Verhaltensregel

Handy-Knigge: So gehen Sie Ihren Mitmenschen nicht auf den Keks

Beim Umgang mit dem Smart­phone in der Öffent­lich­keit sollten gewisse Regeln einge­halten werden, um seine Mitmen­schen nicht zu stören. Welche dies sind, haben wir in dieser Meldung für Sie zusam­men­gefasst.
Von Jennifer Buchholz

Persön­liche Kommu­nika­tion hat Vorrang

Selbst beim Treffen mit Freunden oder beim Meeting mit Geschäfts­part­nern oder Kollegen legen viele ihr Smart­phone nicht aus der Hand - teil­weise schreiben sie sogar während­dessen Nach­richten, über­prüfen ihren E-Mail-Eingang oder surfen in sozialen Netz­werken. Dieses Verhalten ist äußerst unhöf­lich. Dem Gesprächs­partner wird hier­durch ein starkes Desin­ter­esse vermit­telt. Deshalb gilt bei Treffen mit anderen Menschen: Die persön­liche Kommu­nika­tion von Ange­sicht zu Ange­sicht hat stets Vorrang. Darüber hinaus sollte das Telefon während­dessen in der Tasche bleiben und nicht auf den Tisch gelegt werden.

Smart­phones im Kino, Theater und bei Konzerten

Selfies sind der neue Trend. Aber nicht alle Fotos sollten im Internet veröffentlicht werden Selfies sind der neue Trend. Aber nicht alle Fotos sollten im Internet veröffentlicht werden
Bild: dpa
Jeder kennt den Spot, der vor dem Kino­film gezeigt wird, mit dem die Zuschauer zum Aus- oder Stumm­schalten des Handys bewegt werden sollen. Zwar wird hier vornehm­lich auf die Geräusch­belästigung hinge­wiesen, wiederum kann im Kino oder Theater ein leuch­tendes Display den Sitz­nach­barn ebenso stören.

Auch das ununter­brochene Filmen eines Musik­konzertes kommt bei den anderen Gästen nicht gut an. Nicht nur, dass ihre Sicht durch das hoch­gehaltene Display gestört wird. Das Display kann darüber hinaus zusätz­lich blenden.

Regeln beim Chatten

Auch beim Chatten via IM-Dienste oder in sozialen Netz­werken sollten stets die Regeln der Höflich­keit beachtet werden. Zwar geht es bei diesem Kommu­ni­ka­tions­weg in der Regel stets etwas lockerer als beispiels­weise per E-Mail zu, dennoch sollte weder auf eine Begrü­ßung noch auf eine Verab­schie­dung verzichtet werden. Auch die korrekte Recht­schrei­bung - die manchmal unter der Auto­kor­rektur leidet, da teil­weise Wörter komplett ausge­tauscht werden - ist beim Chatten nicht außer Acht zu lassen.

Auch No-Gos gibt es bei Kurz­nach­richten und Chats: Es sollten zum Beispiel auf diesem Weg weder das Ende einer Bezie­hung ange­kün­digt noch das Beileid für einen Todes­fall bekundet werden. Persön­licher wäre hier ein Anruf, wenn ein Kondo­lenz-Besuch nicht möglich ist.

Durch falsche Rechtschreibung kann es schnell zu Missverständnissen kommen Durch falsche Rechtschreibung kann es schnell zu Missverständnissen kommen
Bild: teltarif.de
Auch eine einge­hende Nach­richt sollte nicht "mal eben abge­fer­tigt" werden. Dieses Verhalten kommt beim Gegen­über ebenso als unhöf­lich an wie das Igno­rieren der Nach­richt oder das zu lange Hinaus­zögern der Antwort.

Fotos und Videos im öffent­lichen Raum

Fotos und Video­filme können zwar später eine schöne Erin­nerung sein, an bestimmten Orten sind sie jedoch unan­gebracht. Oftmals möchten die Mitmen­schen, die sich eben­falls an diesen Plätzen befinden, nicht auf Privat­aufnahmen abge­bildet sein. Darüber hinaus behin­dern viele Smart­phone-Nutzer mit ihrer Foto- und Video­leiden­schaft die Aufmerk­samkeit ihres Umfeldes. So kann es beispiels­weise vorkommen, dass die Mitmen­schen sich eher auf den Foto­graf anstatt auf den umlie­genden Verkehr konzen­trieren. An Orten, an denen sich die Menschen gerne ausruhen, wie beispiels­weise im Park, kann zudem das Foto­gra­fieren und das Filmen als Beläs­tigung ange­sehen werden.

Was lange Zeit verboten war, ist aller­dings mitt­ler­weile erlaubt: Mitt­ler­weile ist das Schießen von Selbst­por­traits (Selfies) in Museen vor Gemälden oder Skulp­turen teil­weise gestattet.

Bilder im Internet veröf­fent­lichen

Viele soziale Netz­werke oder Dienste im Internet verfügen heut­zutage über eine Soft­ware zur Gesichts­erken­nung. Hier­über lassen sich zu den abge­bil­deten Personen auch die entspre­chenden Namen zuordnen. Dies gefährdet unter anderem die Privat­sphäre sowie das Persön­lich­keits­recht der foto­gra­fierten Personen. Daher sollte vorab um die Erlaubnis für die Veröf­fent­lichung gefragt werden.

Handys in Kran­ken­häu­sern

Das Tele­fonieren mit dem Handy ist in deut­schen Kran­ken­häu­sern oftmals nicht gestattet. Damals ging man davon aus, dass die Handy­strah­lung bestimmte tech­nische Geräte negativ beein­flussen könnte. Zwar ist dieser Effekt nur teil­weise wissen­schaft­lich nach­gewiesen, dennoch sollte man aus Rück­sicht­nahme im Kran­ken­haus nicht tele­fonieren und sein Smart­phone auf Stumm schalten. Hier­durch wird die Ruhe der Pati­enten nicht gestört.

Aber auch in sozialen Netz­werken sollten Nutzer auf ihren Ausdruck und ihre Umgangs­form achten. In einer geson­derten Meldung haben wir einige Tipps für den Umgang mit Face­book für Sie zusam­men­gefasst.

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