Themenspezial: Verbraucher & Service Abwerbung

Urteil: Telekom darf nicht bei EWE-Tel-Kunden zuhause auf Kundenfang gehen

Einer dreisten Masche eines Telekom-Mitarbeiters hat das OLG Oldenburg einen Riegel vorgeschoben. Die Telekom musste nun gerichtlich für ihren Mitarbeiter einstehen. Wie der Mitarbeiter ahnungslose EWE-Tel-Kunden abwerben wollte, lesen Sie hier.
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Urteil: Telekom darf nicht bei EWE-Tel-Kunden zuhause auf Kundenfang gehen Urteil: Telekom darf nicht bei EWE-Tel-Kunden zuhause auf Kundenfang gehen
Bild: teltarif.de / Marleen Frontzeck
Das Oberlandesgericht Oldenburg hat der Telekom untersagt, im Namen der EWE Tel Kunden zuhause zu besuchen und dort falsche Behauptungen aufzustellen. Dies gab das Gericht vor wenigen Stunden auf seiner Webseite bekannt. Das Urteil wurde bereits am 20. Februar gefällt, wird unter dem Aktenzeichen 6 U 209/14 geführt und ist nicht anfechtbar.

Geklagt hatte EWE Tel gegen die Telekom, weil ein Telekom-Mitarbeiter im Februar 2014 in Apen im Landkreis Ammerland (Niedersachsen) eine EWE-Tel-Kundin zuhause besuchte. Dort sagte er, dass er im Auftrag von EWE Tel komme. Im Gespräch äußerte der Mitarbeiter, dass es in der Nachbarschaft Beschwerden über zu langsame Internetverbindungen gegeben habe. Am EWE-Tel-Anschluss der Kundin nahm der Telekom-Mitarbeiter einen Speedtest vor und erzielte dabei einen Downstream von 7,9 MBit/s. Anschließend empfahl er, die Kundin solle auf einen "Call & Surf Comfort", wechseln, denn die Telekom plane, im Ort schnelleres Internet anzubieten.

Telekom-Mitarbeiter log, um Kunden zur Abwanderung von EWE Tel zu bewegen

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Die Kundin hatte darauf hin zwar einen Vertrag bei der Telekom angeschlossen, widerrief diesen allerdings. EWE Tel erwirkte nach Bekanntwerden des Falls eine einstweilige Verfügung auf Unterlassung vor dem Landgericht Oldenburg. Das Landgericht Oldenburg schloss sich weitgehend der Ansicht von EWE Tel an, und auch am Oberlandesgericht Oldenburg hatte die Berufung der Telekom vor dem Senat nur geringen Erfolg.

Das Oberlandesgericht stellte klar, dass die Telekom für das Verhalten ihres Mitarbeiters einstehen muss. Der Telekom wurde untersagt, "ohne entsprechenden Auftrag im Namen der EWE Tel aufzutreten und wahrheitswidrig zu behaupten, Kunden der EWE Tel hätten sich über zu langsames Internet beschwert und die Telekom würde die Leitungen beim Kunden digitalisieren."

Das Verhalten des Telekom-Mitarbeiters war nach Auffassung des Gerichts wettbewerbswidrig gewesen. Die drei Kernaussagen des Mitarbeiters, dass er im Auftrag von EWE Tel komme, dass Nachbarn sich über zu langsames Internet beschwert hätten und dass die Telekom einen Netzausbau plane, seien allesamt Lügen gewesen. Sollte die Telekom gegen das Urteil verstoßen, droht ihr ein Ordnungsgeld von bis zu 250 000 Euro.

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