Porno-Abmahnungen

LG Köln gesteht: Rechte der Redtube-Nutzer durch IP-Aus­kunft wohl verletzt (Update)

Das Landgericht Köln äußert sich erstmals konkret zu den Beschlüssen, die eine der bislang größten Abmahnwellen losgetreten haben. Nach 50 Beschwerden haben die Richter ein Einsehen - die Bedenken seien beachtlich.
Von Hans-Georg Kluge mit Material von dpa

Das LG Köln hat Bedenken wegen der Ermittlung von IP-Adressen der Redtube-Nutzer. Das LG Köln hat Bedenken wegen der Ermittlung von IP-Adressen der Redtube-Nutzer.
Bild: dpa
Im Fall der jüngsten Abmahnwelle lenkt das Landgericht Köln ein. Wegen angeblich illegalem Streaming von Videos auf der Porno-Plattform Redtube erhielten zehntausende Nutzer eine Abmahnung der Kanzlei Urmann + Collegen. Das LG Köln hatte dem Auskunftsersuchen des Berliner Anwalts Daniel Sebastian statt gegeben. Dieser erreichte, dass die Telekom zu IP-Adressen die dazugehörigen Kundendaten herausgeben musste.

Einige Kammern räumen jetzt ein, dass durch die verfügte Auskunftserteilung des Gerichts das Recht der Betroffenen möglicherweise verletzt worden sei, teilte das Gericht mit. Sie neigten dazu, an ihrer ursprünglichen Einschätzung nicht mehr festzuhalten.

Richter zweifeln an Sammlung der IP-Adressen

Das LG Köln hat Bedenken wegen der Ermittlung von IP-Adressen der Redtube-Nutzer. Das LG Köln hat Bedenken wegen der Ermittlung von IP-Adressen der Redtube-Nutzer.
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Bereits jetzt seien im Landgericht Köln über 50 Beschwerden gegen die Beschlüsse eingegangen, die den Providern erlaubten, Nutzerdaten herauszugeben. Einige Kammern hätten signalisiert, dass sie die Bedenken an der Ermittlung der IP-Adressen inzwischen "für beachtlich" hielten. "Endgültige Entscheidungen über die Beschwerden sind noch nicht ergangen", stellte das Gericht zugleich fest. Sie würden frühestens im Januar erwartet.

Update: LG Köln gewährt Einblick in Beschlüsse

In einer Pressemitteilung gewährt das Landgericht Einblick in ein Schreiben, in dem einzelne Kammern zu den Beschlüssen Stellung beziehen. Darin heißt es wörtlich: "Weiterhin ist auch die ordnungsgemäße Ermittlung der IP-Adressen weder hinreichend dargelegt noch glaubhaft gemacht. Das Gutachten der [...] vom 22. März 2013 befasst sich mit der Erfassung des von dem Gutachter selbst initiierten Download(?)vorgangs. Dass auch Downloads von anderen Rechnern zuverlässig erfasst würden, ergibt sich hieraus letztlich nicht. Insoweit ist der Kammer derzeit auch nicht erkennbar, wie das eingesetzte Ermittlungsprogramm in der Lage sein soll, die IP-Adresse des Downloaders zu erfassen, der lediglich mit dem Server kommuniziert, auf dem das Werk hinterlegt ist. Es bleibt mithin die Frage unbeantwortet, wie das Programm in diese zweiseitige Verbindung eindringen kann."

In dem Schreiben gehen die Richter auch auf die umstrittene Software GladII 1.1.3 ein: "Weiterhin ist auch die ordnungsgemäße Ermittlung der IP-Adressen weder hinreichend dargelegt noch glaubhaft gemacht. Das Gutachten der [...] vom 22. März 2013 befasst sich mit der Erfassung des von dem Gutachter selbst initiierten Download(?)vorgangs. Dass auch Downloads von anderen Rechnern zuverlässig erfasst würden, ergibt sich hieraus letztlich nicht."

Die Richter zweifeln damit inzwischen selbst die Offensichtlichkeit der Rechtsverletzung an und sehen auch Streaming nicht per se als Urheberrechtsverletzung an. "Insoweit begründen sowohl die unklare Tatsachenlage als auch die ungeklärte Rechtsfrage bereits Zweifel an der erforderlichen 'Offensichtlichkeit' der Rechtsverletzung", so die Richter weiter. Ende des Updates

RA Solmecke: Eidesstattliche Versicherung von Netz-Admin einer Lebensmittelkette

Unterdessen hat Rechtsanwalt Christian Solmecke einen Artikel veröffentlicht [Link entfernt] , der den aktuellen Stand der rechtlichen Verwicklungen beschreibt. Darin geht er auch auf die Frage der Ermittlungen zu einer falschen eidesstattlichen Versicherung ein. Diese richten sich nicht gegen Thomas Urmann. Solmecke wörtlich: "Die Ermittlungen richten sich jedoch gegen Unbekannt. Soweit wir das erkennen konnten, wurde die Versicherung von dem Netzwerkadministrator einer großen deutschen Lebensmittelkette abgegeben."

In der eidesstattlichen Versicherung geht es um die Frage, ob die Software zur Ermittlung der IP-Adressen ordnungsgemäß funktioniert habe. Einzelheiten zu dem Verfahren lesen Sie in unserem Hintergrund-Bericht "Redtube: Staatsanwaltschaft Köln ermittelt gegen Abmahner".

Redtube-Streaming: Beispiellose Abmahnwelle mit unklarer Grundlage

Unklar bleibt weiterhin, wie die Ermittler an die IP-Adressen gekommen sind. Indizien deuten daraufhin, dass die Nutzer über Werbe-Links auf die Redtube-Videos gelockt wurden. Die Hinweise beleuchten wir in unserer Meldung "Editorial: Amandas schmutziges Geheimnis um die Redtube-Abmahnungen".

Auf rechtlicher Seite muss sich Thomas Urmann mit einer Anzeige wegen Erpressung und Betrug auseinandersetzen. Lesen Sie in einem ausführlichen Hintergrundbericht, warum der Redtube-Abmahnanwalt Thomas Urmann vom Jäger zum Gejagten wird.

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