkündung in Telekom-Prozess um dritten Börsengang verschoben
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Als Grund für die Verzögerung wurden neue Anträge auf Seiten der Kläger genannt. Mit Blick auf dieses Verfahren wurde das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz geschaffen. Hiernach muss das Landgericht zunächst über Anträge entscheiden, die dann unter Umständen an das Oberlandesgericht weitergereicht werden.

Hinter dem Musterverfahren vor dem Oberlandesgericht stehen rund 17 000 Kläger, die durch den rapiden Kurssturz der Telekom-Aktie kurz nach dem dritten Börsengang im Juni 2000 teilweise Millionenbeträge verloren haben. Die Anleger, vertreten durch einen Musterkläger, wollen Fehler oder Versäumnisse im damaligen Börsenprospekt nachweisen. Dadurch könnten sie Schadenersatz geltend machen, die Rede ist von etwa 80 Millionen Euro.

Die knapp 17 000 Kläger, die hinter dem Musterverfahren vor dem Oberlandesgericht in Frankfurt am Main stehen, verloren durch den rapiden Kurssturz der Telekom-Aktie teilweise Millionenbeträge. Die Aktie verlor nach dem dritten Börsengang der Telekom Deutschland erheblich an Wert. Vor dem OLG werden die Kläger durch einen Musterkläger vertreten. Sie wollen Fehler oder Versäumnisse im damaligen Börsenprospekt nachweisen. Dadurch könnten sie Schadenersatz geltend machen. Insgesamt ist die Rede von etwa 80 Millionen Euro.

Die Anleger kritisieren unter anderem, dass damals nicht auf die Risiken bei der milliardenschweren Übernahme des US-Mobilfunkunternehmens VoiceStream hingewiesen worden sei. Heute heißt VoiceStream T-Mobile USA und soll an AT&T verkauft werden. Außerdem, so die Anleger, sei das Immobilienvermögen der Telekom zu hoch angesetzt gewesen.

Das Oberlandesgericht hatte alle Klagen zusammengeführt und verhandelt den Musterprozess seit April 2008. Im Laufe der Zeit kam es aber wegen vieler Beweisanträge und zeitaufwendigen Befragungen von Zeugen in den USA immer wieder zu Verzögerungen.

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