VoLTE: Keine Garantie, dass es irgendwann dauerhaft geht
Kann mein Gerät VoLTE oder nicht? Wird es dauerhaft VoLTE können oder verschwindet das wieder? Die Lage ist unbefriedigend.
Bild: teltarif.de
Unser Kurztest zum Thema "VoLTE oder nicht" bei den neuen Modellen Nokia 6.2 und 7.2 hat viel Resonanz ausgelöst.
Die deutsche Pressestelle des Herstellers HMD Global (Marke Nokia) teilte uns auf Anfrage dazu mit:
"Wir arbeiten mit den Mobilfunkanbietern zusammen, um zeitnah VoLTE/VoWiFi für möglichst viele unserer Produkte aktivieren zu können. Genaue Zeitangaben sind leider nicht möglich."
Nokia 7.2 mit VoLTE im Netz von Vodafone?
Kann mein Gerät VoLTE oder nicht? Wird es dauerhaft VoLTE können oder verschwindet das wieder? Die Lage ist unbefriedigend.
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Ein Leser berichtete uns, dass es offenbar möglich sei, das Nokia 7.2 mit einer für VoLTE freigeschalteten SIM-Karte von Vodafone (D2) zu nutzen. Wir konnten das noch nicht nachvollziehen und liefern das Ergebnis nach.
Auch die Hersteller sind verunsichert
Ein anderer Leser hatte die für ihre Senioren-Telefone bekannte Firma Emporia angeschrieben und erhielt von dort eine aufschlussreiche Antwort:
"VoLTE-Einstellungen und -Voraussetzungen sind bisher jedenfalls betreiberspezifisch, da es nur eine sehr lose Vereinheitlichung und viele Unterschiede bei der Umsetzung gibt.
Das bedeutet, dass eine Anpassung an die VoLTE-Voraussetzungen eines Betreibers nicht automatisch die Verwendbarkeit in VoLTE-Netzen anderer Betreiber zur Folge hat und eine solche in der Praxis sogar ausschließen und die Nutzung in anderen Netzen generell erschweren kann.
Aus diesem Grund führen wir eine Anpassung an VoLTE für bestimmte (Netz-)Betreiber bisher nur durch, wenn diese von einem Betreiber für die Verwendung in diesen (Netzen) gekauft werden und auch nur für die dorthin (an diesen Netzbetreiber) verkauften Geräte.
Operator verstehen diese im Fluss befindliche Regulierungssituation sehr gut und führen daher eine eigene VoLTE-Freigabe für das eigene Netz bei Telefonen durch, die sie mit entsprechenden Tarifen selbst in Umlauf bringen wollen.
Bisher hat es keine solche Anfrage für den Ankauf unserer Geräte durch T-Mobile für diesen Zweck und daher auch kein spezifisches Approval gegeben. Auch von anderen Betreibern in Deutschland gibt es solche Anfragen bisher nicht. Aufgrund der genannten Situation geht es zumeist normalerweise ohne providerspezifische Änderungen nicht.
Aufgrund der Bestimmungen des Fernabsatzgesetzes (oder deren Nachfolgebestimmungen) haben Sie in Deutschland/Österreich eine Vierzehn-Tages-Frist zum Rücktritt vom Kauf ohne Angabe von Gründen. Bei einer Bestellung über einen Onlinehändler wie z.B. Amazon haben Sie also die Möglichkeit zur Rückgabe des Telefons auf alle Fälle. Sie haben somit ausreichend Zeit zum Testen.
Auch wenn volle Funktionalität nicht auszuschließen ist, können wir keine Garantie dafür geben oder gewährleisten, dass diese bestehen bleibt."
Bundesnetzagentur sieht keinen Grund, einzugreifen
Der Leser leitete diese Antwort umgehend an den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur weiter. Die Antwort ist ebenfalls ernüchternd:
"Nach der Gesetzeslage in Deutschland müssen Mobilfunknetzbetreiber ihre Netze und Dienste nicht so einrichten, dass sie mit jedem beliebigen Mobilfunkgerät genutzt werden können.
Sie müssen lediglich nach § 41c des Telekommunikationsgesetzes Schnittstellenbeschreibungen für ihre Telekommunikationsnetze veröffentlichen, die es Geräteherstellern ermöglichen, hierfür geeignete Endgeräte zu fertigen. Dieser Verpflichtung ist die Telekom Deutschland GmbH nachgekommen.
Der Netzbetreiber wie auch der Hersteller eines Mobilfunkgerätes haben einen Spielraum in der Implementierung der einzelnen Dienste. Die 3GPP-Spezifikationen lassen in der Regel Optionen für die Implementierung von Diensten zu. Diese Optionen kann jeder Netzbetreiber frei in seinem Netz wählen. Aus diesem Grund führen Netzbetreiber mit Ihren ausgewählten Mobilfunkgeräten Interoperabilitätstests durch und zertifizieren diese für Ihr Netz und bieten diese Geräte dann in ihren eigenen Geschäften an.
Diese Praxis steht auch nicht im Widerspruch zur Endgerätewahlfreiheit nach § 41b Abs. 1 des Telekommunikationsgesetzes, weil sie nicht bedeutet, dass nur vom Netzbetreiber erworbene Endgeräte genutzt werden können, denn es stünde Dritten frei, entsprechende Geräte nach den veröffentlichten Schnittstellenbeschreibungen anzubieten. Die Ausführungen von Emporia sind insofern zutreffend."
Ein Fazit: Absolut unbefriedigend
Der Mobilfunkkunde bewegt sich derzeit in einem Minenfeld. Die Abschaltung von 3G ist beschlossene Sache, die Abschaltung von 2G wird früher oder später folgen. Es bleibt dann auf lange Zeit nur 4G, besser bekannt als LTE, übrig.
Sprachtelefonie über 4G bleibt aber trotz VoLTE ein riskantes Abenteuer, da niemand genau sagen kann, welche Geräte mit VoLTE in welchem Netz funktionieren oder nicht. Alleine schon international Roaming, eines der Erfolgsfaktoren für GSM, funktioniert mit VoLTE derzeit so gut wie nirgendwo.
Nicht nur das: Es wäre denkbar, dass ein Update beim Netzbetreiber bestimmte Hersteller bei VoLTE aus dem Netz wieder "rauswirft". Der Kunde wird also indirekt gezwungen, sich sein Gerät beim Netzbetreiber direkt zu kaufen und zu hoffen, dass damit alles gut geht.
Der Kunde wäre sonst gezwungen, einen separaten Drittanbieter (Over The Top = OTT) für Sprach-Telefondienste zu buchen und an diesen ggfs. Gebühren zu bezahlen. Wie zuverlässig dieser Dritt-Anbieter ist und ob er aus allen Netzen erreichbar ist (z.B. sipgate Satellite) oder nur für die Anwender der gleichen App des gleichen App-Anbieters (z.B. WhatsApp), wird ebenfalls nicht geregelt.
Selbst beim aktuell gehypten 5G gibt es im Moment noch keinen klar definierten Voice-over-5G-Standard. Der sollte, könnte, müsste später noch kommen. Irgendwann.
Dieser Status ist mehr als unbefriedigend.