Rechtliches

Redtube-Abmahner Thomas Urmann wegen schwerer Erpressung angezeigt

Die Abmahnungen gegen Redtube-Nutzer ziehen weiter Aufmerksamkeit auf sich. Brachte sich zuletzt Thomas Urmann noch offensiv und siegesgewiss in die Debatte ein, steht ihm nun Post von der Staatsanwaltschaft Hamburg ins Haus. Ein Jura-Professor äußert sich unterdessen zur rechtlichen Einordnung des Streamings.
Von Hans-Georg Kluge mit Material von dpa

Thomas Urmann hat eine Anzeige wegen Erpressung und Betrug kassiert. Thomas Urmann hat eine Anzeige wegen Erpressung und Betrug kassiert.
Bild: PictureArt - Fotolia.com
Im Fall der jüngsten Abmahnwelle gegen Zuschauer von Porno-Filmen im Internet handelt es sich nach Auffassung von Gerald Spindler, Medien­rechts­professor in Göttingen, nicht um eine Ur­heber­rechts­verletzung durch die Nutzer. Anders als beim Download oder dem Filesharing werden beim Streaming für die flüssige Wiedergabe teils temporär Daten zwischen­ge­speichert. Es komme aber darauf an, "was der Durchschnitts­nutzer dauerhaft an Kopie herausziehen kann", sagte er dem Blog iRights.info.

Auslegung des Paragrafen 44a entscheidend

Thomas Urmann hat eine Anzeige wegen Erpressung und Betrug kassiert. Thomas Urmann hat eine Anzeige wegen Erpressung und Betrug kassiert.
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Es hänge davon ab, wie technisch man den Paragraf 44a des deutschen Urheberrechtsgesetzes verstehe, sagte Spindler. Wenn der normale Nutzer nicht in der Lage sei, die temporär gefertigten Kopien weiter zu verwenden, liege seines Erachtens kein Urheberrechtsverstoß vor.

"Es bedürfte lediglich eines klärenden Urteils, wenn solche Rechtsunsicherheiten erzeugt werden", sagte Spindler. Betroffene Verbraucher haben nach Einschätzung des Medienrechtlers gute Chancen, sich gegen die Abmahnung zur Wehr zu setzen, da "keinerlei Verletzungshandlung vorliegt".

Große Abmahnwelle dürfte kaum Folgen haben

Nach wie vor ist nicht vollends geklärt, wie die abmahnenden Anwälte an die IP-Adressen gekommen sind und welche Beweiskraft diese überhaupt haben. Spindler gibt in dem Interview zu bedenken, dass dies zur Einschätzung des Sachverhaltes nötig sei. Sollten die IP-Adressen-Sammler den Verstoß über einen Honey Pot selbst provozieren, handele "es sich um eine Art Agent Provocateur". Dann dürften die Daten nicht herausgegeben werden und es dürfte ebenfalls keine Urheber­rechts­verletzung stattfinden.

Dies ist mindestens dann der Fall, wenn die Ermittler über Werbeschaltungen die Nutzer selbst auf die Streams geführt hätten. Ganz abgesehen davon, dass der Beweiswert der IP-Adresse recht gering sein dürfte, wenn lediglich nachzuweisen ist, dass der Nutzer möglicher­weise von einer zwischengeschalteten Seite auf den Redtube-Stream weitergeleitet wurde.

Thomas Urmann wegen Erpressung und Betrugs angezeigt

Die Anwaltskanzlei Müller und Rössner hat Thomas Urmann wegen besonders schwerer Erpressung oder besonders schweren Betrugs angezeigt [Link entfernt] . Die Kanzlei begründet dies damit, dass Urmann in den letzten Tagen mit weiteren Abmahnungen gedroht habe. Außerdem behaupte der Anwalt in den Abmahnschreiben eine Straftat, die gar nicht gegeben sei. Auch kündige er weitere strafrechtliche Maßnahmen gegen den Abgemahnten an.

"Mit der Abmahnung wird ein Sachverhalt vorgetragen, in dem keine Ur­heber­rechts­verletzung zu sehen ist, da der Abruf eines Streams über die Plattform Redtube jedenfalls nach Paragraf 53 Abs. 1 UrhG zulässig ist. Thomas Urmann behauptet jedoch gegenüber Verbrauchern auf anwaltlichem Briefpapier das Gegenteil. Er droht diesen u. a. damit, weitere staatliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, einstweilige Verfügungen zu beantragen und den Sachverhalt unter strafrechtlichen Gesichtspunkten zu beurteilen. Wenn juristische Laien durch Behauptungen und Androhungen eines mit der Autorität eines Organs der Rechtspflege ausgestatteten Rechtsanwaltes veranlasst werden sollen, von diesem geltend gemachte Ansprüche zu erfüllen, die nicht bestehen, ist das nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung strafbar", sagt Rechtsanwalt Carl Christian Müller zur Begründung seines Vorgehens.

Redtube-Abmahnungen: Ermittlungen wegen falscher eidesstattlicher Versicherung

Unterdessen prüft die Staatsanwaltschaft Köln ein mögliches Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt wegen falscher Versicherung an Eidesstatt. Dabei solle geprüft werden, ob die Regensburger Anwaltskanzlei, die tausende Abmahnungen an vermeintliche Nutzer der Sex-Videos verschickt hatte, vor Gericht falsche Angaben gemacht habe.

Lesen Sie in unserem Editorial, wie die Abmahner an die IP-Adressen gekommen sein könnten, und warum wir dieses Vorgehen wie Müller für strafwürdig halten.

Mittlerweile hat das Landgericht Köln eingeräumt, dass die Bedenken an der rechtmäßigen Ermittlung der IP-Adressen beachtlich sind. Alles Dazu lesen Sie in unserer Meldung "LG Köln gesteht: Rechte der Redtube-Nutzer durch IP-Auskunft möglicherweise verletzt".

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