Telekom-Klage

Telekom-Prozess geht in die nächste Runde

Chancen der Kläger stehen schlecht
Von dpa / Rita Deutschbein

Heute ging im Frankfurter Oberlandesgericht (OLG) der Prozess gegen die Deutsche Telekom AG in die nächste Runde. Mehrere enttäuschte Kleinanleger hatten aufgrund erlittener Kursverluste gegen den Bonner Kommunikationsriesen geklagt. Das Verfahren, bei dem es um einen Schadensersatz von rund 80 Millionen Euro geht, soll noch in diesem Jahr zum Abschluss kommen. Die Kläger sprechen sich jedoch gegen das rasche Vorgehen aus. Es seien noch längst nicht alle wichtigen Beweisthemen behandelt worden. Der Tübinger Anlegeranwalt Andreas Tilp spricht von einer nicht entscheidungsreifen Sachlage und äußert Bedenken über den rasanten Prozessverlauf. Christian Dittrich, der Vorsitzende Richter, weist jedoch jegliche Willkürvorwürfe seitens der Klägeranwälte von sich. Auch habe seine Pensionierung zum Jahresende keinen Einfluss auf die Prozessführung.

Am heutigen Prozesstag wurde der weitere Verlauf der Verhandlungen erörtert. Wann genau mit einem Urteil zu rechnen ist, steht bisher jedoch noch nicht fest.

Die Anklagepunkte

Die Kläger berufen sich auf den Verkaufsprospekt für den dritten Börsengang der Telekom im Jahr 2000, in dem Risiken und wichtige Bilanzen falsch bewertet worden sein sollen. Im Zuge dessen sei es zu einem schweren Kursverlust für die 17 000 Kleinaktionäre gekommen. Tilp beschuldigte die Telekom zudem der Falschbilanzierung und des Kapitalanlagebetrugs in den Jahren 1995 bis 1997. Auch hätte die direkt nach dem Börsengang vollzogene Übernahme des US-Mobilfunkunternehmens Voicestream zur Folge gehabt, dass sich die Ertragslage der Telekom dramatisch verschlechterte.

Der von Tilp eingereichte Beweisantrag wurde vom OLG abgewiesen, seine Beschwerde zum Sachverhalt vom Gericht nicht zugelassen. Es kam zu einer noch offenen Verfassungsbeschwerde. Tilp muss sich nun dem Vorwurf der Prozessverzögerung stellen, kündigte jedoch an, weitere, möglicherweise gleichlautende, Anträge für andere von ihm vertretene Kläger einzureichen.

Als sicher gilt, dass die in Frankfurt unterlegene Seite weiter nach Karlsruhe ziehen wird.

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